Strassenverkehr ist Krieg - Regeln und Aufreger!

Trasher

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Ein_Liberaler schrieb:
Man hat es allerdings öfter, daß rechts der Verkehr ruhig fließt, man feine große Abstände halten kann, und auf der Überholspur stockt es (und zwar über Kilometer) - und ehe man sich versieht, ist man rechts an jemand vorbeigezogen.
Wenn sich links plötzlich 'ne Kolonne bildet, ist das glaube ich wieder ein anderer Fall. Dann muss man sich rechts nicht von der Kolonne herunterbremsen lassen. Das zählt dann meines Wissens nicht als "Überholen".
 

Mr. Anderson

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Leik schrieb:
Sicherer ist es aber trotzdem, wenn die Kolonne von vorn nach hinten "abgearbeitet" wird. :rosi:
Das dürfte jedenfalls am vernünftigsten sein; so habe ich das auch in der Fahrschule auch gelernt. Außerdem ist man ja nach § 1 StVO verpflichtet, Gefährdungen zu vermeiden.

Trasher schrieb:
Wenn sich links plötzlich 'ne Kolonne bildet, ist das glaube ich wieder ein anderer Fall. Dann muss man sich rechts nicht von der Kolonne herunterbremsen lassen.
Ja, offenbar zumindest dann nicht, wenn die Kolonne langsam fährt; jedenfalls steht in § 7 StVO:
§ 7 StVO schrieb:
(...)
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung
Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils
linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig
höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
(...)
 

Simple Man

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Also wenn Straßenverkehr Krieg ist, dann sind Fahrradfahrer die Terroristen unter den Verkehrsteilnehmern ... unberechenbar, nur auf sich und ihr Ziel fixiert, scheinbar Selbstmordgeil und wenn was schief läuft, waren es die anderen ... :nerv:

Heute morgen erst wieder ... fahre über eine Kreuzung mit Ampel, habe natürlich grün ... bin fast über der Kreuzung drüber, da kommt so eine saudumme Fahrradfahrerin vom Fahrrad-/Gehweg rechts und zieht, ohne es auch nur anzuzeigen, nach rechts auf die Straße und juckelt langsam vor mir her ... ich hätte die fast übergebrettert, diese dumme #§$&&%#§$# :motz:

Schön auch die Nummer, als ich mal einen Sonntag auf der A2 fuhr, rechts ein paar LKWs, ich auf der Mittelspur, links komplett frei ... kommt hinter mir so ein scheiß BMW und macht Lichthupe ... frage mich, was der will, links ist ja frei ... der bleibt aber hinter mir und macht Lichthupe und die normale Hupe ... bin dann nächste Raststätte runter, weil ich dachte, es wäre was an meinem Auto ... war es aber nicht ... der war scheinbar nur dämlich, der Ars** ...

Und ja, ich gehöre zu den Leuten, die im Auto fluchen ...
:-/
 
G

Guest

Guest
Eines ist jedenfalls sicher:
In dem Moment in dem man sich in ein Auto setzt ist man automatisch mitschuldig.
 

antimagnet

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Mr. Anderson schrieb:
Trasher schrieb:
Wenn sich links plötzlich 'ne Kolonne bildet, ist das glaube ich wieder ein anderer Fall. Dann muss man sich rechts nicht von der Kolonne herunterbremsen lassen.
Ja, offenbar zumindest dann nicht, wenn die Kolonne langsam fährt; jedenfalls steht in § 7 StVO:
§ 7 StVO schrieb:
(...)
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung
Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils
linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig
höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
(...)

das heißt, im stau und bei stockendem verkehr. wenn alle mit 100 die autobahn langrollen, darf man nicht mit 110 rechts vorbeiziehen.


Simple Man schrieb:
Schön auch die Nummer, als ich mal einen Sonntag auf der A2 fuhr, rechts ein paar LKWs, ich auf der Mittelspur, links komplett frei ... kommt hinter mir so ein scheiß BMW und macht Lichthupe ... frage mich, was der will, links ist ja frei ... der bleibt aber hinter mir und macht Lichthupe und die normale Hupe ... bin dann nächste Raststätte runter, weil ich dachte, es wäre was an meinem Auto ... war es aber nicht ... der war scheinbar nur dämlich, der Ars** ...

vielleicht wollte er dich nur darauf aufmerksam machen, dass er dich nun überholen wird. was zwar unnötig gewesen sein mag, aber durchaus erlaubt ist.
 

Shishachilla

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antimagnet schrieb:
das heißt, im stau und bei stockendem verkehr. wenn alle mit 100 die autobahn langrollen, darf man nicht mit 110 rechts vorbeiziehen.
Ich denk, man darf mit max. 20km/h mehr auch rechts vorbei?
Mit 100 die Autobahn lang ist doch nicht Stau? Und stockender Verkehr irgendwie auch nicht. Mir scheint das fast schon der Normalfall :-(
 

Ein_Liberaler

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Ich hab gelernt, wenn sie links höchstens 80 fahren, darf man rechts mit höchstens 20 Stundenkilometern mehr vorbei.
 

Angel of Seven

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Simple Man schrieb:
Also wenn Straßenverkehr Krieg ist, dann sind Fahrradfahrer die Terroristen unter den Verkehrsteilnehmern ... unberechenbar, nur auf sich und ihr Ziel fixiert, scheinbar Selbstmordgeil und wenn was schief läuft, waren es die anderen ... :nerv:

Das ist nicht korrekt, imho ist es so das es auf die Fahrzeugart nicht ankommt. Der rüpelhafte Autofahrer wird genauso Radfahren oder sich auch als Fußgänger so verhalten. Für mich sind die meisten Verkehrsteilnehmer eh bekloppt... :freak:

LG

AoS
 

antimagnet

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wenn ich mich recht entsinn, hab ich gelernt, dass man nur im stau rechts überholen darf. also auch nicht mit 60 rechts vorbeifahren, wenn die links 50 fahren.


Simple Man schrieb:

ja, was kann der denn dafür, wenn du so langsam im denken bist... :rofl:

ich werd in solchen situationen immer gleich langsamer, weil is ja gefährlich, wenn da einer drängelt. tut mir natürlich leid, dass es für den dann noch länger dauert mit dem überholen, das heißt, das tut es mir natürlich nicht.
 

Mr. Anderson

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Shishachilla schrieb:
Ich denk, man darf mit max. 20km/h mehr auch rechts vorbei?
Mit 100 die Autobahn lang ist doch nicht Stau?
Nee, anti schrieb ja auch, man darf dann nicht vorbei.

80 km/h scheint mir auch noch etwas zu viel. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass man es bei 30-40 km/h darf; dann allerdings wohl nicht mit 20 km/h mehr. 20 km/h ist ja i. A. schon eine "wesentlich" höhere Geschwindigkeit; in der StVO ist aber nur eine "geringfügig" höhere erlaubt.

Bezüglich Fahrradfahren würde ich auch noch gerne was sagen: viele Autofahrer wissen anscheinend nicht, dass Fahrräder Fahrzeuge sind, dass sie grundsätzlich auf die Fahrbahn gehören, und dass Radwege nur dann benutzungspflichtig sind, wenn sie in Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 (das sind die runden Blauschilder) gekennzeichnet sind.

Viele Radfahrer wissen das anscheinend ebenfalls nicht, und fahren oft entgegengesetzt der ausgeschilderten Fahrtrichtung.
Auch halten viele Radfahrer (und leider auch Autofahrer) einen Gehweg oft für einen Radweg, bloß weil dieser rot gepflastert ist.
Ein weiterer Irrtum ist, dass Fahrräder nicht auf Bundesstraßen fahren dürfen. Richtig ist hingegen, dass sie nicht auf Kraftfahrstraßen fahren dürfen.

Und zu guter letzt: wenn auf einem Gehweg ein Zusatzschild mit Sinnbild [Radfahrer] und "frei" steht

dann dürfen sie zwar auf dem Gehweg fahren, aber dann bitte auch mit Schrittgeschwindigkeit, und unter Beachtung des Vorrangs der Fußgänger.
 

Angel of Seven

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Mr. Anderson schrieb:
Bezüglich Fahrradfahren würde ich auch noch gerne was sagen: viele Autofahrer wissen anscheinend nicht, dass Fahrräder Fahrzeuge sind, dass sie grundsätzlich auf die Fahrbahn gehören, und dass Radwege nur dann benutzungspflichtig sind, wenn sie in Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 (das sind die runden Blauschilder) gekennzeichnet sind.


Hmmm.... das Unfallrisiko ist auf Radwegen bis zu 12 mal so hoch, zudem sind sie meist unzumutbar:

"Unzumutbar" kann man vielleicht am besten daran festmachen, ob der Zustand durch angepaßtes Fahren nicht mehr in den Griff zu bekommen ist. Dieses Kriterium schließt dann auch die Benutzungspflicht kurzer Stecken linksseitigen Radwegs aus (weil dazu die Fahrbahn gequert werden muß und damit eine deutliche Gefahrenquelle geschaffen wird), wie auch ständigen Wechsel zwischen Abschnitten benutzungspflichtigen Radwegs und der Fahrbahn oder zwischen rechts- und linksseitigen Radwegstücken.

Nicht hinnehmen muß man beispielsweise auch, daß auf dem Radweg verbliebenes Streugut, Glasscherben oder ähnliches ständig zu Reifenpannen führen. Einer solchen Benutzungspflicht wäre schon deswegen nicht Folge zu leisten, weil sie so unverhältnismäßig ist, daß sie nicht gilt.

Zu den Ausnahmen von der Benutzungspflicht siehe auch Wolfgang Strobls "50 Gründe keinen Radweg zu benutzen", die sich als Sammlung kreativer Umsetzungen der oben angeführten Ausnahmen verstehen lassen.


Unbenutzbar:

wenn sie nicht in die Richtung führen, in die man fahren will (u.a. auch, wenn man links abbiegen möchte und an der nächsten Kreuzung keine spezielle Radverkehrsführung dazu vorgesehen ist; dann darf der Radweg rechtzeitig vorher verlassen werden),
wenn sie zugeparkt oder zugestellt (z.B. Mülltonnen) oder "Horden" von Fußgängern auf ihnen laufen, so daß man nicht fahren kann,
anderweitig (z.B. durch Schneemassen) blockiert sind, aber auch
von Schnee bedeckt ist, während die Fahrbahn geräumt ist.

http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Bei uns gibt es sogar ein megateuren Radweg der in der Tat nicht zu gebrauchen ist, weil er von der Bauweise schon lebensgefährlich ist. Überall so silberne Pfosten um die man rumjonglieren muss und die ein Ausweichen vor unvorsichtigen Fußgängern und Autofahren die aus den Einfahrten kommen unmöglich machen. Die Stadt will jetzt glaube ich sogar die Pflicht für diesen Weg aufheben... wegen der vielen Unfälle.


LG


AoS
 

Ein_Liberaler

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Bei uns gibt einen Radweg von hundert, zweihundert Metern und davor und dahinter nichts, völlig sinnlos. Aber bei uns ja auch der Stadt mal das Geld ausgegangen, und ein Bürgersteig ist auf, na, sagen zehn Metern geteert statt gepflastert. Radwegkonzepte sind sehr oft gewollt und nicht gekonnt - trotzdem würden mitdenkende Radler das Leben manchmal einfacher machen.
 

holo

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Mr. Anderson schrieb:
Und zu guter letzt: wenn auf einem Gehweg ein Zusatzschild mit Sinnbild [Radfahrer] und "frei" steht

dann dürfen sie zwar auf dem Gehweg fahren, aber dann bitte auch mit Schrittgeschwindigkeit, und unter Beachtung des Vorrangs der Fußgänger.
Das sehe ich etwas anders:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fahrrad-einbahnstrasse.php

agentP schrieb:
Zwei Sachen, die mich immer wieder mal beschäftigen:

Wann gilt eine Strasse innerhalb der Stadt als zweispurig? Wenn zwei Spuren markiert sind oder wenn die Strasse breit genug ist, dass 2 Fahrzeuge problemlos nebeneinander fahren können?


Grundsätzlich regelt der §12 StVO das Halten und Parken. In Absatz 1 Nr. 1 heisst es: Das Halten (...und damit das Parken...) ist unzulässig an engen [...] Straßenstellen [...]. Als 'eng' ist hierbei der 'verbliebene' Fahrraum zu betrachten, der es mehrspurigen Fahrzeugen unmöglich machen würde, die Fahrbahn ungehindert zum Zwecke des Fortkommens zu nutzen. Aus §32 Abs.1 StVZO geht hervor, dass die höchstzulässige Breite von Fahrzeugen und Anhängern im allgemeinen 2,55m betragen darf (§32 Abs.1 Nr.1 StVZO). Für Fahrzeuge mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung beträgt die höchstzulässige Breite sogar 3m (§32 Abs.1 Nr.2 StVZO). Hieraus ergibt sich - unter der Berücksichtigung von 0,5m Sicherheitsabstand - eine Mindestfahrbahnbreite von 3,5m zur ungehinderten Nutzung durch mehrspurige Fahrzeuge (vgl. Aussage Ordnungsamt sowie allg. Rechtsprechung).


Gruß
Holo
 

Mr. Anderson

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holo schrieb:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fahrrad-einbahnstrasse.php
So gesehen steht natürlich auch das Zeichen 267 auf dem Gehweg ;)
Ich habe mich da zugegebenermaßen nicht völlig klar ausgedrückt; was ich meinte waren Gehwege, die so gekennzeichnet sind:
 

Trasher

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Ganz besonders hasse ich Leute, die unmittelbar "Rache" nehmen, wenn sie sich im Straßenverkehr ungerecht behandelt fühlen und dabei massiv die Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen.

Beispiel: In einem Tempo-120-Bereich schert ein LKW plötzlich aus und zwingt mich auf die dritte Spur. Hinter mir kommt von weitem ein PKW mit vielleicht 200 Sachen angerast und muss natürlich bremsen. Nachdem ich am LKW vorbei bin und die Spur wieder gewechselt habe, schiebt er sich - wild gestikulierend - neben mich, drängt mich halb auf den Standstreifen, schneidet knapp an meiner Motorhaube vorbei, setzt sich vor mich und geht VOLLES ROHR in die Eisen.

Wäre mir meine Gesundheit nicht so teuer, würde ich solche Vollidioten gerne mal in den Graben schieben. :uuups:
 

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