Hallo
zur Zeit verhandelt das Kopftuchgeri ... äh ... Bundesverfassungsgericht einen weiteren spektakulären Fall. (oder wie man dazu sagen möchte.)
Hierbei geht es um eine, nach der Haft verkündete anschließende, Sicherheitsverwahrung und die Frage "Verstößt diese Sicherheitsverwahrung gegen geltendes Grundgesetz bzw. Menschenrecht?".
Angestrengt wurde die Verfassungsbeschwerde durch zwei Straftäter die zur Zeit in einer solchen Sicherheitsverwahrung leben.
Beide Straftäter sehen in diesem "Straftäter-Unterbringungsgesetz" eine Verletzung ihrer Menschenwürde und ihrer Freiheitsrechte.
Was haltet ihr davon?
gruß
trashy
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verwendete Quelle:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2434018_REF2,00.html
zur Zeit verhandelt das Kopftuchgeri ... äh ... Bundesverfassungsgericht einen weiteren spektakulären Fall. (oder wie man dazu sagen möchte.)
Hierbei geht es um eine, nach der Haft verkündete anschließende, Sicherheitsverwahrung und die Frage "Verstößt diese Sicherheitsverwahrung gegen geltendes Grundgesetz bzw. Menschenrecht?".
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist eine weitere mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter eröffnet worden. Dabei geht es um die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung, die inzwischen in Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen möglich ist.
Angestrengt wurde die Verfassungsbeschwerde durch zwei Straftäter die zur Zeit in einer solchen Sicherheitsverwahrung leben.
Die Karlsruher Richter prüfen jetzt konkret, ob die in Sachsen-Anhalt und Bayern geltenden "Straftäter-Unterbringungsgesetze" rechtens sind. Dem Zweiten Senat liegen die Verfassungsbeschwerden eines wegen Tötungsdelikten bestraften Mannes aus Sachsen-Anhalt und eines Sexualtäters aus Bayern vor. Beide sind Wiederholungstäter.
Beide Straftäter sehen in diesem "Straftäter-Unterbringungsgesetz" eine Verletzung ihrer Menschenwürde und ihrer Freiheitsrechte.
Was haltet ihr davon?
gruß
trashy
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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2434018_REF2,00.html