Shishachilla
Ehrenmitglied
- Registriert
- 10. April 2002
- Beiträge
- 4.310
Ich würde sagen, der Grundstücksbesitzer hat dem Fremden ausdrücklich den Zugang auf eigene Gefahr gewährt, wie wenn ich in eine Bucht springe, vor der ein Schild steht "Vorsicht Haie". Wenn der Fremde dennoch reingeht handelt er auf eigene Gefahr, und ist jederzeit berechtigt wieder zu gehen, keiner zwingt ihn zu irgendwas, es gibt ja noch genug Grundstücke ohne SUVs.