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Auch die "gezielte Tötung von Verdächtigen" ist für Schäuble nicht etwa ein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein "rechtliches Problem", das nach Ansicht des Innenministers bisher noch "völlig ungeklärt" sei.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/92367
Das muss man sich erst mal auf der Zunge zuergehen lassen.
GEZIELTES: Also nicht wegen "Gefahr im Verzug" oder "auf der Flucht erschossen" sondern via Killerkomando.
TÖTEN: Ja wir haben richtig gelesen - einfach abknallen.
VON VERDÄCHTIGEN: Also der reine Verdacht reicht - wo kommen wir denn da hin wenn vor der Todesstafe erst ein Gericht die Schuld feststellen müsste. Das wären ja Amerikanische Verhältnisse - pfui.
Und wenn sich später herausstellt das der Verdächtige unschuldig war hat er eben Pech gehabt. Wo gehobelt wird fallen halt Späne. Selber schuld - was ist er auch verdächtig.
Hat der Mann sie noch alle?
Es wird höchste Zeit, daß er wegen seinem Bomben Posttrauma von Dienst zwangbefreit - und in die Psychatrische eingewiesen wird bevor er noch mehr Schaden anrichtet.
Als ob das nicht genug wäre legt SSchäuble (Heil!) noch einen drauf und fordert auch die "Internierung" von "Gefährdern" und deren Behandlung als "Kombattanten" (sprich die wiedereinführung von Internierungslagern bzw. Konzentrationslagern)
Wobei ich glaube daß er die Bedeutung des Wortes "Kombattant" nicht kennt oder nicht verstanden hat.
Kombattanten sind nach Genfer Recht in erster Linie die Angehörigen der regulären Streitkräfte. Die Haager Landkriegsordnung hingegen unterscheidet zwischen Angehörigen mit und ohne Kampfauftrag und erklärt nur erstere zu Kombattanten, letztere zu Nichtkombattanten.
Warum SSchäuble (Heil!) also "Gefährder" zu Angehörigen der Regulären Streitkräfte machen will ist mir schleierhaft - warscheinlich hat er einfach wieder mal keine Ahnung wovon er redet.
kopfschüttel - wo soll das noch alles hinführen?