Ein_Liberaler
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Herr Urmann könnte noch mehr Ärger bekommen.
http://felixbeilharz.de/verstoss-ge...roht-der-abmahnkanzlei-uc-endgueltig-das-aus/
Rechtsanwalt Urmann hat wohl vor dem Hintergrund des straf- und zivilrechtlichen Drucks seinen Zulassungsort als Rechtsanwalt von Regensburg nach Hamburg an die Elbchaussee 54 verlegt, wohl deswegen, weil die Hamburger Rechtsanwaltskammer als nachsichtiger gilt als die in Nürnberg.Allerdings firmiert Urmann + Kollegen als Rechtsanwalts GmbH.
Hierfür hat der Gesetzgeber besondere Bedingungen geknüpft. Der Sitz der Rechtsanwalt GmbH ist in Regensburg verblieben. Während bei einer „normalen“ GmbH der Wohnsitz des Geschäftsführers egal ist, verlangt das Gesetz in § 59i BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), dass der Geschäftsführer in den Räumen seiner RA-GmbH arbeitet.
[...]
Nimmt die zuständige Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Gesetzeslage ernst, bleibt ihr wohl kaum eine andere Wahl, als der U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umgehend die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu entziehen, was einem Berufsausübungsverbot für die RA-GmbH gleich käme. Geregelt ist dies in § 59 h Abs. 3 BRAO.
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