Im katholischen Kirchenrecht war der Diakonat lange Zeit nur die erste Weihestufe, und die letzte Stufe für Priesteramtskandidaten vor ihrer Priesterweihe (Anwärter, Lektor, Akolyth, Diakon, Priester). Das Zweite Vatikanische Konzil(1962-65) stellte das Amt des Ständigen Diakons als eigenständiges Amt der katholischen Kirche wieder her. Diakone gehören danach zum Klerus und übernehmen priesterliche Aufgaben. Sie assistieren dem Priester bei der Eucharistiefeier, können hier das Evangelium verkünden und predigen. Sie können die feierliche Taufe spenden, der kirchlichen Trauung assistieren, Begräbnisse leiten, Wortgottesdienste feiern, die Kommunion austeilen und Segensgebete sprechen. Die Feier der Eucharistie und die Spendung des Bußsakramentes bleiben dagegen den Priestern vorbehalten.
Seit langem wird diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, Diakonen auch die Vollmacht zur Spendung der Krankensalbung zu erteilen, da sie einen Kranken vor seinem Tod oft viele Jahre seelsorglich begleiten. Dies wird jedoch augenblicklich noch von der Kirchenleitung abgelehnt.
Schwerpunkt diakonischer Arbeit ist aber (anders als beim Priester) der Dienst an den Armen und Benachteiligten der Gesellschaft. Hier liegen dem Diakon besonders die körperlich, seelisch, geistig und sozial Bedürftigen am Herzen. Diakone sind das „soziale Gewissen“ der Kirche.In Notsituationen (wenn für eine Gemeinde auf Dauer kein Pfarrer gefunden werden kann) können die Bischöfe auch einen Diakon als Bezugsperson für eine Gemeinde einsetzen und ihm insbesondere die geistliche Leitung dieser Gemeinde übertragen.
Bewerber für das Diakonatsamt können verheiratet sein (Mindestalter 35 Jahre) oder sich zum Zölibat verpflichten (Mindestalter 23 Jahre). Bei verheirateten Männern, die sich zum Diakon weihen lassen, gilt der Zölibat nicht für die bestehende Ehe, wohl aber, wenn die Frau stirbt oder die Ehe kirchenrechtlich wirksam annulliert wird – in diesem Fall darf der Diakon nicht wieder heiraten. Von diesem Verbot kann dispensiert werden, insbesondere, wenn kleine Kinder zu versorgen sind. Der Ständige Diakonat kann sowohl neben und im Zivilberuf, als auch im Hauptberuf ausgeübt werden.
Die Weihe eines Diakons setzt - neben der Berufung - den Abschluss eines theologischen Studiums (Hochschule, Fernkurs) und in der Regel eine vierjährige Ausbildungszeit in einem Bewerber- bzw. Diakonatskreis voraus.