Aphorismus
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Es ist doch unglaublich, was sich da in Baden-Württemberg abspielt. Da gab es einst einen Ministerpräsidenten namens Filbinger, der während der Nazizeit Marinerichter war.
Als dies 1978 in vollem Umfang dank dem Schriftsteller Rolf Hochuth publik wurde, musste Filbinger zurücktreten. Später wurde sogar klar, dass Filbinger persönlich nicht nur die Nazi-Justiz gelobt, sondern auch Todesurteile ausgesprochen hatte.
Auch wenn man dies mit Hinblick auf die damalige Zeit vielleicht sogar noch etwas relativieren könnte - was zu bezweiflen ist -, so sticht ein Fall heraus, der zeigt, dass Filbinger auch ideologisch ein Nazi war und persönlich hinter den Todesurteilen stand. Der Matrose Walter Gröger war 1943 desertiert und zunächst zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Aber noch im März 1945, zwei Monate vor der Kapitualtion, wurde das Urteil dank dem Chef-Ankläger Staatsanwalt Filbinger in eine Todesstrafe umgewandelt - die dieser dann als leitender Offizier beaufsichtigte.
Oettinger sprach auf der Beerdigung den Satz: "Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte."
Recht hat er - für die Vollstreckung der Todesstrafe hat Filbinger nur als Stasatsanwalt gesorgt, denn zwei andere Urteile, in denen der Richter Filbinger die Todesstrafe verhängt hatte, konnten auf Grund des Endes des Zweiten Weltkrieges und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Deutschlands nicht mehr durchgeführt werden.
Aber ein anderer Satz Oettingers aus der Rede ist nicht nur beschönigend, sondern schlichtweg falsch: "Hans Filbinger war kein Nationalsozialist". War er nicht? Nun ja, er war seid 1937 Mitglied der NSDAP und Marinerichter! Er hat als Staatsanwalt Todesurteile gefordert und als leitender Offizier deren Durchführung beaufsichtigt, sowie als Richter Todesurteile ausgesprochen.
Und dann gibt es da ja noch, von allen Formalitäten abgesehen, das, was Filbinger 1935 - dem Jahr der Nürnberger Rassegsetze - über das Rechtssystem des nationalsozialistischen Deutschland geschrieben hatte. Nämlich, dass die deutsche Blutsgemeinschaft "erhalten und die rassisch wertvollen Bestandteile des deutschen Volkes planvoll vorwärts entwickelt werden" müsse, denn der "Nationalsozialismus schuf die geistigen Voraussetzungen für einen wirksamen Neubau des deutschen Rechts".
Alles bekannte Tatsachen, und doch bleibt ein Baden-Württembergischer Ministerpräsident heute noch dabei, dass Filbinger kein Nazi war? Ein Ausrutscher, diese Rede? "Meine Rede war öffentlich, ernst gemeint und die bleibt so stehen", so Oettinger.
Gut, soll die Rede eben stehen bleiben, als Denkmal der Beschränkt- und Borniertheit der ewig gestrigen Geschichtklitterer - aber der Mann, der sie hielt, der Oettinger, der möge doch bitte gehen. Aber ganz schnell und am besten ganz leise - das hat sein großes Vorbild ihm ja auch schon vorgemacht.
Als dies 1978 in vollem Umfang dank dem Schriftsteller Rolf Hochuth publik wurde, musste Filbinger zurücktreten. Später wurde sogar klar, dass Filbinger persönlich nicht nur die Nazi-Justiz gelobt, sondern auch Todesurteile ausgesprochen hatte.
Auch wenn man dies mit Hinblick auf die damalige Zeit vielleicht sogar noch etwas relativieren könnte - was zu bezweiflen ist -, so sticht ein Fall heraus, der zeigt, dass Filbinger auch ideologisch ein Nazi war und persönlich hinter den Todesurteilen stand. Der Matrose Walter Gröger war 1943 desertiert und zunächst zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Aber noch im März 1945, zwei Monate vor der Kapitualtion, wurde das Urteil dank dem Chef-Ankläger Staatsanwalt Filbinger in eine Todesstrafe umgewandelt - die dieser dann als leitender Offizier beaufsichtigte.
Oettinger sprach auf der Beerdigung den Satz: "Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte."
Recht hat er - für die Vollstreckung der Todesstrafe hat Filbinger nur als Stasatsanwalt gesorgt, denn zwei andere Urteile, in denen der Richter Filbinger die Todesstrafe verhängt hatte, konnten auf Grund des Endes des Zweiten Weltkrieges und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Deutschlands nicht mehr durchgeführt werden.
Aber ein anderer Satz Oettingers aus der Rede ist nicht nur beschönigend, sondern schlichtweg falsch: "Hans Filbinger war kein Nationalsozialist". War er nicht? Nun ja, er war seid 1937 Mitglied der NSDAP und Marinerichter! Er hat als Staatsanwalt Todesurteile gefordert und als leitender Offizier deren Durchführung beaufsichtigt, sowie als Richter Todesurteile ausgesprochen.
Und dann gibt es da ja noch, von allen Formalitäten abgesehen, das, was Filbinger 1935 - dem Jahr der Nürnberger Rassegsetze - über das Rechtssystem des nationalsozialistischen Deutschland geschrieben hatte. Nämlich, dass die deutsche Blutsgemeinschaft "erhalten und die rassisch wertvollen Bestandteile des deutschen Volkes planvoll vorwärts entwickelt werden" müsse, denn der "Nationalsozialismus schuf die geistigen Voraussetzungen für einen wirksamen Neubau des deutschen Rechts".
Alles bekannte Tatsachen, und doch bleibt ein Baden-Württembergischer Ministerpräsident heute noch dabei, dass Filbinger kein Nazi war? Ein Ausrutscher, diese Rede? "Meine Rede war öffentlich, ernst gemeint und die bleibt so stehen", so Oettinger.
Gut, soll die Rede eben stehen bleiben, als Denkmal der Beschränkt- und Borniertheit der ewig gestrigen Geschichtklitterer - aber der Mann, der sie hielt, der Oettinger, der möge doch bitte gehen. Aber ganz schnell und am besten ganz leise - das hat sein großes Vorbild ihm ja auch schon vorgemacht.