Ehemaliger_User
Ehrenmitglied
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Richtig, aber auch der Deklinationsfehler ist auffällig, da von einer behördlichen Quelle nicht zu erwarten.Lazarus schrieb:Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel
sichergestellt
Schon beim lesen dieser Zeile hätte ich mich wahrscheinlich weg gelacht.....
erstens hätten die wohl ein "paar" Tage zu tun um diese "Beweismittel" zu sichern und zweitens wird bekanntermaßen nur als Beweis zugelassen was per Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde und nicht was ohne wissen von einem anderem Rechner "entwendet" wurde....
Zudem wäre sowas als Mail eh ungültig und nicht statthaft - nur ein Einschreiben ist beachtenswert...
aber wie schon gesagt - wer ein schlechtes Gewissen hat.....