marijohanna & Polizei

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iCon

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Es war Samstag der 12te August während ich und 2 kollegen zu einen sportplatz fuhren und einen joint rauchten.. wir gingen in den feldweg rein und als wir wieder zum auto wollten (joint weg) standen da schon die netten polizei beamten... sie riefen uns zu sich und wir natürlich hingegangen. Dann kam die frage ob wir marijohanna geraucht hätten dies beantworteten wir alle 3 mit ja. Dann natürlich folgte die tolle frage ob wir noch was hätten und ich hatte noch 1nen Joint den legte ich auch auf die motorhaube so wie sie es wollten. Dann wollten sie wissen von wem ich das habe und ich sagte dann nen Namen von jemanden den ich überhaupt nicht leiden kann. und ich sagte auch das ich 0.5 für 5€ bekommen habe... Und nun die Frage ich werde zu einer aussage vorgeladen was soll ich sagen. ich hatte mir überlegt zu sagen da ich angst hatte weils der erste kontakt mit der polizei ist nen falschen namen gesagt habe und es mir einfach nur jemand inner stadt angeboten hatte und da ich esnoch nicht ausprobiert habe ich das mal machen wollte.

Meint ihr damit komm ich durch?

Was kann mir höchstens blühen?


[Sorry wegen Rechtschreibfehlern]
 

antimagnet

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informier dich hier, nimm dir nen anwalt und sag den bul.. der pozilei nix, hast eh schon zu viel geredet.
 

iCon

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ich frag ja eigentlich nur nach ob ich das nicht so sagen kann...


und das war nur noch ein Joint komme aus NRW das ist ja ne geringe menge und ich bin vorher noch nie aufgefallen
 

Salomon

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Moin iCon

Dann kam die frage ob wir marijohanna geraucht hätten dies beantworteten wir alle 3 mit ja

Warum sagt ihr denn einfach ja?

Dann wollten sie wissen von wem ich das habe und ich sagte dann nen Namen von jemanden den ich überhaupt nicht leiden kann. und ich sagte auch das ich 0.5 für 5€ bekommen habe...

:don:

Und nun die Frage ich werde zu einer aussage vorgeladen was soll ich sagen. ich hatte mir überlegt zu sagen da ich angst hatte weils der erste kontakt mit der polizei ist nen falschen namen gesagt habe und es mir einfach nur jemand inner stadt angeboten hatte und da ich esnoch nicht ausprobiert habe ich das mal machen wollte.

Also ich würde niemanden raten dahinzugehen.Ruf einfach da an,sag du kommst nicht weil du eh die Aussage verweigerst!!Ausserdem kannst du hinzufügen dass du die Aussagen die du gemacht hast aus Angst/Druck waren und du sie zurückziehst!!


Interessant wäre auch noch wie alt du bist!
Aber ich schätz mal die Anklage wird wegen geringer Menge fallengelassen,im schlimmsten Fall musst du paar Szialstunden machen!
 

iCon

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18Jahre alt und aus NRW fals das ne Rolle spielt...

Nur kann ich da nicht mehr wirklich anrufen.. weil sie meinten das sie sich per post bei mir melden und ich dann die aussauge nochmal neu machen muss und ich möchte diese aber nicht verweigern.. weil ja einer der beiden wenn nicht sogar beide von dennen bezeugen will das ich sonst nichts damit zu tun habe und total nervös und zittrich war....
 

Hosea

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Was kann mir höchstens blühen?

Ich hab selber letzte Woche einen Strafbefehl bekommen, die Whg von einem Bekannten wurde wohl überwacht. (Ist schon ca 2Monate her)

Als ich losfuhr, war ein Wagen hintermir und als ich an der Ampel halten mußte,setzten die beiden Zivis den Wagen quer vor mir. Sie fragten mich konkret nach Waffen und Betäubungsmittel.
Ich hatte 1.4 Gramm Gras in meine Zigarettenschachtel :-(, (Hab ich direkt gesagt). Trotzdem haben sie mich auf der Straße zur Belustigung aller durchsucht und mir einen Platzverweis ausgesprochen. (Platzverweis für einen ganzen Stadteil,hö) *g...jaja

Naja dann kam ein Anhörungsbogen, ich hab keine Aussage gemacht und gesagt sie können das gefundene vernichten.

Hatte es schon fast vergessen (Kleinkram), bis eben letzte Woche der Strafbefehl kam :-(.

30 Tagessätze a 10 Euro, 300 euro für 1,4 gramm Gras. :O_O:

Zu DM Zeiten war es schon heftig, aber knappe 600 DM für 1,4 Gramm, bin stinkesauer. *Beep*

Jetzt kann ich noch innerhalb 2 Wochen Widerspruch einlegen, naja.

Lg Hosea
 

antimagnet

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mönsch icon, ihr sollt alle eure aussagen sein lassen, die müssen euch was beweisen, nicht ihr denen. und hör bloß auf, falsche anschuldigungen zu verbreiten, sowas kann nach hinten losgehen...
 

somebody

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iCon schrieb:
18Jahre alt und aus NRW fals das ne Rolle spielt...

Nur kann ich da nicht mehr wirklich anrufen.. weil sie meinten das sie sich per post bei mir melden und ich dann die aussauge nochmal neu machen muss und ich möchte diese aber nicht verweigern.. weil ja einer der beiden wenn nicht sogar beide von dennen bezeugen will das ich sonst nichts damit zu tun habe und total nervös und zittrich war....

lass dich auf keinen Fall auf sowas ein, das Urteil spricht der Richter, sonst niemand, die Polizisten wollen nur die "Dealer" haben, du bist denen egal...
Also eine Aussage von denen das du zittrig warst und nichts damit zu tun hattest bringt dir nichts, zumal du Ersttäter bist und die Menge ja nun wirklich nicht der Rede wert. -> Lass dich auf keinen Fall ausnutzen !
Verweigere deine Ausage, sag GARNICHTS dazu, weder Namen noch Adressen noch Mengen noch was es gekostet hat. Und auf keinen Fall seit wann du wieviel mit wem rauchst oder geraucht hast, die rechnen das gerne hoch... die müssen dir was beweisen, nicht umgekehrt... das ganze wird auf Sozialstunden oder ner Geldstrafe rauslaufen, deine Weste bleibt weiß. Nichts wirklich schlimmes...hast du einen Führerschein?? dann wird nämlich mit ziemlicher Sicherheit eine MPU folgen... (THC ist ca 4- 6 Wochen nachweisbar !!!)

Das dumme an der ganzen Sache ist , das du schon nen Namen gesagt hast und auch Preise, die darauf hinweisen das dieser jemand damit Handel getrieben hat. Auch wen du Ihn nicht magst, ist das trotzdem scheiße von dir gewesen, diese Person wird mit Sicherheit Besuch bekommen...Und stell dir vor der macht das genauso und verrät jemanden den er nicht mag und so weiter. Und nach drei - vier Aussagen behauptet jemand das du ganz tief drin steckst. Dann machen zwei Angeklagte übereinstimmende Ausagen gegen dich und schon bist du ein H-Dealer usw. ... wunderschöner "Rosenkrieg" kann da entstehen. Also erst nachdenken, dann reden.
 

iCon

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Also ich würdet mir jetzt schlicht weg einfach nur raten dort anzurufen / vorbei zu gehen und dennen zu sagen das ich die aussage zurück ziehe und der name den ich genannt habe nichts damit zu tun hat...und ich meine aussage verweiger?


oder soll ich erst auf den brief von der polizei warten bis ich zur aussage geladen werde und dann dort anrufen?
 

hapatree

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Is meiner Freundin auch so ähnlich passiert,
jemand der sie nicht mag ist aufgeflogen,
hat sie verpfiffen und dann hat sie eine Einladung bekommen...

Sie hat ausgesagt aber keine Namen genannt,
dann hat sie pissen gehen müssen,
der Test war negativ weil sie damit gerechnet hat und sich zurückgehalten hat,
vor kurzer Zeit kam dann die Benachrichtigung, die Klage ist fallen gelassen worden....

Aussage zurücknehmen, für einige Zeit nix rauchen falls ein Test kommt....
 

somebody

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Also ich würdet mir jetzt schlicht weg einfach nur raten dort anzurufen / vorbei zu gehen und dennen zu sagen das ich die aussage zurück ziehe und der name den ich genannt habe nichts damit zu tun hat...und ich meine aussage verweiger?
oder soll ich erst auf den brief von der polizei warten bis ich zur aussage geladen werde und dann dort anrufen?

Das ist eigentlich egal, du kannst anrufen und denen sagen das du deine Ausage verweigerst, du kannst auf den Brief warten , hingehen und dein Ausage verweigern, du kannst das ganze auch schriftlich machen... nur verweiger die Aussage. Bestenfalls gibst du dem von dir natürlich fälschlich beschuldigtem "Freund mit dem du Streit hattest" eine Info was ihm bevorsteht, nicht das die Grünen bei einer Hausdurchsuchung noch irgend was finden was deine Falschausage unterstützen könnte.

btw., ein Hausdurchsuchungsbefehl dauert ( ohne Gefahr im Verzug ) ca. 4-6 Wochen

Desweiteren musst du halt aufpassen wegen Führerschein und so, haben die bei dir nen Schweiß / Urin / Bluttest gemacht ??
 

iCon

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Weder noch keinen test von den genannten... Meint ihr auch wenn ich die aussage zurück ziehe fahren die so dem typen hin und sagen meinen namen?!
 

_Dark_

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wie ist das eigentlich, wenn jetzt jemand kontrolliert wird, also im auto oder auf der straße..
wenn die polizei einem das öffnen des rucksacks oder einer tasche anschafft, muss man das dann machen?
ich habe mal was von "begründetem tatverdacht" gehört, und dass, wenn der nicht gegeben ist, nichts zu öffnen oder herzuzeigen ist...

angenommen man findet jetzt also eine menge, meinetwegen so 2-3g.. bekommt der "täter" dann in jedem fall eine mpu? auch wenn er nüchtern ist?
 

somebody

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Weder noch keinen test von den genannten... Meint ihr auch wenn ich die aussage zurück ziehe fahren die so dem typen hin und sagen meinen namen?!

Weißt du, die dürfen rein rechtlich deinen Namen nicht sagen.

Rein rechtlich.

Aber überleg mal an was man mit gegeneinander aufhetzten so für Informationen rankommen kann. Du hast den Namen gesagt, das kannst du nichtmehr zurücknehmen, es wird vielleicht aus dem "Protokoll gestrichen", aber es ist auf jeden Fall notiert. Die werden mit ziemlicher Sicherheit bei dem guten Mann auftauchen, ob du wilst oder nicht, und wenn der Gute was zu verbergen hat und die netten Herren in Grün das auch so sehen, dann wird er angeklagt. Der Vorteil den du hast wenn du die Aussage verweigerst ist das offiziell nicht von dir in den Akten steht, aber so ein Bulle muss nur ne dumme Bemerkung machen, oder der Anwalt von deinen "Freund" unterhält sich mal mit dem Staatsamwalt... Theorie und Praxis halt.

Mein Tip: Sag deinen "Freund" was Sache ist, so das die Pozilei keinen Anhaltspunkt finden kann (der ja natürlich sowieso nicht zu finden ist, war ja ne Falschaussage, gell !!). Dann verhinderst du unter Umständen einen schweren Rundumschlag.

Du hast also noch keinen Führerschein ?? wenn nicht stell dich darauf ein das du wenn du dich anmeldest einen Test machen musst...
 

somebody

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_Dark_ schrieb:
wie ist das eigentlich, wenn jetzt jemand kontrolliert wird, also im auto oder auf der straße..
wenn die polizei einem das öffnen des rucksacks oder einer tasche anschafft, muss man das dann machen?
ich habe mal was von "begründetem tatverdacht" gehört, und dass, wenn der nicht gegeben ist, nichts zu öffnen oder herzuzeigen ist...

angenommen man findet jetzt also eine menge, meinetwegen so 2-3g.. bekommt der "täter" dann in jedem fall eine mpu? auch wenn er nüchtern ist?

Das ist korrekt, nur wenn ein Polizist dich durchsuchen will besteht immer ein Tatverdacht, mit ein bisserl Fantasie lässt sich da imme rwas machen. Und spätestens wenn du die Durchsuchung verweigerst besteht ein Tatverdacht, weil ein normaler Bürger hat ja nichts zu verbergen.

Wenn man bei jemanden was findet, wird er im Normalfall getestet, im Straßenverkehr sowieso, wenn der Test negativ ist folgt im Normalfall nichts. Wenn was gefunden wurde folgt in jedem Fall eine Anzeige (Besitz ist strafbar) und die nimmt Ihren normalen Lauf. Es ist aber möglich das der Besitz vermerkt wird und bei jeder Kontrolle (auch Jahre später) zum urinieren gebeten wird, da ja der Verdacht besteht.


Sry für Doppelpost
 

Hosea

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_dark_ schrieb:

angenommen man findet jetzt also eine menge, meinetwegen so 2-3g.. bekommt der "täter" dann in jedem fall eine mpu? auch wenn er nüchtern ist?

Davor hatte ich auch Angst, nein bisher hatte ich nur Geldstrafen auch als ich mit 12 Gramm in Winterswijk/Grenze "erwischt" worden bin, damals hab ich auch "nur" an die 1000 DM zahlen müßen.

Lg Hosea
 

Salomon

Meister
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So hab jetzt mal bissl was zusammengestellt,folgendes ist vom Deutschen
Hanfverband über das Thema Hanf und Führerschein:



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Check wer fährt!
Seit dem 01.08.1998 begeht jede Person, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug führt, eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG. Diese wird mit 1-3 Monaten Fahrverbot und einer Geldbuße bis 1.500 Euro bestraft. Für den Nachweis einer Drogenfahrt reicht es aus, dass zum Bispiel der Wirkstoff THC im Blut nachgewiesen wird.
THC ist bis zu 12 Stunden nach dem letzten Konsum im Blut nachweisbar, in Ausnahmefällen sogar weit darüber hinaus.
Werden neben dem Wirkstoff THC auch noch andere Substanzen (inkl. Alkohol) nachgewiesen oder werden Fahrfehler dokumentiert, droht ein Strafverfahren gem. § 316 StGB. Folgen: Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe und eine mehrmonatige Führerscheinsperre. Vor Ablauf der Frist darf die Führerscheinstelle keinen neuen Führerschein ausstellen.

In jedem Fall geht eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle und diese wird ein Überprüfungsverfahren einleiten oder den Führerschein direkt wegen fehlender Fahreignung entziehen.


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Besitz von Cannabis
Bisher war es an der Tagesordnung, dass die Verwaltungsbehörde schon alleine auf Grund des Besitzes von Cannabis - auch bei 0,5 Gramm - ein Überprüfungsverfahren eingeleitet hat (Drogenscreening/MPU). Dies wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Juni 2002 als verfassungswidrig zurückgewiesen. Demnach müssen weitere Tatsachen bekannt sein, die auf eine fehlende Fahreignung hinweisen.
Achtung! Dazu gehören u.a. der Verdacht auf einen erheblichen Drogenmissbrauch oder die Zuordnung zu einer Risikogruppe.
Die Kriterien für einen Missbrauchsverdacht bzw. die Einstufung in eine "Risikogruppe" werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Werden neben Cannabis z.B. Rauchgeräte gefunden, kann auf einen Missbrauchsverdacht geschlossen werden und es droht eine teure Überprüfung der Fahreignung (Drogenscreening/MPU).
Personen, die vor ihrem 18. Lebensjahr mit Cannabis aufgefallen sind, werden i.d.R. schon zu einem Drogenscreening geladen, bevor sie den Führerschein überhaupt machen dürfen (Risikogruppe).

Da Cannabis nach wie vor unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, muss die Polizei ermitteln - auch bei den kleinsten Mengen. Da die Strafermittlungsverfahren i.d.R. bei kleinen Mengen von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, geht die Polizei immer mehr dazu über, die Konsumgewohnheiten zu ermitteln. Diese Erkenntnisse werden dann an die Führerscheinstelle weitergeleitet.

Keine Angaben zu den eigenen Konsumgewohnheiten machen!
Dies könnte unter Umständen den Führerschein kosten und ist für das Strafverfahren ohne Bedeutung.
Achtung! Mischkonsum (Bier und Joint o.ä.) auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr schließt die Fahreignung aus und der Führerschein kann von der Führerscheinstelle sofort entzogen werden.


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Tipps für Verkehrsteilnahme
Fahre nie unter Drogeneinfluss!
Keine Jointreste im KFZ hinterlassen!
Keinen Kontrollanlass bieten! (Gurtpflicht/Beleuchtung/Aufkleber etc.)
Fahrzeugpapiere immer griffbereit halten!

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Verhalten bei Verkehrskontrollen
Bleibe ruhig, freundlich, aber bestimmt. Mache keine Angaben zu deinem generellen Konsumverhalten! Dazu bist Du nicht verpflichtet und es kann nur schaden.
NIE das Einverständnis zu einem Schnelltester (Urin/Schweiß o.ä.) geben, da dieser auch den schon Tage zurückliegenden Konsum aufdeckt und damit eine Blutentnahme rechtfertigt.
Wenn dennoch eine Blutentnahme erfolgt (§ 81a StPO), Konsum umgehend einstellen, da unter Umständen ein Verkehrsverstoß vorliegt und eine MPU droht. Die Carbonsäure (Abbauprodukt von THC) ist bis zu 3 Wochen im Blut feststellbar und lässt auch auf die Konsumintensität schließen (Missbrauchsverdacht).


Und hier noch ein Link (PDF) vom Verein für Drogenpolitik:

Informationen zur Verkehrs- und Personenkontrolle


Hoffe das hilft euch weiter!
 

iCon

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Nun ich weiss nun wie ich das machen werde Gott sei Dank..

Ich werde da morgen früh sofort anrufen und sagen das ich am Samstag abend ne Aussage gemacht hatte die ich zurück ziehen will und dann keine aussage mehr abgeben möchte....

Und fals ich dann aufs Revier oder Wache geladen werde, werde ich mein mund halten und nichts sagen was mich total reinrattet oder sonstiges....

Aber mal eine andere Frage...

Fals ich einen Drogentest machen sollte...
Wie bekomm ich den Wirkstoff von Extacsy und Amphe aus meinem urin raus?
Gegen Weed solllte man Milch trinken aber mehr weiss ich nicht bitte um hilfe...
 

Mr. Anderson

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So, die höhere Gewalt hat den Thread jetzt geschlossen, aufgrund rechtlicher Bedenken. Falls Du tatsächlich irgendwie aufgrund des Drogenkonsums wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden solltest, dann kann Dir hier auf keinen Fall eine Hilfe gegeben werden, wie Du die Beweise vernichten kannst. Soetwas wäre Beihilfe zur Strafvereitelung, und da wir weder Deine Verwandten sind, noch mit Dir verschwägert oder verlobt, würden dem Forum eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Daher: geschlossen
 
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