Noch was zur Trennung von Kirche und Staat in Deutschland: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage
Auszug? Gerne!
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Es lebe die Religionsfreiheit!Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...]
a)
an den stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, bei denen der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, durchführt,
b)
am Buß- und Bettag Sportveranstaltungen durchführt,
c)
am Karfreitag Sportveranstaltungen durchführt oder in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen erbringt,