Justiz, Gesetzestexte und drin erwähntes 'Deutsche Reich'

InsularMind

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Nun ja, vielleicht passt das hier noch mit am Nächsten rein, vielleicht gab es das auch schon irgendwo, die Suche nennt mir 1600-irgendwas Einträge für 'Deutsches Reich' und die jetzt alle durchzuwühlen... ihr wisst schon.

Mir geht es eigentlich um eine Sache, die mir mehr zufällig aufgefallen ist. In Gesetzestexten erwartet man eigentlich, dass auf die BRD verwiesen wird, wenn es um Zusammenhänge zu Einwohnern selbiger geht. Deshalb mein Wundern über folgenden Text von einer Seite des Bundesjustizministeriums, wo es um Namensänderung und Namensrecht geht :
Eingangsformel
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

Ist das nur ein Text, der nie abgeändert wurde, oder ist der Begriff des 'Deutschen Reichs' immer noch offiziell bzw. im Justizwesen gültig? Hat das eine Bewandtnis zur aktuellen Rechtsphilosophie, dass gerade diese Bezeichnung verwendet wird, oder ist alles harmlos wunderlos, und 'Deutsches Reich' bzw. 'Reichsregierung' sind anerkannte Synonyme für BRD oder Regierung der BRD?

Rührt das etwa daher, dass ein Teil der Rechtsphilosophie oder der Gesetzestexte damals 1:1 übernommen wurden? Gibt es eine durchgängige Struktur der Rechtsphilosophie bzw. der Gesetze, die Anteile aus der Vorgängerzeit mit eingebunden hat, ohne sich um Begriffsbezeichnungen zu kümmern?

Tja, da wundere ich mich etwas. Wenn's ein schon durchgekauter Knochen ist, sorry.
 

agentP

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Es ist ein Gesetz das übernommen wurde, daher der Begriff:

Nach der Kapitulation des deutschen Reiches 1945 wurde noch am ersten Arbeitstag des Rechtsdirektorates der Alliierten am 20. September 1945 die Zweite Verordnung des NÄG von 1938 außer Kraft gesetzt. Bereits ab März 1948 wurde allerdings mit Gründung der Trizone (der späteren Bundesrepublik Deutschland) im Zuge des sich abzeichnenden Kalten Krieges eine Reihe verwaltungstechnischer Angelegenheiten, die bis dato der Alliierte Kontrollrat ausgeübt hatte, in den Zuständigkeitsbereich (west)deutscher Beamte rücküberführt. Ein Großteil der nationalsozialistischen Gesetzgebung rettete sich so in die neue Bundesrepublik hinüber. Am 7. Mai 1954 erklärte das Bundesverwaltungsgericht das NÄG nach Art. 125 des Grundgesetzes zum Bundesrecht. Von den 48 damaligen Richtern waren 40 ehemalige nationalsozialistische Richter im Dienstverhältnis.

http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht
 

InsularMind

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Aha, danke für die Erklärung.

Und daran stößt sich so gar niemand? Ich meine, gegenüber dem, dass schon das geringste Erwähnen von Begriffen, die aus dem NS-Reich stammen, ein Wahnsinns-Theater verursachen, wenn irgend etwas Heutiges damit in Vergleich gestellt wird, oder ein manchmal kettenartiges Anprangern der Leute zur Folge hat, die diese Begriffe verwenden.

Warum ändert da keiner die Begriffe? Zu viel Aufwand, nicht wichtig genug? Was sollen denn Einwanderer denken, die auf diese Begriffe in Gesetzestexten stoßen? Oder Besucher von anderswo.
 

agentP

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Der deutsche Staat hiess von 1871 bis 1945 "Deutsches Reich" und stammt jedenfalls nicht "aus dem NS-Reich", wie du schreibst.
 

Benkei

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Namaste!

Man hat ja bei der Gründung der BRD nicht bei Null angefangen, sondern erstmal quasi alles übernommen, was an Recht und (Ver-)Ordnung vorhanden war. Nur den Nazi-Quatsch hat man erstmal gleich über Board geworfen.

Sicherlich bedürfen manche Gesetze der redaktionellen Anpassung, aber man sollte nicht verkennen, dass die dann immer auch den formellen Gesetzgebungsprozess durchlaufen müssen.

Aber ich finde es auch befremdlich, vor allem, wenn sich die obersten Gerichte auf Urteile aus der Nazizeit berufen und damit dann das Recht fortentwickeln (z. B. auf den Reichsfinanzhof für das bundesdeutsche Steuerrecht). Ist schon suspekt.

< gasshô >

Benkei
 

haruc

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AgentP schrieb:
Der deutsche Staat hiess von 1871 bis 1945 "Deutsches Reich" und stammt jedenfalls nicht "aus dem NS-Reich", wie du schreibst.

Richtig, und die BRD ist identisch mit dem "Deutschen Reich". Das Völkerrechtliche Subjekt "Deutsches Reich" hat nie aufgehört zu existieren. Nach 1945 wurde die Hoheit zunächst auf die Siegermächte übertragen, dann ab 1949/55 schrittweise auf die BRD/DDR bis schließlich nach dem 2+4 Vertrag wieder ein einzelner deutscher Staat Deutschland repräsentierte.
Es gab nie eine Stunde null. Sie ist eine Erfindung der Generation, die in die Verbrechen des NS-Regimes verstrickt war.
Daher haben die "KRR"-Spinner ja auch unrecht. Es gibt faktisch nur einen deutschen Staat und das ist die BRD in der Rechtsnachfolge des D.R.
Deswegen gab es und gibt es Kontinuität, sei es im Militärwesen, diversen Ministerien, dem Recht usw, der Verfassung. Es ging ja gar nicht ohne.

Benkei schrieb:
Aber ich finde es auch befremdlich, vor allem, wenn sich die obersten Gerichte auf Urteile aus der Nazizeit berufen und damit dann das Recht fortentwickeln (z. B. auf den Reichsfinanzhof für das bundesdeutsche Steuerrecht). Ist schon suspekt.

Eigenartig ist es, ja, aber ich wage einmal zu behaupten, dass nicht alle rechtlichen Entscheidungen, die im 3. Reich getroffen wurden, deswegen gleich blanker Unsinn sein müssen. Sofern die Entscheidung, auf die sich berufen wird, nach heute gültigen Maßstäben rechtmäßig ist, sehe ich keinen Grund sie nicht zu benutzen.
 

Rivale-von-Nogar

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Ich habe mal gehört, das die BRD nur der Verwalter des deutschen Reiches ist, dass angeblich immer noch offiziell existieren soll, da Deutschland bis heute keinen Friedensvertrag hat.

Außerdem soll unser neuer Personalausweis nichts anderes als ein Firmenausweis sein, da die BRD nicht als Staat, sondern als Verwalter anzuerkennen ist.
 

Ein_Liberaler

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Wenn Frl. Erna Müller Herrn Meier heiratet, dann ist Frau Erna Meier nicht der Rechtsnachfolger von Frl. Erna Müller, sondern ein und dieselbe Person. Deutschland ist Deutschland. Die Bundesrepublik ist das Deutsche Reich. Deutschland existiert noch. Ein Land geht nicht unter, weil es keinen Friedensvertrag hat, oder weil es einen hat. Deutschland hat im übrigen einen Friedensvertrag, man nennt ihn den 2+4-Vertrag. Firme ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Die Bundesrepublik ist ein Staat und kein Kaufmann.
 
G

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haruc schrieb:
Es gab nie eine Stunde null. Sie ist eine Erfindung der Generation, die in die Verbrechen des NS-Regimes verstrickt war.

Na großartig und ich drehe gerade einen Film mit dem Titel "Stunde Null - entering Germany"

8)
 

haruc

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shechinah schrieb:
Na großartig und ich drehe gerade einen Film mit dem Titel "Stunde Null - entering Germany"

Aber da gehts um andere Dinge als um den "Zusammenbruch 45" und die "Stunde Null" in diesem Kontext? Klingt für mich jedenfalls so.

Mal allgemein: Was spricht für die "Stunde Null"?

- Militärischer Zusammenbruch
- Ende der NS-Diktatur.

Was spricht dagegen?

- Rechtskontinuität (Insbes. in der BRD wurden die allermeisten Verträge, die vor 1933 abgeschlossen wurden, beibehalten. Siehe zb. "Streichholzmonopol". Aber auch Recht und Gesetz wurden wie hier bereits erwähnt größtenteils übernommen.)

- Die Föderale Grundordnung des Norddeutschen Bundes von 1867 / Deutschen Reiches von 1871 wurde auch in der BRD beibehalten. Bis heute.

- Die Organisation der Regierung der BRD entspricht im großen und Ganzen der Organisation der Regierung der "Weimarer Republik" mit leicht veränderten Kompetenzverteilungen. Der Bundespräsident hat weitaus weniger Kompetenzen als der R.P., Plebiszite sind erschwert. Das Übliche halt. Das Grundgesetz ist eine modifizierte Fassung der Verfassung der "Weimarer Republik" (und in weiterem Kontext der Verfassung des Paulskirchenparlamentes von 1848/49.). Auch hier kein radikaler Neuanfang sondern Kontinuität.

- Die Militärs der Wehrmacht waren auch fleißig am Aufbau der Bundeswehr beteiligt. Generell wurde bei der BW auf traditionspflege verzichtet; lediglich das Wachbataillon steht in der Tradition des 9.I.R (Potsdam) der Reichswehr/Wehrmacht bzw des Garderegiments zu Fuß.

- wirtschaftliche Kontinuität: Fast alle großen deutschen Unternehmen von vor 1945 waren auch nach 1945 (zumindest in Westdeutschland) am "Wirtschaftswunder", dem wirtschaftlichen Wiederaufbau, beteiligt. Ein Teil der Gelder, mit denen der rasche Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem Krieg finanziert worden ist, wurde bereits vor Kriegsende in die Schweiz verschafft und dort zum geeigneten Zeitpunkt wieder abgerufen.

- Territoriale Kontinuität: Das Hoheitsgebiet der BRD entspricht (seit dem 2+4 Vertrag wieder) dem Hoheitsgebiet des D.R. in den Grenzen vom 30.07.1937, allerdings ohne Ostpreußen, HInterpommern, Teilen Westpreußens und dem Teil Schlesiens östlich der Neiße.

- Personelle Kontinuität: Nur von wenigen Ausnahmen abgesehen wurden Personen, die vor 1945 ein Amt bekleidet hatten, auch wieder in der BRD eingesetzt. ("Entnazifizierung" / persilschein)

- Helgoland ist wieder/immer noch deutsches Hoheitsgebiet. ;)

Beim Durchgehen dieser Liste ist mir aufgefallen, dass von einer Kontinuität eigentlich nicht immer die Rede sein kann. Vielmehr hat erst der Lauf der Dinge nach 1945 das D.R. wieder "rekonstruiert" und überhaupt erst Kontinuitäten geschaffen. Der Moment "Totaler Zusammenbruch" hätte zumindest theoretisch das Potential für eine "Stunde Null" gehabt, allerdings haben wohl sehr schnell die "normative Kraft des Faktischen" und praktische Zwänge dazu geführt, dass aus dem Zusammenbruch eigentlich recht schnell die alten Verhältnisse wieder hergestellt wurden /werden mussten.

Ich persönlich finde es eigentlich gar nicht schlecht, dass die BRD 1949 nicht aus heiterem Himmel auf DEutschland niedergefallen ist, sondern dass sie sich in vielfacher Hinsicht aus dem D.R. entwickelt hat, bzw die evolutionäre Weiterentwicklung des D.R. _ist_. Ebenso wie 1919 kein Bruch in der Kontinuität war, war 1945 kein Bruch. Es war jedes Mal eine Umformung der politischen Verhältnisse zur jeweils vorhergehenden "Epoche".

Die praktischen Konsequenzen? Die Zeit vor 1945 kann nicht einfach abgetan werden als die Zeit vor der "Stunde Null", gleich so, als hätte es jemals eine Art Absolution gegeben. Es gab sie nicht. Sie ist die direkte Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und somit auch die Vorgeschichte ihrer Angehörigen. Ob es einem gefällt oder nicht. Man kann die BRD nur aus den Ereignissen von vor 1945 heraus verstehen. Deswegen wäre es in meinen Augen fatal, hier einen Kontinuitätsbruch erfinden zu wollen, wo keiner war. Die Kräfte, die im Deutschen Reich bis 1945 gewirkt hatten, formten auch die junge BRD mit. Salopp ausgedrückt: Wer Antibolschewist war, dem war es egal ob er im 3. Reich oder in der an die Westalliierten angelehnten BRD Papierkram erledigte...

Um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen:

Wenn also in einem Gesetzestext "Deutsches Reich" statt BRD steht, dann ist das eigentlich kein Fehler sondern nur ein Indiz für die Rechtskontinuität. Da BRD und "Deutsches Reich" identisch sind, bzw zwei Namen für ein und die selbe Sache, ist es letztlich unerheblich, ob in dem Gesetz nun von der BRD oder dem D.R. die Rede ist.
 

Rivale-von-Nogar

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Ein_Liberaler schrieb:
Wenn Frl. Erna Müller Herrn Meier heiratet, dann ist Frau Erna Meier nicht der Rechtsnachfolger von Frl. Erna Müller, sondern ein und dieselbe Person. Deutschland ist Deutschland. Die Bundesrepublik ist das Deutsche Reich. Deutschland existiert noch. Ein Land geht nicht unter, weil es keinen Friedensvertrag hat, oder weil es einen hat. Deutschland hat im übrigen einen Friedensvertrag, man nennt ihn den 2+4-Vertrag. Firme ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Die Bundesrepublik ist ein Staat und kein Kaufmann.

Ja Ok, das sieht halt jeder ein bisschen anders. Auf YouTupe gibt es diesbezüglich jede Menge Videos, die alle so ihre Eigeninterpretationen dafür haben. Aber ich werde mich hüten, diese Videos hier zu verlinken, da diese zum Teil massiv in den Naziverherrlichenden Bereich gehen.

Diese Videos sind noch am harmlosesten bezüglich des „Deutschen Reiches“ und dem Personalausweis.

http://www.youtube.com/watch?v=LubgflCFbV4&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=Q8CckZXA9mA&feature=related
 

Simple Man

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Ja Ok, das sieht halt jeder ein bisschen anders.
Wenn ich das schon lese. Da ist nix anders zu sehen, die Rechtslage ist da eindeutig. Wenn Leute aus Sachen wie dem Grundgesetz, mit dem sich echt kluge Leute ihr Leben lang beschäftigt haben, eine lustig-launige imo-Wundertüte machen, stellen sich mir die Nackenhaare auf ...
 

Rivale-von-Nogar

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Simple Man schrieb:
Ja Ok, das sieht halt jeder ein bisschen anders.
Wenn ich das schon lese. Da ist nix anders zu sehen,

Ja aber wenn im Netz Videos existieren, wo diesbezüglich etwas anderes gesagt wurde, dann ist meine Aussage, dass das jeder etwas anders sieht, insofern richtig ( was natürlich nicht heißen soll, dass ich das ebenfalls anders sehe. )
 

Ein_Liberaler

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Ja, ein paar analphabetische Trottel mögen das anders sehen, aber wo steht geschrieben, daß man die Meinung verblendeter juristischer Vollblutlaien anzuhören hätte? Seit wann gibt es ein Recht auf eine uninformierte Meinung?
 

Rivale-von-Nogar

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Ein_Liberaler schrieb:
Seit wann gibt es ein Recht auf eine uninformierte Meinung?

Eben. Was glaubst du, warum ich die anderen Videos nicht hier verlinkt habe? Weil ich mich ebenfalls von diesen Videos distanziere.

Simple Man schrieb:
Doch, doch ... ich hab es ... ist immer bei mir, wenn es mal einer sucht.

Immer wenn ich sage „der Schnee ist weiß“ sagst du „der Schnee ist schwarz“ und damit hast du immer unrecht.
 

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