InsularMind
Erleuchteter
- Registriert
- 9. Dezember 2003
- Beiträge
- 1.086
Nun ja, vielleicht passt das hier noch mit am Nächsten rein, vielleicht gab es das auch schon irgendwo, die Suche nennt mir 1600-irgendwas Einträge für 'Deutsches Reich' und die jetzt alle durchzuwühlen... ihr wisst schon.
Mir geht es eigentlich um eine Sache, die mir mehr zufällig aufgefallen ist. In Gesetzestexten erwartet man eigentlich, dass auf die BRD verwiesen wird, wenn es um Zusammenhänge zu Einwohnern selbiger geht. Deshalb mein Wundern über folgenden Text von einer Seite des Bundesjustizministeriums, wo es um Namensänderung und Namensrecht geht :
Ist das nur ein Text, der nie abgeändert wurde, oder ist der Begriff des 'Deutschen Reichs' immer noch offiziell bzw. im Justizwesen gültig? Hat das eine Bewandtnis zur aktuellen Rechtsphilosophie, dass gerade diese Bezeichnung verwendet wird, oder ist alles harmlos wunderlos, und 'Deutsches Reich' bzw. 'Reichsregierung' sind anerkannte Synonyme für BRD oder Regierung der BRD?
Rührt das etwa daher, dass ein Teil der Rechtsphilosophie oder der Gesetzestexte damals 1:1 übernommen wurden? Gibt es eine durchgängige Struktur der Rechtsphilosophie bzw. der Gesetze, die Anteile aus der Vorgängerzeit mit eingebunden hat, ohne sich um Begriffsbezeichnungen zu kümmern?
Tja, da wundere ich mich etwas. Wenn's ein schon durchgekauter Knochen ist, sorry.
Mir geht es eigentlich um eine Sache, die mir mehr zufällig aufgefallen ist. In Gesetzestexten erwartet man eigentlich, dass auf die BRD verwiesen wird, wenn es um Zusammenhänge zu Einwohnern selbiger geht. Deshalb mein Wundern über folgenden Text von einer Seite des Bundesjustizministeriums, wo es um Namensänderung und Namensrecht geht :
http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.htmlEingangsformel
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.
Ist das nur ein Text, der nie abgeändert wurde, oder ist der Begriff des 'Deutschen Reichs' immer noch offiziell bzw. im Justizwesen gültig? Hat das eine Bewandtnis zur aktuellen Rechtsphilosophie, dass gerade diese Bezeichnung verwendet wird, oder ist alles harmlos wunderlos, und 'Deutsches Reich' bzw. 'Reichsregierung' sind anerkannte Synonyme für BRD oder Regierung der BRD?
Rührt das etwa daher, dass ein Teil der Rechtsphilosophie oder der Gesetzestexte damals 1:1 übernommen wurden? Gibt es eine durchgängige Struktur der Rechtsphilosophie bzw. der Gesetze, die Anteile aus der Vorgängerzeit mit eingebunden hat, ohne sich um Begriffsbezeichnungen zu kümmern?
Tja, da wundere ich mich etwas. Wenn's ein schon durchgekauter Knochen ist, sorry.