Juristische Knebelurteile

streicher

Ehrenmitglied
Registriert
15. April 2002
Beiträge
4.865
Das Caroline-Urteil (siehe Zitat) hat jüngst Köpfe in der Presse erhitzt, da es die Frage aufzwingt, über was nun berichtet werden dürfe und über was nicht. Wer holt sich schon gerne eine Klage ins Haus. Haben wir es mit juristischen Kniffen gegen die Pressefreiheit zu tun? Verwundert hat auch einige das gegen "terre des hommes" ausgeschriebene Verbot, mit Einzelheiten über die Adoptivtochter des Kanzlerehepaars zu berichten. Bei der Stattgebung der Adoption wurde eindeutig gegen adoptivrechtliche Bestimmungen verstossen. Was haben wir denn da vor uns: Griffe zur kleinen Willkür, politischer Mauerbau gegen die Presse? Wie steht es um das Caroline-Urteil: ist es eine "Verbesserung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Personen der Zeitgeschichte gegenüber der Befriedigung eines "reinen Sensationsinteresses" (laut Union) oder "Freibrief der Zensur"?
Spiegel: Kritik ist nicht gestattet
Welt: Bundesregierung akzeptiert Caroline-Urteil
Spiegel: Unionsfraktion geht auf Regierungskurs
Zitat aus letztgenannten Spiegel-Artikel:
Dem Straßburger Urteil zufolge, das am 24. September in Kraft tritt, ist eine Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens künftig nur noch dann zulässig, wenn es um ihre offizielle Funktion geht. Anlass war eine Beschwerde des Prominenten-Anwalts Matthias Prinz im Namen von Caroline von Monaco gegen die Bundesrepublik.
 

forcemagick

Forenlegende
Registriert
12. Mai 2002
Beiträge
6.038
hmmm dann muss man sich also als journalist künftig zweimal überlegen ob man über einen lukrativen nebenberuf z.b. eines politikers berichten darf, denn wenn man nicht zweifelsfrei aufdecken kann, dass dieser lukrative nebenjob einfluss nimmt auf sein öffentliches amt begeht man unter umständen einen rechtsbruch....
 

Gestreift

Erleuchteter
Registriert
12. Juli 2003
Beiträge
1.028
hmmm dann muss man sich also als journalist künftig zweimal überlegen...

Nee, forcemagick müsstest du nicht, wenn du Journalist wärest.

Das Urteil bezieht sich nicht auf Leute, die gesellschaftliche Verantwortung tragen, insbesondere öffentliche Ämter bekleiden.

Ich hoffe ich konnte dich beruhigen.
 

querulant

Geselle
Registriert
18. März 2003
Beiträge
93
Die Süddeutsche Zeitung bringt's meiner Meinung nach auf den Punkt:
„Da läuft eine verlogene Debatte“, stellt der Essener Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner fest. „Es geht um Kohle für einige Verlage, und die machen eine Kampagne daraus. Bedroht ist nicht der investigative Journalismus, sondern der Kloakenjournalismus.“

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/417/38379/

... und an vorderster Front wettert natürlich die Bildzeitung dagegen:

http://www.bildblog.de/index.php?p=175
 

sillyLilly

Ehrenmitglied
Registriert
14. September 2002
Beiträge
4.158
@force
Nach allem was ich bis jetzt darüber gehört habe ist das 100 % so auszulegen.
in dem Artikel der oben verlinkt wurde, stand dazu folgendes:
Zypries versicherte, dass die Entscheidung nicht Politiker vor unliebsamen Veröffentlichungen schütze. Die Berichterstattung über Personen, die gesellschaftliche Verantwortung in öffentlichen Ämtern tragen, werde durch das Urteil nicht tangiert. Wenn beispielsweise ein Politiker "öffentlich Wasser predigt und heimlich Wein trinkt", dürfe er weiterhin auch in privater Situation fotografiert werden. Das Urteil schütze ausschließlich das Recht auf Privatheit von Prominenten ohne öffentliches Amt oder sonstige öffentliche Aufgaben, argumentierte die Ministerin. Als Beispiel nannte Zypries Bilder, die von der monegassischen Prinzessin in einem privaten Club entstanden und veröffentlicht worden seien.

Namaste
Lilly
 
Ähnliche Beiträge
Autor Titel Forum Antworten Datum
P Juristische Verschwoerung bei Infineon Lobbygruppen und geheime Seilschaften 5

Ähnliche Beiträge

Oben