Jagd auf fremden Privatgrundstücken?

Ein_Liberaler

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Sie können erstmal die Jagdausübung nicht vernünftig organisieren. Natürlich läuft es, wie gesagt, meistens auf Verpachtung der Jagd hinaus, und da wäre der Anreiz sicher groß, sich ein Stück, das nicht gut aus der Jagd herausgelöst werden kann, vergolden zu lassen.

Mich persönlich stört mehr diese Verweigerungshaltung. Es gibt für mich Aufgaben, die ganz objektiv gemeinsam gelöst werden müssen, deshalb war ich auch beispielsweise nie gegen den Solidarzuschlag (mittlerweile könnte er sich natürlich überlebt haben), und das Jagdrecht ist nun wirklich auf unterer Ebene aufgehangen, bei denen, die es angeht, in Selbstverwaltung. Gute Sache, sollte viel öfter gemacht werden.

Diese Kläger von Würzburg sind sind der Gemeinschaft, die sie sabotieren wollen, einzig zu dem Zweck erst beigetreten, zumindest die eine. Die hat ein Waldgrundstück gekauft und war dann baß erstaunt, daß da gejagt wird. Mangel an Allgemeinbildung? Nein. Ich gehe davon aus, daß sie zum Universellen Leben gehört, und da ist die Jagd ein Hauptthema. Ich hoffe für sie, daß sie ihre Lügen nur der Presse erzählt und nicht den Richtern.
 

Mr. Anderson

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Was die Frau betrifft, so hat sie im Fernsehmagazin "quer" gesagt, dass sie einen Streit mit einem Jäger hatte, der einmal während der Jagd auf ihr Grundstück kam und sagte, sie störe die Jagd und hätte dort zu verschwinden. Er habe außerdem gedroht, ihre Katzen zu erschießen, und bald darauf seien die Katzen auch tatsächlich verschwunden.

Über den Wahrheitsgehalt dessen weiß ich noch nichts näheres; vielleicht stellt es sich noch heraus.

Bezüglich Organisation der Jagd: Sicherlich besteht ein Interesse daran, das ganze möglichst reibungslos ablaufen zu lassen.
Was sich mir aber bisher nicht erschließt, ist, dass die Reibungslosigkeit der Jagdausübung (und überhaupt grundsätzlich die Jagd) - in unserer Kultur - einen so hohen Wert darstellen soll, dass dadurch andere Werte, wie z.B. das umfassende Herrschaftsrecht am Eigentum sozusagen "überstimmt" werden.
Wer darf denn z.B. ansonsten (gegen den Willen des Eigentümers und/oder Besitzers) auf ein fremdes Grundstück? Da fällt mir nur ein: unter sehr engen Voraussetzungen Polizei/Staatsanwaltschaft, Feuerwehr, Schornsteinfeger und schließlich noch Privatpersonen im rechtfertigenden Notstand.
Wie passt der Jäger in diese Liste? Das leuchtet mir bisher nicht ein.

(PS: sorry für diese Verzögerungen; ich bin etwas durch außerforensianische Aktivitäten beansprucht)
 

Ein_Liberaler

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Der Wald darf z.B. von jedermann betreten werden, ist ja auch keine Wohnung. Außerdem fallen mir noch Wegerechte ein.

Mit dem Jagdpächter allerdings hat der Jagdgenosse einen Vertrag. Eventuell hat er gegen den Vertrag gestimmt, aber jetzt ist er abgeschlossen. Das Gesetz sagt ja nicht, daß man verpachten muß, erst recht nicht an Ortsfremde oder unleidliche Menschen. Das Gesetz verlangt von den Grundstücksbesitzern, die Jagd gemeinschaftlich zu regeln und legt die Art der Entscheidungsfindung fest.
 

Ein_Liberaler

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Hab ich doch. UL kauft systematisch Land und verteilt es an seine Mitglieder, um in Jagdgenossenschaften die Mehrheit der Stimmen zu bekommen und den echten Landbesitzern seinen Willen zu diktieren. Wenn man die Möglichkeit schüfe, auf Kleinparzellen die Jagd zu untersagen, würden diese, freundlich ausgedrückt, Querköpfe in ganz Deutschland kleinste Stücke erwerben allen anderen Landbesitzern des jeweiligen Ortes die Suppe zu versalzen suchen. Verrat mir mal, wie man verhindern soll, daß Hunde über eine Kleinparzelle laufen, die mitten in einem großen Getreideschlag liegt, oder mitten in einem Wald. Für Menschen kann man Grenzpfosten aufstellen, Hunde heben daran allenfalls das Bein. Bewegungsjagden kann man jetzt schon nur in Großrevieren oder in Kooperation mit dem Nachbarrevier veranstalten, weil sonst überjagt wird.
 

Mr. Anderson

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Hm, argumentierst Du damit nicht gerade gegen die Gesetzeslage? Ich meine, wenn es "Universelles Leben" (ich nehme an, das ist UL) möglich ist, lauter Kleinparzellen zu kaufen und die Jagd somit durch ihre Stimmenmehrheit zu untersagen?

Verrat mir mal, wie man verhindern soll, daß Hunde über eine Kleinparzelle laufen
Um Hunde geht es doch auch nicht. Man kann ja auch schlecht Wildschweinen oder Füchsen und sonstigen Viechern rechtlich verbieten, auf Privatbesitz herumzurennen.
Im Übrigen argumentierst Du m.E. wieder auf der Schiene "Was ist im Sinne der Jagd praktikabel?". Die goße Frage ist doch eher: Ist die Jagd höherrangig?
 

Ein_Liberaler

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Das ist natürlich eine Gesetzeslücke, die UL da ausnutzt. Ich weiß im Moment nicht, wie man die schließen könnte - aber das ist ja nicht unbedingt ein Argument, es ihnen und anderen Jagdgegnern noch leichter zu machen.

Hunde. Es geht um Jagdhunde, deren Tätigkeit rechtlich Teil der Jagdausübung ist, und somit auf diesen Grundstücken verboten wäre. Bewegungsjagden würde das sehr erschweren.

Im Übrigen argumentierst Du m.E. wieder auf der Schiene "Was ist im Sinne der Jagd praktikabel?". Die goße Frage ist doch eher: Ist die Jagd höherrangig?

Ich würde nicht sagen, daß die Jagd anderen Arten der Landnutzung vorgeht. Die besonderheit der Jagd ist aber, daß sie nur gemeinsam vernünftig organisiert werden kann. Ich meine, was jeder für sich regeln kann, sollte individuell, und was nur gemeinschaftlich geregelt werden kann, sollte kollektiv entschieden werden.

Wenn der Grundbesitzer gerade sein Feld bestellen will, kann keine Jagd stattfinden, fertig. Wenn es anders wäre, wäre das ein Vorrang der Jagd. Er kann nur nicht völlig willkürlich über sein Land entscheiden, weil es nur Teil einer Gemarkung ist, die teilweise, nämlich was das Jagdrecht angeht, gemeinsam genutzt wird. Früher wurde auch die Feldbestellung gemeinschaftlich geregelt, das hat sich überlebt. Es gibt ziemlich viele Einschränkungen, die Gundbesitzer hinnehmen müssen, etwa in Nationalparken, Wasserschutzgebieten etc.

Ich sehe schon, mir gelingt es nicht recht, meinen Standpunkt deutlich zu machen. Jedenfalls sehe ich das recht emotionslos.
 

Mr. Anderson

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Ich sehe schon, mir gelingt es nicht recht, meinen Standpunkt deutlich zu machen.
Ich habe fast den Eindruck, dass mir das noch weniger gelingt ;)
Aber gut; ich glaube, ich kann ich aus Dir nicht viel mehr rausquetschen ;)
Meine Position ist jedenfalls, dass der Grundbesitzer nicht dazu gezwungen werden können sollte, die Jagd auf seinem Grundstück zu dulden; und hoffe, dass sich das in Zukunft ändern wird. Zumal nach meiner Ansicht die (Feinabstimmung der) Jagd nicht zu einem besonders hohen Grad schützenswert ist; die "Macht" über seinen Grund und Boden hingegen sehr.
 

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