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dkR schrieb:Surprise, Surprise.shechinah schrieb:
Was hatte der da zu suchen?
Soweit ich weiß, dringend benötigte Hilfsgüter nach Gaza liefern, warum?
dkR schrieb:Surprise, Surprise.shechinah schrieb:
Was hatte der da zu suchen?
Mr. Anderson schrieb:Ich bin jetzt wirklich mal daran interessiert, welches Recht das gewesen sein soll.dkR schrieb:Klarer Verstoß gegen internationales Recht (durch die "Aktivisten")
Ich will jetzt nicht darauf hinaus, ob die Blockade legal war, oder ob die Durchsuchung legal war.
Jemand soll mir konkret nennen, gegen welches Recht die Flotille der Aktivisten verstoßen hat. Eine "Blockade" ist kein "Recht".
Ich möchte gerne das Recht konkret benannt haben.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,688253,00.htmlwintrow schrieb:Ich kenne keine Armee der Welt die bei militärischen Aktionen Gummigeschosse verwendet.
Durch geringere Konzentrationen ... wir können aber auch gerne über Blendgranaten diskutieren ...Daher auch meine Frage wie man das dann abschwächen will.
Stryker schrieb:Natürlich ist ein Blockade ein Recht.
Ist ja ganz hübsch. Aber abgesehen davon, dass hierin lediglich ein notwendiges Kriterium dafür genannt wird, dass eine Blockade "verbindlich" wird (was auch lediglich zur Konsequenz hätte, dass neutralen Schiffen die Waren abgenommen werden dürfen), hat Israel diese Erklärung nie unterzeichnet.(Paris Declaration Respecting Maritime Law, 1856)
Wer sich mutwillig in Gefahr begibt, soll hinterher nicht rumheulen.shechinah schrieb:dkR schrieb:Surprise, Surprise.
Was hatte der da zu suchen?
Soweit ich weiß, dringend benötigte Hilfsgüter nach Gaza liefern, warum?
Sehr schön. Dann müsste dort ja theoretisch nachzulesen sein, gegen welches Recht ein Blockadebrecher verstößt.Stryker schrieb:Die Paris Declaration ist die gesamte rechtliche Regelung einer Seeblockade.
dkR schrieb:Wer sich mutwillig in Gefahr begibt, soll hinterher nicht rumheulen.
http://www.taz.de/1/politik/nahost/artikel/1/angriff-voelkerrechtlich-umstritten/Im Krieg ist die Blockade gegnerischer Häfen ein zulässiges Mittel. Angesichts des unklaren rechtlichen Status von Gaza kann zwischen Israel und Gaza zwar kein klassischer Krieg stattfinden, eine analoge Anwendung des Kriegsrechts ist aber zumindest denkbar.
Viele Völkerrechtler halten die Abriegelung aber schon aus humanitären Gründen für völkerrechtswidrig. Israel dürfe der Bevölkerung von Gaza nicht die Lebensmittel- und Energieversorgung sowie die Arbeitsmöglichkeiten abschneiden. Dies verstoße gegen die Pflichten einer Besatzungsmacht (soweit man noch von einer Besatzungssituation ausgeht, was auch wieder umstritten ist), jedenfalls verstoße Israel damit gegen die Menschenrechte. Israel behauptet, dass es genügend Lebensmittel in den Gazastreifen lasse.
Wenn die Blockade nicht rechtmäßig ist, kann Israel natürlich auch keine Rechte auf hoher See daraus ableiten. Dann ist der Angriff auf die Hilfsflotte ein Verstoß gegen die UN-Seerechtskonvention.
Falls die Blockade rechtmäßig ist, darf sie auch militärisch verteidigt werden. Das besagt das sogenannte Prisenrecht (Wegnahme heißt auf Französisch "Prise"), das zum völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht gehört. Danach dürfte Israel auch in internationalen Gewässern Schiffe kontrollieren, ob sie Waren für den Gegner geladen haben. Wenn Schiffe die Blockade durchbrechen wollen, dürfen sie beschlagnahmt werden.
Bei einer konkreten Militäraktion verlangt das Völkerrecht allerdings, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wird
Viele Völkerrechtler halten die Abriegelung aber schon aus humanitären Gründen für völkerrechtswidrig. Israel dürfe der Bevölkerung von Gaza nicht die Lebensmittel- und Energieversorgung sowie die Arbeitsmöglichkeiten abschneiden.
Angemessene Mittel gegen einen mit Prügel und Metallstangen bewaffneten Lynchmob?Bei einer konkreten Militäraktion verlangt das Völkerrecht allerdings, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wird
Die heulen ja auch nicht rum, die wundern sich nur wieso sie bei einer völlig alltäglich Aktion überhaupt angegriffen wurden.
Aufbringen und Kontrollieren von Schiffen ist ja nu jetzt nicht so exotisch, das darf und praktiziert sogar die Bundeswehr.
Die übrigens aus genau dem gleichen Grund mit der UNIFIL paar Meter weiter vorm Libanon genau das gleiche macht/machte. Aufbringen und Kontrollieren von Frachtern um Waffenschmuggel an HAMAS zu unterbinden.
Die hätten sich bloß in Ruhe kontrollieren lassen müssen. Oder - wie mehrmals angeboten - die Israelis die Waren aufm Landweg transportieren lassen können. Aber nö, so ist die Sache natürlich medienwirksamer.
Angemessene Mittel gegen einen mit Prügel und Metallstangen bewaffneten Lynchmob?
Er verstößt gegen kein Recht, aber er verursacht Konsequenzen. Das San Remo Manual wurde hier schon erwähnt. Zivile Schiffe, die sich der Kontrolle widersetzen, sind feindliche Handelsschiffe (da das Widersetzen die erste aktive und somit offensive Aktion ist) und können damit durch die kriegsführende Partei auf- und eingebracht werden. Sprich: Genau das, was im vorliegenden Fall passiert ist.Mr. Anderson schrieb:Sehr schön. Dann müsste dort ja theoretisch nachzulesen sein, gegen welches Recht ein Blockadebrecher verstößt.Stryker schrieb:Die Paris Declaration ist die gesamte rechtliche Regelung einer Seeblockade.
SPIEGEL ONLINE: Ein israelisches Militärboot warnte den Konvoi, er verletze die israelische Seeblockade gegen den Gaza-Streifen. Gab nicht das schon der israelischen Marine das Recht zum Einschreiten?
Khan: Theoretisch wäre das denkbar. Denn in der Tat kann im Krieg eine Seeblockade verhängt werden, die militärische Maßnahmen auch in internationalen Gewässern rechtfertigt. Nur: Israel beruft sich sonst auch nicht darauf, dass der bewaffnete Konflikt mit den Palästinensern noch andauert. Entweder der Konflikt ist beendet, dann ist Israel im Gaza-Streifen Besatzungsmacht und übt dort die Hoheitsrechte aus, hat aber kein Recht zur Seeblockade. Oder der Konflikt dauert noch an, dann ist die Hamas Kriegspartei, und Israel hat das Recht zur Seeblockade - kann sich dann aber auch nicht als Besatzungsmacht gerieren. Israel verhält sich hier unentschieden, man könnte auch sagen, widersprüchlich, und beruft sich mal auf diesen, mal auf jenen Status, je nachdem, was gerade günstiger erscheint. Das geht so aber nicht.
Jep, genau darauf wollte ich hinaus, und das hatte ich imho auch deutlich gemacht.Stryker schrieb:Er verstößt gegen kein Recht, aber er verursacht Konsequenzen.