Internetzensur bei Arcor

Ein_Liberaler

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Natürlich, es geht um ganz bestimmte Ideen.

Ich glaube, Schutz vor Gewaltverherrlichung besteht außerhalb des Internets so gut wie nicht, und ihn jetzt ausgerechnet da verwirklichen zu wollen... Ist das Aktionismus oder ein Trick?

Das mit den Pornoheftchen ist so eine Sache. Ich möchte auch eher keinen Zutritt für Kinder im Sexshop. Andererseits halte ich das Postidentverfahren für total übertrieben.

Man könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, daß derjenige, der einen Computer zur Verfügung stellt, dafür verantwortlich ist, welche Seiten erreichbar sind, daß also Internetcafes und Büchereien bzw. Erziehungsbrechtigte einen Jugendschutzfilter einrichten müssen. Das fände ich persönlich logischer und einfacher. Möglicherweise argumentieren ja auch die Amerikaner so, das sind ja praktische Leute.

Kante, Hochwürden und so Zeug kannst Dir sparen, vielen Dank.

Altersfreigabe für Zigaretten etc. waren Beispiele. Über zwei Jahre rauf oder runter kann man diskutieren, darauf kommt es nicht an. Vgl. USA, Führerschein ab 16, Bier ab 21.

"Das ist auf jeden Fall sehr liberal."

Das ist meine Begründung dafür, daß Zensur nicht funktioniert.

"Deshalb kümmern wir uns am besten nur um diese Gefahren?"

Ja.

"Wie immer, der Konsument, der Nutzer."

Welcher? Alle? Der Geschädigte? Der Schädiger?

Privatinsolvenz wird derjenige machen, der als Verletzer eines Rechts am eigenen Bild dazu verurteilt wird, die Verbreitung dieses Bildes im Internet auf ewige Zeiten auf eigene Kosten zu verhindern.
 

Giacomo_S

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Ein_Liberaler schrieb:
Man könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, daß derjenige, der einen Computer zur Verfügung stellt, dafür verantwortlich ist, welche Seiten erreichbar sind, daß also Internetcafes und Büchereien bzw. Erziehungsbrechtigte einen Jugendschutzfilter einrichten müssen. Das fände ich persönlich logischer und einfacher. Möglicherweise argumentieren ja auch die Amerikaner so, das sind ja praktische Leute.

Genau darum geht es doch gerade. Wie soll denn ein Jugendschutzfilter funktionieren, wenn die Anbieter von Pornoseiten nicht gezwungen werden können, in ihre Seiten Merkmale einzubauen, auf die ein Jugendschutzfilter entsprechend reagiert ?
 

Ein_Liberaler

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So wie ich das verstehe, geht es darum gerade nicht.

Die Pornoanbieter sollen ein System einbauen, das jeden Betrachter auf sein Alter kontrolliert. Bis vor einiger Zeit genügte dazu in Deutschland ueber18.de, das Personalausweisnummern 1. auf ihre Prüfziffer hin kontrollierte, und, als das nicht mehr für ausreichend gehalten wurde, 2. die Nummer mit der Postleitzahl des Ausstellungsortes abstimmte.

Inzwischen ist es soweit, daß ein Paßwort verlangt wird, das man nur nach persönlicher Vorlage des Ausweises erhält - das Postidentverfahren. Schäuble hat schon einmal angedacht, auch Emailadressen nur noch nach diesem Verfahren zu vergeben.

Pornofilter, die ohne Kennzeichnung der Seiten, zu denen sie den Zugang verwehren sollen, auskommen, gibt es meines Wissens schon. Sie sind dadurch aufgefallen, daß sie auch Ölgemälde mit nackten Grazien sperren - oder verwechsle ich da was?

Wenn man sich international einigen könnte, alle Pornoseiten mit einem Marker zu versehen, der ungefähr aussagt: Hallo, Jugendschutzprogramm, in meinem Heimatland gelte ich als pornografisch, und wenn man das Installieren des Jugendschutzprogramms dem Computerbesitzer überließe, dann könnte ich damit, glaube ich, ganz gut leben.
 

Ein_Liberaler

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Noch was: Katina Schubert, Vizechefin der mehrfach umbenannten KPD, hat jetzt die Wikipedia angezeigt: Zu viele Hakenkreuze in Artikeln über die Hitlerjugend, und verharmlosende Beiträge zu HJ-Fahrtenmessern werden nicht schnell genug überarbeitet.

Hier.

In einer alten Version des Fahrtenmesserartikels stoße ich auf folgenden Abschnitt:

Als Trageweise wurde im "Verordnungsblatt der Reichsjugendführung (HJ)", Folge 42, 1. Jhg. Sept. 1933 festgelegt: "Vorn am Koppel, eine Handbreit links vom Koppelschloß". Das führte in kurzer Zeit zu Meldungen, wonach durch diese Trageweise bei den Trägern schwere Verletzungen an den Weichteilen in der Leistengegend eingetreten sind. In späteren Vorschriften war daher die Trageweise wie folgt verändert worden: "An einer Lederschlaufe am Koppel, dicht hinter der linken Hüfte. Der Lederring an der Schlaufe muß stets um den Griff geschlossen sein, damit das Messer senkrecht sitzt."

Was für Idioten.
 

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