Helft mir bitte mal *liebguck*

MrMister

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@Bonsai:

Tja, das mit den 3 Tagen ist definitiv möglich, denn die Polizei darf jemanden ohne Anklage und ohne Haftrichter maximal 24 Stunden festhalten. Wenn sie also Abends festgeommen wurden könnten sie 3 Tage dringewesen sein... ich möchte aber hiermit auf keinen Fall abstreiten was du sagst! Das mit der Camera halte ich auch für unrealistisch!
 

MrMister

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Ähm, die Akku-Pflege gibts irgendwo in 10 Untermenüs versteckt, ich kann dir aber leider nicht sagen wo! Aber mein Freund hat gesagt es hat ganz gut geklappt, danach lief der Akku viel besser
 

Lindwurm

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@Bonsai

Ist leider die traurige Wahrheit.. :cry: Was würde es auch bringen hier rumzulügen und unsere Ordnungshüter schlecht zu machen? Die Camera ist nie wieder aufgetaucht, aber wenigstens wurde er nicht von der Versicherung belangt. Das mit den Protokollen etc. mag ja schön und gut sein, aber wenn man 20 ist, im Urlaub seinen Spass haben will, dann lässt man den ganzen Aufenthalt nicht von Bürokratie kaputt machen. Vielleicht hätte er Recht bekommen, hätte er sich mehr reingehängt das kann sein.
Was die 3 Tage betrifft, der Knast war noch nichtmal das üble, dieses "Ihr seid schuldig, Basta getue war das ätzende.

Falls du mir keinen glauben schenken willst steht dir das natürlich frei, ich hab nur erzählt was ich aus meinem Freundeskreis kenne :wink:
 

Bonsai

Geselle
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@Lindwurm:
Ach ja, das mit der Versicherung. Ich versteh nicht, warum die Anklage erheben sollte, bzw. Strafantrag stellen sollte.
Was hat er denn welcher Versicherung ( Haftpflicht oder wie) gemeldet?
...das die Polizei sein Handy hat und seine Versicherung das nun bezahlen muß?!
Das Ausstellen eines Sicherstellungsprotokolls ist eine Formvorschrift der Sicherstellung nach § 94 StPO und somit hatten die das gar nicht in der Hand.
Außerdem wird das vor Ort gemacht und dauert 5 Minuten.
Wieso macht man sich da den Urlaub kaputt?

Glauben schenken tue ich dir da nicht. Ist aber auch nicht böse gemeint. Ist halt so.
Das mit dem Freundeskreis ist ja genau das was ich meinte. Nicht Du hast das erlebt, sondern Du hast es von Anderen ( gut, in diesem Fall nicht die Medien).

@MrMister:
Du widersprichst Dir doch jetzt. Wenn sie maximal 24 Stunden ( =1 Tag) festgehalten werden können, wie können sie dann drei Tage weggesperrt gewesen sein?!
Vielleicht sollte man beim Festhalten erstmal grundlegend sagen, wann eine Person Ingewahrsam/ Festgenommen werden darf.
Nähmlich erstmal zur Strafverfolgung ( Festnehmen) und dann zur Gefahrenabwehr ( Ingewahrsamnahme).
Anklagen tut nur die Staatsanwaltschaft. Die Polizei handelt aufgrund von Tatverdachten ( unschuldig bis zur Verurteilung). Und dann muß auch der Haftrichter die Festnahme bestätigen. Dann gibt es auch je nach zugrunde liegendem Sachverhalt/ Straftat keine direkte zeitliche Begrenzung.

Was Du meinst ist eine Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr.
Ist zum einen Möglich zur bloßen Personalienfeststellung und dann maximal 12 Stunden.
Zum anderen wäre die Möglich um die weitere oder die bevorstehende Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von besonderer Bedeutung zu verhindern.
Da sollte man nun vielleicht sagen, dass wir in Deutschland mehrere Bundesland haben und die Polizeigesetze ( zur Gefahrenabwehr) der versch. Länder unterschiedlich sind.
In NRW, wo ich wohne kann die Polizei den Unterbindungsgewahrsam bis max. zum Ende des nächsten Tages aufrecht erhalten, also rein theoretisch max. 47 Std und 59 Min.
Es gibt aber auch Bundesländer, in denen die Höchstdauer 24 Std. ist, wie Du schon sagst. Und seit eben weiß ich ( ...man lernt nie aus!), dass es auch Länder gibt in denen das Festhalten bis max. 10 Tage dauern kann, jedoch mit richterlicher Bestätigung.

Was aber alle Länder gemeinsam haben ist, dass der Unterbindungsgewahrsam sofort zu unterbrechen ist, wenn der Grund der Ingewahrsamnahme entfallen ist ( z.B. Ausnüchterung oder Ende einer demo oder so.).
 

Bonsai

Geselle
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Denke, dass wir unsere Rechtsdiskussion vielleicht nun hier beenden sollten, ist ja eigentlich das falsche Forum.

Hat mir aber Spaß gemacht mit euch zu diskutieren @MrMister & Lindwurm.

...hoffe es fühlt sich niemand beleidigt.

MfG,
Bonsai.
 

Guglhupf

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MrMister schrieb:
Tja, das mit den 3 Tagen ist definitiv möglich, denn die Polizei darf jemanden ohne Anklage und ohne Haftrichter maximal 24 Stunden festhalten. Wenn sie also Abends festgeommen wurden könnten sie 3 Tage dringewesen sein...

:?: Findet diese Rechnung niemand seltsam ?
 

dkR

Forenlegende
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Ring schrieb:
@MrMister und @Lindwurm

Das mit dem AKKU der hoch geht, geht auch bei Siemens :twisted:
Hab solche Fälle schon von Kollegen aus der Technik gehört, ist gar nicht so lange her, damals haben wir auch Fotos gezeigt bekommen von solchen AKKU´s :!:
Das liegt doch angeblich an den nicht Original-Ersatz-Akkus, die falsch geladen werden.
 

MrMister

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Hhhhmmmm, man lernt nie aus... danke das du dir so viel Mühe gemacht hast uns auf den richtigen Weg zu bringen :) Und das mit den 24 Stunden warn rechenfehler, sind nur maximal 2 Tage, 23 Stunden und 59 Minuten möglich, sorry :D
 

Guglhupf

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MrMister schrieb:
Und das mit den 24 Stunden warn rechenfehler, sind nur maximal 2 Tage, 23 Stunden und 59 Minuten möglich, sorry :D

Stimmt das wirklich ? Ich wäre davon ausgegangen, 24 Stunden U-Haft sind 24 Stunden, egal, wann man in die Haft geht.
Also wäre es günstiger, sich morgens erwischen zu lassen ? Oder doch abends ?

Grüße
Guglhupf
 

Bonsai

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Guglhupf schrieb:
Stimmt das wirklich ? Ich wäre davon ausgegangen, 24 Stunden U-Haft sind 24 Stunden, egal, wann man in die Haft geht.
Also wäre es günstiger, sich morgens erwischen zu lassen ? Oder doch abends ?

Grüße
Guglhupf

kommt halt auf das Bundesland an.
Untersuchungshaft gibt's aber nur zur Strafverfolgung und da gibt's im Grunde keine direkte Zeitbegrenzung. Kann sich auch gleich die Haft anschließen!
:twisted: :twisted:
 

Teufelchen

Meister
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hm naja das der siemensakku sch.. is hab ich auch schon bemerkt, aber bei nem neuerem nokia is es eigentlich so das man es an die steckdose hängen kann wann man will das macht den neuen akkus nichts aus nur bei nem älteren sollte man doch besser warten bis der akku ganz alle is

aber dass das handy in die luft fliegt hab ich ja auch noch nich gehört, aber das kann ja schließlich bei jedem elektrischen gerät passieren

Teufelchen
 
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