Greenpeace will Tempolimit - Schilder aufstellen

holo

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Selbstjustiz wird halt auch bestraft ;-)

Gruß
Holo
 

Shishachilla

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Jup, und mit Selbstjustiz hat das ja nüschd zu tun, ich will ja nur vorwärts kommen.

Übrigens kanns bisweilen auch recht günstig sein, zur Not auf dem Standstreifen zu überholen:

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_21.php unter Punkt 88

und ganz geil kommts dann, wenn man das zusammen mit nem duften Disko-Blaulicht aufm Dach macht:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_37.php
hehe, grad mal 20 läppische Euronen, na das sollte es einem dann doch wert sein :lol:

Das wären dann insgesamt 70€ und zwei Punkte,,,,, herrlich :twisted:
 
G

Guest

Guest
§42 Abs. 6 (Rechtsfahrgebot)
"sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts"

Bei Geschwindigkeitsbegrenzung gilt das Rechtsfahrgebot natürlich nicht, wenn der links fahrende die maximal erlaubte Geschwindigkeit fährt.

Um ihn zu überholen müsste man ja selbst erst mal das Gesetz (Höchstgeschwindigkeit) übertreten. Dann kann von "Nötigung" (wie so oft) natürlich keine Rede mehr sein. In die Situation hat man sich durch Gesetzesübertretzng ja erst selbst gebracht.

Trotzdem berufen sich 95% meiner Bekannten - während sie die StVO im Rahmen einer unzulässigen Höchstgeschwindigkeit übertreten - auf die selbeige mit Sätzen wie: "Kann denn dieser Penner nicht mal das Rechtsfahrgebot beachten?"

Am schlimmsten finde ich Leute die bei 3 Spuren und freiem linken Streifen darauf bestehen die langsameren Autos auf dem Mittelstreifen anzublinken und erwarten daß diese sich zwischen zwei 90 kmh LKW quetschen nur damit der wichtige Herr nicht auf dem linken Streifen überholen muss. Und dann auch noch in völliger unkenntnis des Gesetzestextes über ein Rechtsfahrgebot schwallen.

Kopfschüttel
 

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