Gelder beantragen im Behördenschungel

holo

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Hallo, Boardies!

Fragen über Fragen. Was kostet ein Studium? Was kostet ein Kind? Welche besonderen Anträge kann ich als Arbeitsloser stellen?

Dieser Thread sollte den Überblick über den Antragsdschungel geben. Wo kann man was beantragen - das ist hier die Frage.

Beispiel 1:
BRD, Berlin
Als ALG-Empfänger kann man einen Antrag auf Übernahme von Bewerbungskosten stellen. Wichtig ist, dass die Kosten (Briefmarken, Bewerbungsmappe, Bewerbungsfoto) erst nach Antragsgenehmigung entstanden sind. Der genehmigte Antrag ist in der Regel für ein Jahr gültig und muss verlängert werden.

Beispiel 2:
BRD, Berlin
Hartz IV-Empfänger können mit ihrem ALG II-Bescheid zum Bürgeramt gehen, und sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen.
Die Befreiung ist nicht rückwirkend möglich und gilt längstens für ein Jahr. Danach ist eine erneute Beantragung möglich.

Soweit etwas von mir.
Legt los, Leute. Lasst uns hier Informationen zusammen tragen und einander helfen.

Gruß
Holo
 

vonderOder

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holo schrieb:
Hartz IV-Empfänger können mit ihrem ALG II-Bescheid zum Bürgeramt gehen, und sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen.
Die Befreiung ist nicht rückwirkend möglich und gilt längstens für ein Jahr. Danach ist eine erneute Beantragung möglich.
der antag wird nicht mehr vom "Bürgeramt" bestätigt, sondern muß vom Arbeitsamt abgestempelt und bestätigt werden. dann muß der AGL-II-Empänger von diesem bestätigten antrag auf befreiung von den GEZ-Gebüren eine kopie ziehen und diese an die GEZ-Köln schicken. wird dann meist von der GEZ bestätigt und gilt ein halbes jahr. danach muß mit der neuen zusage auf AGL-II wieder so verfahren werden.
ob man das poto und das geld das für die kopien bezahlt wurde vom AA wieder bekommt weiß ich nicht.
 

Angel of Seven

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vonderOder schrieb:
der antag wird nicht mehr vom "Bürgeramt" bestätigt, sondern muß vom Arbeitsamt abgestempelt und bestätigt werden. dann muß der AGL-II-Empänger von diesem bestätigten antrag auf befreiung von den GEZ-Gebüren eine kopie ziehen und diese an die GEZ-Köln schicken. wird dann meist von der GEZ bestätigt und gilt ein halbes jahr. danach muß mit der neuen zusage auf AGL-II wieder so verfahren werden.
ob man das poto und das geld das für die kopien bezahlt wurde vom AA wieder bekommt weiß ich nicht.

Angels halblegale Tricks:

Antrag auf GEZ-Befreiung hier : www.stura.tu-dresden.de/info/GEZ-Befreiung.pdf runterladen.

Originalbewilligungsbescheid vom A-Amt einscannen, ein bißchen mit Photoprogramm aufhellen und Kontrastreicher machen, mit SW-Laserdrucker ausdrucken.

Alles zusammen den Spacken zusenden, mit der Bitte das Original wieder zurückzusenden. (tun die natürlich nicht, ist ja dann auch egal) :twisted:


LG

AoS
 

holo

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Hehe, ich muss mal schauen, wegen des Posts von vonderOrder.

Im letzten Jahr galt die Befreiung für ein Jahr. Aber wird das am Ende regional unterschiedlich gehandhabt?

Ich hatte sowas im Hinterstübchen, als ich mit dem zuständigen Bundesland kam. Werde das mal im Auge behalten.

Gruß
Holo
 

Angel of Seven

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holo schrieb:
Hehe, ich muss mal schauen, wegen des Posts von vonderOrder.

Im letzten Jahr galt die Befreiung für ein Jahr. Aber wird das am Ende regional unterschiedlich gehandhabt?

Ich hatte sowas im Hinterstübchen, als ich mit dem zuständigen Bundesland kam. Werde das mal im Auge behalten.

Gruß
Holo

Da ja ALGII in der Regel nur noch für ein halbes Jahr bewilligt wird, gibt es die Befreiung auch nur für ein halbes Jahr.. das heißt wieder zur Behörde rennen.. Schlange stehen.. Bewilligung beglaubigen lassen.. Fahrgeld verplempern... :?


LG

AoS
 

holo

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Hmm, ist natürlich nachvollziehbar, aber es passt nicht.
Nach dem obigen Beispiel: ALG2 genehmigt bis 03/2005, befreit von der GEZ bis 31.12.2005.

Willkür?

Gruß
Holo
 

Angel of Seven

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holo schrieb:
Hmm, ist natürlich nachvollziehbar, aber es passt nicht.
Nach dem obigen Beispiel: ALG2 genehmigt bis 03/2005, befreit von der GEZ bis 31.12.2005.

Willkür?

Gruß
Holo

Ich glaube das Verfahren wurde geändert:

Das Verfahren, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, hat sich geändert. Seit 1. April 2005 können sich Menschen mit niedrigen Einkommen von der Gebühr nur noch direkt bei der GEZ befreien lassen. Darauf macht Brigitte Baki, zuständig für Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Thüringen, aufmerksam.
???Dies gilt ausdrücklich auch für BezieherInnen des sogenannten Arbeitslosengeld II“, so Baki. Der Antrag auf Befreiung müsse nun direkt bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln eingereicht werden. Vorher waren die Sozialämter der Kommunen dafür zuständig. Ein entsprechendes Formular finden Betroffene im Internet unter www.gez.de.

Neben dem unterschriebenen Antrag verlangt die GEZ auch den Bescheid des ALG II als Zusendung per Post. ???Das ist problematisch, da die Bescheide häufig von so kurzer Bewilligungsdauer sind und der permanente Nachweis der Bedürftigkeit schwer zu erbringen ist“, so Baki.

www.dgb-thueringen.de


Vorher lief das über die Sozialämter.

LG

AoS
 

Shiraffa

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Auch interessant zum Thema ALG 2 und GEZ, mit Hintergründen zum Verfahren: http://de.indymedia.org//2005/10/130248.shtml

Die GEZ kehnt derzeit massiv Hartz4 Empfaenger ab. Diese haben einen Antrag auf Befreiung gestellt. Dieser wurde mit fadenscheinigen Gruenden abgelehnt. Nun stehen viele Leute vor der Moeglichkeit zu bezahlen oder aber sich mehr Aerger einzufangen (laut Schreiben).
 

holo

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Interessanter Link.

Dazu meine ich
entweder:
Eine kostenfreie Beratung durch einen Anwalt beim Amtsgericht beantragen, danach Antrag auf Kostenübernahme für eine Klageerhebung stellen.

Oder: Widerspruch einlegen, Einstellung der Zahlungen ankündigen, sich mit sämtlichen Drohgebärden der Gebühreneintreiberzentrale den Hintern wischen und erst reagieren, wenn der Mahnbescheid ins Haus flattert. Dann:
Eine kostenfreie Beratung durch einen Anwalt beim Amtsgericht beantragen, danach Antrag auf Kostenübernahme für eine Klageerhebung- bzw. -abwehr stellen.

Ich empfehle dazu Anwalts Liebling, da ist auch Sozialgerichtsrechtsschutz dabei :twisted: Klar, kostet Geld und ist sicher für manche eine Belastung. Aber auf den Ärmsten lässt es sich leichter herum trampeln, WEIL sie zu oft rechtsschutzlos sind.

Es soll sogar eine Bevölkerungsgruppe in D geben, für die zwei Versicherungen entscheidend sind: Kfz-Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung.
Die wissen schon, wieso ;-)

Gruß
Holo
 
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