Freiwillige Krankenversicherung - elegante Lösung?

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Hallo liebe Boardies,

da ja Arbeitsamt und Hartz 4 Themen hier immer recht gut laufen, hier mal ein interessantes Fallbeispiel. Eventuell habt ihr ja noch eine elegante Lösung.

Der Fall sieht so aus:
Eine ALG2 Bezieherin zieht zu einem berufstätigen Mann. Das ALG2 war ist bewilligt bis 12/09 und müsste nun verlängert bzw. neu beantragt werden.

Auf H4 ist sie nicht unbedingt angewiesen, jedoch wäre sie ohne H4 nicht mehr krankenversichert. Sie müsste sich freiwillig bei eienr gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Kosten lägen bei 150 Euro, die ihr Lebensgefährte privat zahlen müsste.

Dem gefällt das natürlich nicht.
Welche realistischen Lösungen seht Ihr?


Ich sehe folgende Methoden:

1) Mietvertrag erstellen und die Gästewohnung an sie vermieten. Dann H4 Antrag stellen. Der Nachteil dabei ist, dass es nicht ganz legal ist, dass sie komische Maßnahmen über sich ergehen lassen muss und sie sich ja eigentlich um Haus, Hof und Kind kümmern soll.

2) Untermietvertrag erstellen => als Haushälterin (Midijob in der Gleitzone mit 401 Euro Gehalt) dadurch krankenversichert => dann Wohngeld beantragen. Der Nachteil hierbei ist natürlich das komplexe Konstrukt und das trotzdem ca. 120 Euro Kosten anfallen Dafür wäre sie KV, RV und AV versichert. Ab wann ist man denn Wohngeld berechtigt und ab wann H4 berechtigt? Auch die Anmeldung als Midi Job ist wohl nicht ganz einfach, aber durch einen Minijob wäre man ja nicht krankenversichert.

3) Heiraten => nach nem halben Jahr wohl etwas vorschnell. Aber dadurch wäre sie KV versichert und der Gatte hätte ca. 450 Euro mehr netto.

Was habt Ihr für Ideen oder evtl. schon umgesetzt? Was seht ihr die Schwachstellen? Weiss evtl. jemand was man als Privatmann bei einer Midi Job Haushälterin alles absetzen kann?

Leicht verworren das ganze, oder?
 

Quakle

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Hallo Kai,

also diese so genannten Midi-Jobs sind eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, daher gehen damit dieselben Pflichten wie bei einer "Vollen" Steller einher (monatliche Meldungen bei Sozialkassen, Steuerpflicht und etc.)... Ich denke da kommen auch mehr wie 120 € auf die beiden zu, denn es gibt bei den Krankenkassen einen Mindestsatz und Es gibt ja Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil (bei allen Sozialbeiträgen). Außerdem ist diese Umsetzung genauso illegal wie die erste... Denn Sie ist ja verpflichtet das zusammen Leben in einer Ehe ähnlichen Gemeinschaft zu melden.
Aber Sie könnte sich beim Job Center abmelden und sich privat kranken versichern (günstige Grundversicherungen (in etwa Niveau der gestzl. Kassen) gibt es ab 55 € / mtl. ) Oder man zieht den ersten Vorschlag durch, aber dann muss Sie das Gästezimmer als 2. Wohnung (oder besser gesagt es mus so aussehen, daher eigener Kleiderschrank mit eigener Kleidung etc...) einrichten und nutzen... Ferner muss hier beachtet werden, das es Job Center gibt die vor Umzug zwingend auf eine Genehmigung des Umzuges bestehen und dort werden die auf eigene Räumlichkeiten bestehen. Auch wenn das andere Modell billiger wäre...

Also wie du siehst, illegal sind alle Modelle, aber das Risiko erwischt zu werden ist sehr gering. Bleibt nur die moralische Frage, nämlich ob man damit leben kann den Steuerzahlern Geld aus der Tasche zu ziehen. Allerdings denke ich in dem Punkt, das die BRD bald eh pleite ist und sich jetzt noch jeder alles holen sollte was zu hoen ist :)
 

jones

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@ Quakle das mit den Midi Jobs stimmt so nicht, es gibt dort die sogenannte Gleitzone

hier ist ein kleines Tool zum berechnen der Beiträge.

klar müßte sie sich vom H4 abmelden.

Für die steuerliche Seite

Generell gilt, bei haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung, Gartenarbeit, Wohnungsreinigung, kann man als Privathaushalt 10 Prozent der im Laufe eines Jahres entstandenen Kosten von der Steuerschuld absetzen. Achtung: jedoch sind absolut nur 510 EUR pro Jahr steuerlich absetzbar. Näheres darf dann nur noch ein zugelassener Steuerverhinderungsgehilfe erläutern.
 

Themis

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Wie ich Bürokratie hasse.

Beispiel 3 erscheint mir am "bequemsten". Wäre das eigentlich nicht strafbar (vorausgesetzt, man könnte da eine rein finanzielle Absicht nachweisen)? Würde unter "Scheinehe" fallen, oder?
 

jones

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Beispiel 3 ist kurzfristig die billigste Lösung, kann aber ganz schnell sehr teuer werden...

Oder um mit Kennedy zu sprechen "Der unterschied zwischen Sex für den man Geld zahlt und Sex für den man nicht zahlt, ist der, daß der letztere teurer ist"
 

Themis

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Um mal bei Beispiel 3 zu bleiben:
Da gäbe es doch sicherlich eine mindestdauer der Ehe, die gegeben sein muss, um nicht mit einer Forderung nach Rückzahlungen konfrontiert zu werden. Für wie lange müssten die denn dann verheiratet sein?

Ich meine, im Ausländerrecht ist es so, dass man 3 Jahre verheiratet sein muss, um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu kriegen.
 

jones

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Ein Unterhaltsanspruch entsteht schon recht schnell (zwischen 1 und 4 JAhren zwischen Eheschließung und Scheidung), denn eine Ehe ist kein Haustürgeschäft mit Rücktrittrecht innerhalb einer bestimmten Frist.
 

Themis

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OK, verstehe.
Habe mich vielleicht unverständlich ausgedrückt.
Was passiert, wenn sich das Paar nach z.B. 6 Monaten wieder scheiden lässt? Immerhin gab es in der Zeit Bezüge vom Staat. Muss man da mit Rückzahlungen rechnen?
 

Ein_Liberaler

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Meines Wissens grundsätzlich nicht, wenn es sich nicht um eine Scheinehe handelte. (Eine Scheidung nach derat kurzer Ehe ist ein juristischer Ausnahmefall, äußerst ungewöhnlich und zieht meines Erachtens nicht einmal Unterhaltsansprüche nach sich. Normalerweise muß der Scheidung ja schon eine einjährige Trennung vorausgehen.)
 

Boardadmin

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Hallo Leute,

vielen Dank für Eure Kommentare.

Habe Ihr nun geraten, doch einfach ihr H4 zu verlängern und ihre alte Wohnung zu behalten.

Die Lösung ist nicht die beste, aber sie will sich auch nicht so abhängig machen von ihrem neuen Freund.

Ich sehe da echt eine Art Lücke, die umgehend geschlossen werden sollte:

- Zusammenlebende sind beim Arbeitsamt eine Bedarfsgemeinschaft und werden zusammengerechnet

- Bei der Krankenkasse zählt dies jedoch nicht, da man dort nur wirkliche Familienmitglieder mitversichern kann.
 

jones

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Hallo Kai,

das ist keine Lücke, das ist so gewollt. Es geht da einfach nur um Kostenreduzierung, und wenn das dann gleich doppelt geht, um so besser für den Staat
 

agentP

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Ich sehe da echt eine Art Lücke, die umgehend geschlossen werden sollte:

- Zusammenlebende sind beim Arbeitsamt eine Bedarfsgemeinschaft und werden zusammengerechnet

- Bei der Krankenkasse zählt dies jedoch nicht, da man dort nur wirkliche Familienmitglieder mitversichern kann.

Noch mehr lückt es wenn man bedenkt, dass man einerseits eine Bedarfsgemeinschaft ist, die füreinander blechen darf, aber man andererseits nicht Steuer splitten darf. Von der Witwenrente mal ganz zu schweigen.

das ist keine Lücke, das ist so gewollt. Es geht da einfach nur um Kostenreduzierung, und wenn das dann gleich doppelt geht, um so besser für den Staat

Dann ist es halt eine gewollte Lücke, aber fragwürdig ist das imho schon.
 

Rivale-von-Nogar

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Hallo Kai

Ja ich finde auch, dass Beispiel 1 am besten ist. Wenn es nur darum geht, keine private Krankenversicherung zahlen zu müssen, dann braucht man nicht einmal einen Mietvertrag für die Gästewohnung erstellen. Sondern man muß nur der Arge bescheid geben, dass Sie zu einen Mann zieht.

Dann gibt es von der Arge halt nur noch die Grundsicherung wo dann die gesetzliche Krankenversicherung aber immer noch mit dabei ist. Das wäre dann auch legal. Aber die Sache mit der Gästewohnung kann man natürlich noch zusätzlich beantragen – dann gibt’s noch zusätzlich Geld :D

In dem Fall muß aber alles genau diesen Anschein haben, dass nur die Gästewohnung an die Frau „vermietet“ wurde, wenn mal eine Kontrolle kommt.

Quakle schrieb:
Allerdings denke ich in dem Punkt, das die BRD bald eh pleite ist und sich jetzt noch jeder alles holen sollte was zu hoen ist :)

Ja genau deshalb ist ja der Staat pleite, weil schon immer alle so gedacht haben, bis auf mich natürlich :D:D:D
 

adamsf

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Das ist ja mal wirklich ein spannendes Beispiel, jede Variante hat da etwas für sich und auch dagegen, im Endeffekt muss man einfach auch persönliche Dinge abwägen und ich würde nicht extra heiraten, nur um mal 100 Euro im Monat zu sparen - ich hoffe, zumindest ich werde nicht mal so arm. Aber ich kann Hartz4-Empfänger gut verstehen, gerade zusätzliche Versicherungen wie Hausrat für Wohnung oder Haftpflicht sind oft einfach nicht mehr leistbar, wenn man halbwegs normal leben will und nicht nur im Sozialmarkt einkaufen geht.
 
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