FOTORECHTE

ZeroC0oL

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Hoi,
als ich am Silvestermorgen aus der Diso kam, die in einem einkaufszentrum is hat ein Freund ein Foto gemacht. Auf diesem Foto war nun zufällig ein Hauspolizist oder halt einer der aufpassen soll. Dieser forderte nun die Kamera und den Film, aber nach einer langen Diskusion und seiner Geschichte wie gefährlich er lebt hat er es gelassen. Nun meine Frage: Wäre es rechtens gewesen, denn soweit ich weis darf man doch jeden fotografieren und mann muss die Person nur dann fragen wenn es veröffentlicht werden soll. Wie is das Recht in Deutschland??? Wenn er falsch gehandelt hat gibt es ein Paragraphen oder so was. Was handfestes damit man ihn mal belehren kann.
Danke
 

forcemagick

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soviel ich weiß musst du streng gesehen generell vorher fragen wenn du jemanden fotografierst ( ist glaub ich relativ neu und kam meines wissen in der verschärfung auf mit diesen tollen neuen mms handys.. da nahm die knipserei wohl etwas überhand )

im prinzip hat der mann an der tür wohl das recht über sein bild zu bestimmen auch wenn du es nicht veröffentlichen willst.
 

Seifenigel

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Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht wird bei kleinen Personen der Zeitgeschichte vorrübergehend aufgehoben, bei großen Personen der Zeitgeschichte dauerhaft. Da der Mann sicher weder das eine noch das andere war war er durchaus im Recht sein Bild zu fordern, obwohl ich glaube das er sich nur wichtig machen wollte...
 

Eskapismus

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Zumindest in der Schweiz ist es klar verboten Ordnungshüter im Dienst zu Fotografieren. Nicht einmal wenn sie es gestatten. Der Polizist müsste zu erst eine Erlaubnis vom Polizeiposten haben bevor man ihn Fotografieren darf aber die wenigsten Polizisten wissen das.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die deutschen Gesetze ähnlich sind.
 

C3H5-NO3-3

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In Deutschland ist das so:
Du darfst grundsätzlich ALLES fotografieren, allerdings nicht veröffentlichen!

Ich hab mir das erklären lassen von nem befreundeten Polizisten, der meinte, wenn Pedophile im Freibad Kinder knipsen kann ihnen keiner was. Solang er se net ins Internet stellt...
Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen des öffentlichen Lebens, also Politiker etc, das fällt glaub zum Teil unter Pressefreiheit.

In andren Ländern darf man aber Botschaften und Polizeigebäude sowie Beamte nicht fotografieren. Viele muslimische Länder berufen sich auf die Stelle im Koran, an der es heißt, dass keine Abbilder von Menschen gemacht werden sollen.

Mehr kann ich im Moment nicht sagen!
 

MrMister

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In Frankreich ist es auch strengstens Verboten einen Polizisten zu fotografieren, selbst wenn er nur im Hintergrund zu sehen ist... die genaue Rechtslage in Deutschland kenne ich aber leider nicht...
 
G

Guest

Guest
So viel ich wiess, darfst du Personen fotographieren aber nicht veröffentlichen. Veröffentlichen darfst du nur Menschenmassen (Altagssituationen) wo nicht eine Person im vordergund steht und dessen Persönlichkeit dadurch nicht verletzt wird.
 

Toxo

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Trasher schrieb:
Kamera und Film sind Eigentum des Fotografen und brauchen nicht herausgegeben zu werden.

Das ist schön zu lesen, bringt aber einem auch nix. `nem kumpel von mir haben sie die kamera kaputt gehauen, weil er auf `nem Punkertreffen (wo die Polizei uns *filmte*) `n Foto geknipst haben. Wenn Man auf Demos knipst is man in der Praxis auch sehr oft seinen Film los. Wenn die Bullen mal " notweniges Härte" anden Tag legen dann erst recht. Mir wurde dann auch erzählt "man dürfe Polizeibeamte im Diesnt" nich fotografieren, aber das glaub ich nicht, ich denke, wie schon erwähnt, gilt das Verbot der Veröffentlichung.
 

Hans Dunkelberg

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Dass sie einem auf Demonstrationen die Kamera wegnehmen, kann man ja im Sinne des normalen, immer ein bisschen in Notwehr uebergehenden Handelns der Polizei auffassen.

Interessant uebrigens, dass man fuer bis zu drei Jahre ins Gefaengnis kommen kann, wenn man die Stimme von jemandem aufnimmt, ohne dass er es weiss. Wie schnell man hierbei argumentieren kann, dass die Aufnahme aus Notwehr geschehen sei, weiss ich nicht. (Generell gilt fuer Notwehr immer, dass die Gefahr nicht anders abzuwenden sein muss, und das ist bei Aufnahmen von Gesprochenem wohl kaum je zu beweisen, da es allenfalls dazu dienen koennte, einen Anfangsverdacht zu Stande zu bringen, und sonst ja generell alles offiziell vor Gericht ausgesagt wird.)

Dass man bei Autounfaellen, vor allem, wenn der andere sie verschuldet hat, ruich schnell mal ein Foto machen soll, ist mir in der Fahrschule beigebracht worden.
 

Trasher

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Das ist schön zu lesen, bringt aber einem auch nix. `nem kumpel von mir haben sie die kamera kaputt gehauen, weil er auf `nem Punkertreffen (wo die Polizei uns *filmte*) `n Foto geknipst haben.
Man kann auch Polizisten anzeigen (oder es zumindest versuchen).

Ein Kumpel von mir hat mal den Stinkefinger in die Polizeikamera gehalten, welche Passanten filmte, die eine Rechtendemo begleiteten.
(Nein, wir waren keine vermummten Molow-Träger)
Keine zwei Minuten später rannten ihn drei Polizisten nieder und zerrten ihn brutal in ein Polizeifahrzeug. Er erhielt eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung in mehreren Fällen, sie erhielten Anzeige wegen Körperverletzung (die "Überwältigung" wurde zum Glück unbemerkt auf (Zivil-)Film festgehalten). Die haben sich dann aber geeinigt und es blieb bei Abmahnungen.
 

forcemagick

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naja ein witz ist es dennoch... was haben unsere tollen gesetzesrowdies dann noch etwas abzumahnen, wenn sie sich so offensichtlich fehlverhalten.

beleidigung und als folge brutalität? ist das also die staatlich legitimierte antwort?

als bürger des landes fühle ich mich permanent durch die regierung beleidigt? ist körperverletzung jetzt die richtige antwort?

na gut.. gern.
 

Trasher

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Gerade die Hundertschaften sind eine Zusammenrottung von jungen Menschen mit den verschiedensten Einstellungen. Ich will kein Pauschalurteil fällen, aber so eine Uniform hat schon so manchen zu einem Höhenflug verleitet. Denn wer Macht besitzt neigt oftmals auch dazu, diese zu mißbrauchen.
Eine Freundin von mir ist bei der Hundertschaft gewesen und so wie es da Leute gab, die Angst vor solchen Einsätzen hatten gab es welche, die sich riesig gefreut haben, wenn sie den Knüppel ziehen durften.
 

Hans Dunkelberg

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Ein Polizist hat ein etwas hoeheres Risiko, durch Beleidigungen in eine Opfer-Rolle gedraengt und schliesslich womoeglich sogar erschossen zu werden, als sonst irgendjemand.

Ausserdem beleidigt man, wenn man einen Polizisten im Dienst beleidigt, indirekt immer auch ein bisschen die Demokratie, und um sowas zu torpedieren, kann ich es mir schon als eine geeignete Gegenmassnahme vorstellen, jemanden schnurstracks in ein Polizeiauto zu verfrachten.

Wenn die Bullen auf einer Nazi-Demonstration die Linken filmen, die nebenher laufen, werden sie schon wissen, warum sie das tun. Vielleicht wollen sie ja zum Beispiel die Rechten ablenken oder ihnen womoeglich auch nur signalisieren, dass sie in ihrem Dienst durchaus objektiv zu sein versuchen! Wenn man es sich mal genauer anschaut, sind ja die Linken oft in keinerlei Hinsicht besser als die Rechten (- was aber nicht heisst, dass die Rechten gut waeren!).
 

Winston_Smith

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Moin!
Soweit ich das weiß, hat der Wachmann durchaus das Recht, den Film (nicht die Kamera) einzufordern. Wenn Du wirklich innerhalb des EKZ warst, hat er dort nämlich Hausrecht. Und in keinem (mir bekannten) EKZ ist es gestattet, Fotos zu machen, ohne vorher mit der "Centerleitug" zu reden.

Natürlich ist der Mann ein armer Willi. Warscheinlich war er sauer, daß er zu Sylvester arbeiten mußte... :wink: ? Rein rechtlich darf er aber so handeln.

Wie es mit Fotos von Cops aussieht, weiß ich nicht.

winston
 

Trasher

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Ausserdem beleidigt man, wenn man einen Polizisten im Dienst beleidigt, indirekt immer auch ein bisschen die Demokratie, und um sowas zu torpedieren, kann ich es mit schon als eine geeignete Gegenmassnahme vorstellen, jemanden schnurstracks in ein Polizeiauto zu verfrachten.
Diese "Verfrachtung" erfüllte den Tatbestand der Körperverletzung und war völlig unverhältnismäßig. Das haben selbst die beteiligten Polizisten erkannt.

Soweit ich das weiß, hat der Wachmann durchaus das Recht, den Film (nicht die Kamera) einzufordern. Wenn Du wirklich innerhalb des EKZ warst, hat er dort nämlich Hausrecht.
Eigentum kann nur sichergestellt werden, auch das Hausrecht schränkt nicht das Recht auf Eigentum ein. Und einer Sicherstellung müssen schon standfeste Gründe zugrunde liegen. (Gefahr für die Öffentlichkeit, etc.)
Das Problem ist nur, daß wegen einem Film kaum jemand vor Gericht ziehen wird.
 

Hans Dunkelberg

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Trasher schrieb:
Diese "Verfrachtung" [in ein Polizei-Auto wg. Stinkefinger] erfüllte den Tatbestand der Körperverletzung und war völlig unverhältnismäßig. Das haben selbst die beteiligten Polizisten erkannt.

Kommt auf den Einzelfall an - so hat`s mir Rainer Schulte, staendiger Vertreter vom Generalbundesanwalt Kay Nehm, Anfang 2001 erklaert, nachdem ich sogar in ein Polizeiauto bugsiert worden war, ohne irgend etwas verbrochen zu haben.
 
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