Florida - Neues Waffengesetz & Die Lizenz zum Töten

berGi

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Die Menschen in Florida leben gefährlich: ein neues Gesetz erlaubt den Bürgern, sich in brenzligen Situationen mit Waffengewalt zu verteidigen. Gesetzesgegner sind entsetzt und warnen jetzt Touristen durch Handzettel und Schilder.

Grund ist ein Anfang Oktober in Kraft getretenes Gesetz, bisher einmalig in den USA. Es erlaubt Bürgern ausdrücklich, sich mit Gewalt, einschließlich Waffengewalt, zu verteidigen, wenn sie Leib und Leben bedroht sehen - vorausgesetzt, ihr Aufenthalt an dem betreffenden Ort ist legal. Das Gesetz gewährt zugleich Schutz vor Strafverfolgung falls der angebliche Angreifer verletzt oder getötet wird, es sei denn, der Getötete ist ein Polizist.

Quelle : Stern

Mittlerweile wurde das Gesetz auch in 10 anderen Bundesstaaten verabschiedet.

Was versuchen die damit zu bezwecken ? Was haltet Ihr von dem neuen Gesetz und wo wird das hinführen ?

Bin gespannt auf eure Meinungen...


mfg
berGi
 

holo

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Ein_Liberaler schrieb:
Notwehr gibt es auch in Deutschland.
Aber doch nicht so.
Dagegen ist unsere Lösung ein Kuschelparagraf.

Was ich davon halte? Ich will die Amerikaner eh nicht besuchen - und wenn sie sich die Lizenz zum gegenseitigen Abknallen ausstellen, schau ich eh halt besser von hier aus zu.

Gruß
Holo
 

Aphorismus

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Mich schüchtert das nicht weiter ein und ich würde trotzdem jederzeit wieder nach Florida fliegen. Nur mal so als Kontrapunkt.
 

Winston_Smith

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OT:

Endlich mal ein Waffengesetzt, welches auch Michael Moore unterstützen wird. Immerhin ruft er zur Ermordung deutscher Touristen in Florida auf... :twisted:

ws
 

Mother_Shabubu

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Darin, daß unser Notwehrparagraph nur die erforderliche Verteidigung zuläßt, d. h., Waffengebrauch erst dann, wenn es nicht anders geht, und in Florida der Gebrauch von tödlichen Waffen immer erlaubt ist, denke ich.
 

Ein_Liberaler

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Ohne das amerikanische Recht genau zu kennen, kann ich natürlich nicht sagen, welche exakten Bedingungen gelten. Im STERN-Artikel ist von einer Bedrohung von Leib und Leben die Rede, und in dem Fall wäre in Deutschland der Waffengebrauch gerechtfertigt.
 

Ein_Liberaler

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Welche Situationen hast Du denn vor Augen, in denen Waffengewalt trotz einer Bedrohung von Leib und Leben unangemessen wäre?

In einigen Punkten geht unser Notwehrrecht ja sogar weiter als dieses Gesetz. Es kennt keine Sonderrechte für Polizisten, und man kann es nicht verwirken, indem man sich illegalerweise auf fremdem Grund und Boden aufhält (typisch amerikanisches "Spielregelgesetz" - die Regel ist nicht fair oder rechtssystematisch begründet, aber man kennt sie und ist selber schuld, wenn man sich nicht daran hält.)
 

holo

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Kann ich dir sagen:
Wir treffen uns auf dem ALDI-Parkplatz.
Du stehst neben meinem Wagen, siehst mir wortlos in die Augen und greifst unter dein Jakett.
Ich ziehe sofort meine Waffe und eröffne das Feuer.
Du bist lebensgefährlich verletzt, kannst Suppe nur noch Löffeln, wenn dir ein Pfleger assistiert. Deine Raten kannst nicht mehr zahlen - Haus und Hof sind bereits verkauft.
Aber ich habe geglaubt, dass du mir an meinem Fahrzeug aufgelauert hast um mich zu überfallen. Dein Griff unter das Jakett in die typische Höhe, in der man ein Schnellziehholster vermuten könnte, veranlasste mich zu der Annahme, du würdest eine Waffe ziehen - also schoss ich.
Im nachhinein stellt sich heraus, das dein Wagen neben meinem geparkt hat.
Variante 1: Du dachtest, ich wolle dich überfallen und wolltest deine Waffe ziehen - warst allerdings zu langsam.
Variante 2: Du hattest deinen Autoschlüssel gesucht.
Aber da ich mich klar bedroht fühlte, durfte ich schießen - und da ich vor Strafverfolgung geschützt bin, kannst dir eine Schadenersatzklage schenken.

Gruß
Holo
 

Aphorismus

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Und du glaubst wirklich, in den USA würdest du da mit Selbstverteidigung einfach so durchkommen, nur weil des SPIEGEL das mit dem "sich bedroht sehen" schwammig formuliert hat?
 

Ein_Liberaler

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Nun, Strafverfolgung hat ja mit einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage erstmal nichts zu tun, auch nicht in den USA, wo O. J. Simpson im Strafverfahren freigesprochen und im Zivilverfahren zu Schadenersatz verurteilt wurde.

Wovon Du redest, ist im übrigen Putativnotwehr, ein Irrtum über das objektive Bestehen einer Notwehrsituation. Die kann auch in D straflos bleiben... Es käme darauf an, festzustellen, ob Du ehrlich geglaubt hast, von mir bedroht worden zu sein; und daß Strafverfolgung ausgeschlossen ist, bedeutet ja nicht, daß Ermittlung ausgeschlossen ist - obwohl ich mich nicht gern auf das dünne Eis begebe, mich so sehr auf den Wortlaut eines Illustriertenartikels zu verlassen.
 

Aphorismus

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Ich vermute es, weil 1.) bis jetzt kein großes Medien-Echo kam, dass die Mord-Rate in den betreffenden Bundesstaaten auf Grund dieses Gesetzes (Oktober letzten Jahres eingeführt) gestiegen wäre, 2.) ich mir nicht vorstellen kann, dass eine solche Auslegung, wie du sie in deinem Fallbeispiel schilderst, die Mehrheit der Richter in den USA sinnvoll finden würde und zu guter letzt 3.) der SPIEGEL gerne mal schwammig formuliert, übersimplifiziert und ab und an schlicht dummes Zeug schreibt, gerade in Bezug auf die ach so doofen Amis, obwohl er ansonsten meiner Meinung nach immer noch eine der vernünftigsten und lesenswertesten Wochenzeitungen Deutschlands ist.

PS: Deine Signatur ist im Zusammenhang dieser Debatte.... witzig.
 

Aphorismus

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Sch***e, sogar STERN. Okay, jetzt vermute ich nicht mehr, dass die Formulierung schlecht gewählt ist, sondern gehe davon aus.
 

holo

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Ein_Liberaler schrieb:
Nun, Strafverfolgung hat ja mit einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage erstmal nichts zu tun, auch nicht in den USA, wo O. J. Simpson im Strafverfahren freigesprochen und im Zivilverfahren zu Schadenersatz verurteilt wurde.
Stimmt. Also müssen wir das Szenario anpassen:
Ich gebe drei Schüsse ab und treffe dabei Milz, Leber und Zwölffingerdarm. Du verblutest noch an der Unfallstelle (oder lag es an der Blutvergiftung?)

Ein_Liberaler schrieb:
Wovon Du redest, ist im übrigen Putativnotwehr, ein Irrtum über das objektive Bestehen einer Notwehrsituation. Die kann auch in D straflos bleiben... Es käme darauf an, festzustellen, ob Du ehrlich geglaubt hast, von mir bedroht worden zu sein; und daß Strafverfolgung ausgeschlossen ist, bedeutet ja nicht, daß Ermittlung ausgeschlossen ist - obwohl ich mich nicht gern auf das dünne Eis begebe, mich so sehr auf den Wortlaut eines Illustriertenartikels zu verlassen.
Na dann erkläre das doch mal mit dem Maßstab deutscher Gesetzgebung.
Im Fallbeispiel habe ich keine Waffe gesehen - nur vermutet.

Aphorismus schrieb:
Ich vermute es, weil 1.) bis jetzt kein großes Medien-Echo kam, dass die Mord-Rate in den betreffenden Bundesstaaten auf Grund dieses Gesetzes (Oktober letzten Jahres eingeführt) gestiegen wäre,
Ist mir auch nicht bekannt.
Aphorismus schrieb:
2.) ich mir nicht vorstellen kann, dass eine solche Auslegung, wie du sie in deinem Fallbeispiel schilderst, die Mehrheit der Richter in den USA sinnvoll finden würde und zu guter letzt
Der Richter mag diese Geschichte abstoßend finden - nützt ihm nur nichts, wenn dem Angeklagten nicht das Gegenteil bewiesen werden kann.

Aphorismus schrieb:
3.) der SPIEGEL gerne mal schwammig formuliert, übersimplifiziert und ab und an schlicht dummes Zeug schreibt, gerade in Bezug auf die ach so doofen Amis, obwohl er ansonsten meiner Meinung nach immer noch eine der vernünftigsten und lesenswertesten Wochenzeitungen Deutschlands ist.
Akzeptiert - aber nicht überzeugt ;-)

Aphorismus schrieb:
PS: Deine Signatur ist im Zusammenhang dieser Debatte.... witzig.
Und die Szene, in der der Spruch vorkommt, zeigte zuvor einen Fall von Notwehr.

Edit:
Aphorismus schrieb:
Sch***e, sogar STERN. Okay, jetzt vermute ich nicht mehr, dass die Formulierung schlecht gewählt ist, sondern gehe davon aus.
Na gut, ich denk nochmal drüber nach - nichtsdestotrotz kann man das ja mal diskutieren ... ;-)

Gruß
Holo
 
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