TanduayJoe
Meister
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Moinmoin
Bei uns in Schleswig-Holstein wurde in der vergangenen Woche folgende Verfassungsergänzung abgelehnt: "Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und gewährleistet nach seinen Kräften und Zuständigkeiten eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht."
Da, wie ebenfalls aus dem unten abgeschriebenen Artikel hervorgeht, in der Vergangenheit, in meinen Augen jedenfalls, wesentlich unwichtigere Dinge, wie das Büchereiwesen und die Förderung des Sports, zu Staatszielen der Landesverfassung erklärt wurden, trifft diese Entscheidung unserer Volksvertreter bei mir auf völliges Unverständnis!
Warum sollte es falsch sein, die "menschenwürdige Pflege" in der Verfassung unseres Landes [Schleswig-Holstein] zu verankern und dadurch ein "menschenwürdiges Leben" von pflegebedürftigen Personen verfassungsrechtlich festzuschreiben?
Vielleicht hat von euch ja einer eine plausible Erklärung für mich, die Aussagen von CDU und FDP befriedigen mich jedenfalls nicht im Geringsten.
Dazu ein Artikel aus unserer Lokalzeitung:
Gruß
TanduayJoe
Bei uns in Schleswig-Holstein wurde in der vergangenen Woche folgende Verfassungsergänzung abgelehnt: "Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und gewährleistet nach seinen Kräften und Zuständigkeiten eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht."
Da, wie ebenfalls aus dem unten abgeschriebenen Artikel hervorgeht, in der Vergangenheit, in meinen Augen jedenfalls, wesentlich unwichtigere Dinge, wie das Büchereiwesen und die Förderung des Sports, zu Staatszielen der Landesverfassung erklärt wurden, trifft diese Entscheidung unserer Volksvertreter bei mir auf völliges Unverständnis!
Warum sollte es falsch sein, die "menschenwürdige Pflege" in der Verfassung unseres Landes [Schleswig-Holstein] zu verankern und dadurch ein "menschenwürdiges Leben" von pflegebedürftigen Personen verfassungsrechtlich festzuschreiben?
Vielleicht hat von euch ja einer eine plausible Erklärung für mich, die Aussagen von CDU und FDP befriedigen mich jedenfalls nicht im Geringsten.
Dazu ein Artikel aus unserer Lokalzeitung:
Gesetzentwurf zur Pflege wurde abgelehnt
Die Förderung des Sports gehört ebenso zu den Staatszielen der Landesverfassung wie die des Büchereiwesens; die "menschenwürdige Pflege" aber wird keinen Verfassungsrang erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den eine von der Arbeiterwohlfahrt und Sozialverband unterstützte Volksinitiative in den Landtag [Schleswig-Holstein] eingebracht hatte, scheiterte gestern [19.06.02] in zweiter Lesung.
Beide Initiatoren wollen jetzt die Erfolgsaussichten eines Volksentscheides prüfen. Ein solches Referendum bräuchte die Unterstützung der Stimmen von rund einer Million Wahlberechtigten. Das Ziel eines Volksentscheides sei sein "fester Wille", sagte Sven Picker vom Sozialverband.
Statt der erforderlichen 60 Stimmen hatte die Vorlage im Landtag lediglich 52 Stimmen von SPD, Grünen, SSW und einigen Unionabgeordneten erhalten. Der Passus solte heißen: "Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und gewährleistet nach seinen Kräften und Zuständigkeiten eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht."
Dagegen stellte sich das Parlament einstimmig hinter den Vorstoß der Volksinitiative, im Landespflegegesetz qualitative Pflegeziele festzuschreiben. Sozialministerin Heide Moser (SPD) nannte die Ergänzung der Verfassung in der Debatte einen Beitrag zur Bewußtseinsbildung. Sie dürfte aber nicht nur symbolischen Charakter haben, erklärten die Koalitionsfraktionen. Für die Union sagte die Abgeordnete Caroline Schwarz, eine Mehrheit der CDU-Fraktion halte es für falsch, jedes politisch zu lösende Problem über die Verfassung zu beschreiben. Im Ziel besserer Pflege bestehe Einigkeit. In diesem Sinne äußerte sich auch die FDP, die die Verfassungsergänzung ablehnte.
Quelle: Norddeutsche Rundschau vom 20.06.2002
Gruß
TanduayJoe