Die "menschenwürdige Pflege" ist kein Staatsziel!

TanduayJoe

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Bei uns in Schleswig-Holstein wurde in der vergangenen Woche folgende Verfassungsergänzung abgelehnt: "Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und gewährleistet nach seinen Kräften und Zuständigkeiten eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht."
Da, wie ebenfalls aus dem unten abgeschriebenen Artikel hervorgeht, in der Vergangenheit, in meinen Augen jedenfalls, wesentlich unwichtigere Dinge, wie das Büchereiwesen und die Förderung des Sports, zu Staatszielen der Landesverfassung erklärt wurden, trifft diese Entscheidung unserer Volksvertreter bei mir auf völliges Unverständnis!
Warum sollte es falsch sein, die "menschenwürdige Pflege" in der Verfassung unseres Landes [Schleswig-Holstein] zu verankern und dadurch ein "menschenwürdiges Leben" von pflegebedürftigen Personen verfassungsrechtlich festzuschreiben?

Vielleicht hat von euch ja einer eine plausible Erklärung für mich, die Aussagen von CDU und FDP befriedigen mich jedenfalls nicht im Geringsten.

Dazu ein Artikel aus unserer Lokalzeitung:
Gesetzentwurf zur Pflege wurde abgelehnt
Die Förderung des Sports gehört ebenso zu den Staatszielen der Landesverfassung wie die des Büchereiwesens; die "menschenwürdige Pflege" aber wird keinen Verfassungsrang erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den eine von der Arbeiterwohlfahrt und Sozialverband unterstützte Volksinitiative in den Landtag [Schleswig-Holstein] eingebracht hatte, scheiterte gestern [19.06.02] in zweiter Lesung.
Beide Initiatoren wollen jetzt die Erfolgsaussichten eines Volksentscheides prüfen. Ein solches Referendum bräuchte die Unterstützung der Stimmen von rund einer Million Wahlberechtigten. Das Ziel eines Volksentscheides sei sein "fester Wille", sagte Sven Picker vom Sozialverband.
Statt der erforderlichen 60 Stimmen hatte die Vorlage im Landtag lediglich 52 Stimmen von SPD, Grünen, SSW und einigen Unionabgeordneten erhalten. Der Passus solte heißen: "Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und gewährleistet nach seinen Kräften und Zuständigkeiten eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht."
Dagegen stellte sich das Parlament einstimmig hinter den Vorstoß der Volksinitiative, im Landespflegegesetz qualitative Pflegeziele festzuschreiben. Sozialministerin Heide Moser (SPD) nannte die Ergänzung der Verfassung in der Debatte einen Beitrag zur Bewußtseinsbildung. Sie dürfte aber nicht nur symbolischen Charakter haben, erklärten die Koalitionsfraktionen. Für die Union sagte die Abgeordnete Caroline Schwarz, eine Mehrheit der CDU-Fraktion halte es für falsch, jedes politisch zu lösende Problem über die Verfassung zu beschreiben. Im Ziel besserer Pflege bestehe Einigkeit. In diesem Sinne äußerte sich auch die FDP, die die Verfassungsergänzung ablehnte.
Quelle: Norddeutsche Rundschau vom 20.06.2002


Gruß

TanduayJoe
 

streicher

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Interessant. Es wird also 'gesetzlich nicht gesichert', dass pflegebedürftige Personen gemäss der Menschenwürde behandelt werden. Wozu ist das Gesetz denn eigentlich da? Sollen wir jetzt darüber nachdenken, ob Anarchie mehr Schutz und Menschenwürde garantiert als das Gesetz von Bund und Ländern usw.? Wieder einmal...
 

samhain

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da merkt man doch immer mehr, wohin die reise geht.
da kann man nur hoffen gesund zu bleiben.................
nee, spaß beiseite, das ist ein echter skandal!
komischerweise habe ich bis jetzt noch nichts davon in den nachrichten gehört oder in der zeitung gelesen.
läuft so etwas unter nicht weiter erwähnenswerter lokalpolitik?
 

Coolhand

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Fürwahr auf den ersten Blick ein Skandal. Auf den zweiten verständlich, da so vermieden wurde, sich eine Art "Sozialhilfe für Pflegebedürftige" ans Bein zu binden. Es wäre eine Kasse zu errichten, die natürlich von allen zu finanzieren wäre und statt die Pflegedienstler zu wirtschaftlichem Handeln aufzufordern, wäre der finanziellen Anarchie in diesem Sektor Tür und Tor geöffnet. Und wer weiß, was so ein Pflegefall kostet (ob er es kosten MUSS ist noch so ne Frage), der kann sich ja angesichts der Altersstruktur und des kommenden Desasters ausrechnen, was da passiert wäre. Es geht nicht darum, die Menschenwürde abzusprechen. Vielmehr ging es hier um den Versuch, den Pflegediensten auf Staatskosten für alle Möglichkeiten Geld zur Verfügung zu stellen. Trotzdem haben sie es in Eurem Parlament ungeschickt gemacht, denn der erste Halbsatz war sicher unstrittig und das kommt zumindest so wie Du es schilderst nicht raus.
 

TanduayJoe

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@Coolhand
Auch beim zweiten Blick ist es für mich unverständlich, da das Land nur eine Gewährleistung "nach seinen Kräften und Zuständigkeiten" übernehmen sollte, was nun keineswegs gleichbedeutend mit einer Kostenübernahme für die Pflegefälle ist. Eine Verankerung eines verfassungsmäßigen Rechts, pflegebedürftiger Personen, auf "ein menschenwürdiges Leben" hätte deren Rechte gestärkt, die Kostenträger wären, genauso wie bisher auch, gesetzliche Pflegeversicherung (die Kasse, von der Du sprachst, gibt es so gesehen schon), Krankenkassen usw.


Gruß

TanduayJoe
 

hardcore

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ich muß allerdings sagen, daß dieser gesetzesentwurf (so wie oben geschrieben) sehr schwammig ausgelegt war.
nach dieser formulierung wäre es z.b. denkbar, daß psychisch kranke personen (kinderschänder, unzurechnungsfähige, etc) durch einen anwalt vor gericht eine sonderbehandlung einklagen würden.
das resultat wären klagen für den eigenen fernseher usw.
es wirft die frage auf:
ist es menschenwürdig, einen psychisch kranken durch medikamente ruhigzustellen ?
ist es menschenwürdig, daß pflegebedürftigen personen das fernsehprogramm durch ihre pfleger bestimmt wird ?
fällt unter menschenwürdige pflege auch die sterbehilfe ?
ich weiß ja nicht, wie ihr das seht, aber aus meiner erfahrung vom zivildienst benötigen wir so ein gesetz nicht. meiner einschätzung nach werden pflegebedürftige personen in deutschland sehr wohl menschenwürdig behandelt.
 

Bundeskanzler

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Ich denke mal, eine Verfassung beschreibt im wesentlichen globale Rahmenbedingungen und Fernziele. In der amerikanischen Verfassung ist zum Beispiel das "Streben nach Glück" verfassungsrechtlich verankert.

Andererseits gibt es im Deutschen GG (wir haben keine Verfassung - aber einen Verfassungsschutz!!!) so etwas wie MEINUNGSFREIHEIT, die ja auch nicht gewährleistet ist. Wenn Du zu weit links oder rechts vom Mainstream bist, wirst Du vom sog. "Verfassungsschutz" beobachtet und kriminalisiert.

Also, wozu bitte schön PFLEGEBEDÜRFTIGE in eine absolut witzlose LANDESVERFASSUNG aufnehmen?

Im Übrigen ist in der BAYRISCHEN LANDESVERFASSUNG die Todesstrafe NICHT abgeschafft. Da können die Bayern verdammt froh sein, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Also, mit anderen Worten, die SH-Verfassung ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist - ab dafür!
:twisted:
 

TanduayJoe

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@Bundeskanzler
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz!
Trotz dieses ursprünglich provisorischen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3.10. wurde dieser Tag anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Das Grundgesetz trat mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und in Ost-Berlin in Kraft.

Quelle: Bundesregierung.de
Steht nur nicht Verfassung als Überschrift oben drüber. Übrigens hat Bayern das Grundgesetz bis heute noch nicht unterzeichnet. (Ist dort aber natürlich trotzdem gültig.) Das die bayrischen Henker arbeitslos sind, geht aus Artikel 102 [Die Todesstrafe ist abgeschafft.] eindeutig hervor.

Ebenso eindeutig steht in Artikel 142 unserer Verfassung (Grundgesetz):
Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 [Bundesrecht bricht Landesrecht.] bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.
Quelle: Verfassungsgericht.de

Ganz so wertlos ist eine Landesverfassung dann wohl doch nicht!


In der Landesverfassung von Schleswig-Holstein werden die verschiedensten Dinge als förderungswürdig und schützenswert erachtet, beispielsweise:
Artikel 9
Schutz und Förderung der Kultur

(1) Das Land schützt und fördert Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre.
(2) Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.
(3) Die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein

Die niederdeutschen Sprache ist also schützens- und förderungswürdiger, als "Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben" zu ermöglichen und " die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen" nach den "Kräften und Zuständigkeiten" des Landes Schleswig-Holstein zu gewährleisten.

Zum Thema Meinungsfreiheit bitte auch mal den zweiten Absatz von Artikel 5 des Grundgesetzes lesen!
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.



@hardcore
Selbst wenn es so wäre, daß alle pflegebedürftigen Personen menschenwürdig behandelt werden (was ich aufgrund gewisser Vorkommnisse in unserer Familie dann doch bezweifle), was kann es denn schaden, deren Rechte, durch die Aufnahme "menschenwürdiger Pflege" als Staatsziel in der Verfassung, zu stärken?
Der von Dir kritisierte schwammige Charakter liegt wohl in der Natur der Sache, denn auch in unserem Grundgesetz stehen Dinge wie: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." (Artikel 6)
Eine Verfassung legt nur die Rahmenbedingungen fest. Darum heißt es dann auch immer wieder so schön: "Das Nähere regelt ein Gesetz."


Gruß

TanduayJoe
 

Bundeskanzler

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Re: Die "menschenwürdige Pflege" ist kein Staatsz

TanduayJoe schrieb:
Moinmoin
Bei uns in Schleswig-Holstein wurde in der vergangenen Woche folgende Verfassungsergänzung abgelehnt: "Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und gewährleistet nach seinen Kräften und Zuständigkeiten eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht."

Da Du den "Verfassungen" der BRD und der Bundesländer ja soviel Gewicht gibst, hätte der Entwurf für die Altenpflege vielleicht anders heißen sollen.

Du behauptest, in Deutschland gibt es eine verfassungsmäßig gesicherte Meinungsfreiheit, OBWOHL diese durch Gesetze eingeschränkt werden kann und wird. Ich erinnere daran, dass wir mal einen Artikel hatten der da hieß "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Schluss, aus basta! Keiner konnte was dagegen tun. Heute hat der Artikel FÜNF Absätze und den Schlüsselsatz "Das Nähere regelt ein Gesetz." Nun war der Weg offen, das Asylrecht durch Gesetze quasi wieder abzuschaffen.

Lange Rede kurzer Sinn. Der folgende Entwurf hätte größere Chancen gehabt, weil man das eigentliche Ziel wieder mit den "normalen" Gesetzen hätte abschaffen können... Und das ist der eigentliche Sinn und Selbstzweck unserer Politiker: Leute verarschen ohne Ende und sich ein fettes Auskommen sichern.

Dein Anliegen, dass so etwas in die Verfassung sollte, finde ich richtig und vernünftig. Insbesondere im Hinblick auf die "Pflege der niederdeutschen Sprache" und das "Büchereiwesen".
:twisted:

Vorschlag:

Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und gewährleistet nach seinen Kräften und Zuständigkeiten eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Das Nähere regelt ein Gesetz.
 

TanduayJoe

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Da das Ausführungsgesetz zum Pflege-Versicherungsgesetz (Landespflegegesetz - LPflegeG) ohnehin weiter Gültigkeit hätte, könnte ich persönlich mit deinem Vorschlag leben. Auch ohne "Das Nähere regelt ein Gesetz" wären sicherlich weitere Gesetze in diesem Zusammenhang erlassen worden, schon alleine um zu definieren, was mit "Kräften und Zuständigkeiten" nun explizit gemeint ist.

Deinen Ansichten über die Politiker stimme ich weitestgehen zu, dazu ein schönes Zitat aus Mario Puzo's "Der Pate":
Politik und Verbrechen ist ein und dasselbe.

Allerdings sollte man auch folgendes bedenken:
Unsere Demokratie ist eine schlechte, von Korruptionen, Ungerechtigkeiten und Unmenschlichkeit durchseuchte Staatsform. Es gibt aber keine bessere – auf der ganzen Welt!
Quelle: rechtsbeugermafia.de
Der Link zu der "Rechtsbeugermafia" ist übrigens nicht uninteressant im Zusammenhang mit unserem Thema.

Die Freiheit der Meinung ist in Deutschland ein hoch bewertetes Gut. Das bestimmte Dinge, wie beispielsweise ein Aufruf zur Verfolgung ethnischer Minderheiten nicht durch das Recht freier Meinungsäußerung geschützt sein dürfen, ist, mir jedenfalls, durchaus verständlich.

Das Asylrecht ist ausgehöhlt worden, in diesem Punkt gebe ich Dir recht, allerdings hat sich der Großteil der Bevölkerung, mit Ausnahme von ein paar Menschenrechtsorganisationen, nicht weiter daran gestört, schließlich betraf es ja kaum jemanden persönlich.

Wie der Umgang mit pflegebedürftigen Personen aussieht, werden früher oder später wohl aber die Meisten am eigenen Leib erfahren, aber noch betrifft es sie ja nicht, wozu sich aufregen.


Gruß

TanduayJoe
 

Bundeskanzler

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TanduayJoe schrieb:
Moinmoin

@Bundeskanzler
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz!
Trotz dieses ursprünglich provisorischen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3.10. wurde dieser Tag anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Das Grundgesetz trat mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und in Ost-Berlin in Kraft.

Quelle: Bundesregierung.de
Steht nur nicht Verfassung als Überschrift oben drüber. Übrigens hat Bayern das Grundgesetz bis heute noch nicht unterzeichnet. (Ist dort aber natürlich trotzdem gültig.) Das die bayrischen Henker arbeitslos sind, geht aus Artikel 102 [Die Todesstrafe ist abgeschafft.] eindeutig hervor.


Endlich habe ich den Link zur Aufklärung über unsere "Verfassung" wieder gefunden, in dem das Gegenteil behauptet wird. Musste das jetzt einfach noch mal loswerden. Bin nämlich kein Jurist und brauche Hilfe von anderen. Und dieser Beitrag klingt für mich viel logischer, als das was uns unsere bundesregierung.de da vorsetzen möchte.
 

TanduayJoe

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Zur Seite aufklaerungsarbeit.de:

Die Kritik an Art und Weise der Entstehung des Grundgesetzes mag durchaus seine Berechtigung haben, die Aussage, daß die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung besitzt, ist jedoch schlichtweg falsch.
Mit der Vereinigung Deutschlands als "Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes" nach Art. 23 a.F. GG wurde auf die Möglichkeit, die Art. 146 a.F. GG vorsah, eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu schaffen, verzichtet. Durch den Beitritt wurden die am 3. Oktober 1990 neu geschaffenen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Teil der Bundesrepublik. Das Grundgesetz trat in den neuen Bundesländern und in dem Teil Berlins, in dem es bisher nicht galt, in Kraft. Die Entscheidung, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 a. F. GG beizutreten, hat die letzte, erste frei gewählte, Volkskammer der DDR getroffen. Diese Entscheidung führte zum Untergang des DDR-Staates und zum Ende der spezifischen DDR-Gesellschaft. Die Bundesrepublik hingegen bestand als Staat und Gesellschaft fort; ihr Grundgesetz und ihre gesamte Rechtsordnung, wurde auf den Osten erstreckt. Beitrittsbedingte Änderungen des GG wurde auf ein Minimum begrenzt : Die Präambel wurde neugefaßt, die Vorschrift des Art. 23 GG gestrichen. Durch die Neufassung des Art. 51 Abs. 2 GG wurde die Gewichtung der vier alten großen Bundesländer im Bundesrat gewahrt. In Art. 135 a GG wurde der Rechtsgedanke des (heutigen) Art. 135a Abs. 1 GG auf die von der DDR hinterlassenen und grundsätzlich von der Bundesrepublik zu übernehmenden Verbindlichkeiten übertragen. Der neueingefügte Art. 143 Abs. 3 GG hingegen sichert die Enteignungen von 1945 bis 1949, die auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten, verfassungsrechtlich ab. Die Neufassung des Art. 146 GG konstatiert die Legitimität des Grundgesetzes als gesamtdeutsche Verfassung, hält aber daran fest, daß auch nach der Wiedervereinigung die geltende Verfassung durch eine neue ersetzt werden darf. Ostdeutschland wurde verfassungsrechtlich neukonstituiert durch Eintritt in eine schon bestehende Verfassungsordnung.
Quelle: Der Osten und das Grundgesetz von Prof. Dr. Rosemarie Will

Der Artikel 146 GG ist nicht unbekannter, wie die meisten anderen Artikel des Grundgesetzes auch. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde bezüglich §146 GG bereits beschäftigt:

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 2091/99 -

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn C. ,

gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen für den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen,

hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin

Präsidentin Limbach
und die Richter Jentsch,
Di Fabio

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 31. März 2000 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe:
Der Beschwerdeführer begehrt von der Bundesrepublik Deutschland gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen zur Verwirklichung des vermeintlich aus Art. 146 GG neuer Fassung folgenden Verfassungsauftrags, das deutsche Volk über eine Verfassung beschließen zu lassen.

Seine Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben sind. Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begründet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 <180>). Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt.

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


Limbach Jentsch Di Fabio

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Die Möglichkeit z.B. die Einführung des EURO durch Volksabstimmung zu verhindern ist leider in unserer Verfassung nicht vorgesehen, was ich persönlich auch als Mangel empfinde. Aufklärungsarbeit.de unterstellt jedoch, daß in einer "neuen" Verfassung die Möglichkeit einer Volksbstimmung selbstverständlich gegeben wäre - pure Spekulation!

Die Demokratie des Grundgesetzes basiert auf dem Prinzip der Volkssouveränität. Das Volk ist der Inhaber der Staatsgewalt, der staatliche Souverän. Es übt die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern hat sie Repräsentanten, den Abgeordneten, übertragen, die auf Zeit gewählt werden. Dies ist das Prinzip der repräsentativen Demokratie, im Gegensatz zur direkten Demokratie, in der das Volk mittels Volksabstimmungen alle wesentlichen Entscheidungen fällt. Ein dritter Grundsatz ist das Mehrheitsprinzip. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die Mehrheit, die Minderheit hat sich der Entscheidung unterzuordnen
Quelle: Bund.de

Damit sollte auch die folgende Frage von Aufklärungsarbeit.de beantwortet sein:
Frage: Wann hat je das "gesamte deutsche Volk" Gelegenheit gehabt, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen?

Der Hinweis auf Aufklärungsarbeit.de: "Die US-amerikanische Verfassung wurde noch nie geändert." - ist unrichtig!
Die amerikanische Verfassung hingegen ist zwischen 1791 und 1999 lediglich 17 mal geändert worden, d.h. eine Änderung alle 12 Jahre.
Quelle: Inter-Nationes.de

Übrigens in Großbritannien wird auf eine geschriebene Verfassung verzichtet!
europa-digital
spiegel.de
Verfassung Großbritannien

Gruß

TanduayJoe


weitere Links:
europa-digital
Frankfurter Dokumente1
FrankfurterDokumente2
FrankfurterDokumente3
Bundesverfassungsgericht
 

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Du gibst Dir ja immer viel Mühe, aber wenn ich einen juristischen Text lese, schlafe ich nach dem ersten Satz ein, weil es einfach nur noch unglaublicher Blödsinn ist, den Juristen von sich geben.

Mit der Vereinigung Deutschlands als "Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes" nach Art. 23 a.F. GG wurde auf die Möglichkeit, die Art. 146 a.F. GG vorsah, eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu schaffen, verzichtet.

Meinst Du, auch nur eine/r der Personen im Osten, die erst am Runden Tisch und später in der letzten Ost-Regierung saß, hat sich ernsthaft mit so einem Blödsinn auseinandergesetzt? Die wollten die DM - und zwar schnell! Welche Möglichkeit außer einem "Beitritt" wurde den Ostlern denn angeboten? Soweit ich mich erinnern kann, gab es eine Menge Kräfte, die lieber ein zweites und besseres Deutschland eingerichtet hätten. Warum hat Herr Schäuble denn noch massiv an der Verwurstelung des GG mitgearbeitet? Um den freien Bürgern der BRDDR eine VERFASSSUNG vorzuenthalten.

Alleine die Tatsache, dass sich GG-Artikel gegenseitig aushebeln, ist schon ein Hammer.

aus dem Urteilstext... schrieb:
Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels sich dafür ein Anhaltspunkt.

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidun ist unanfechtbar.


Limbach Jentsch Di Fabio

Was ist denn das für eine Kindergarten-Begründung? Das ist nichts weiter als eine Luftblase. Und im folgenden Satz wird auch gleich dazugeliefert, dass gar nicht erst weiter begründet wird. Und warum? Weil Frau Limbach und Konsorten UNFEHLBARER als der Papst sind!

Sorry, ich halte es lieber den PROF.-Juristen der "Aufklärungsarbeit". Die bringen mir ihre Argumente besser rüber...
 

TanduayJoe

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Moinmoin

Dann schlaf man schön weiter!

Aufklärungsarbeit.de ist schon eine tolle Seite! Ganz spontan fällt mir dazu folgendes ein: BRAUNER DRECK!

Über den auf der obigen Seite so ausgiebig zitierten Frank Swoboda der lange zusammen mit seinem Kumpel Peter Kurt Weiß gegen die "jüdisch-freimaurerisch-khasarische Weltverschwörung" ankämpfte, möge sich jeder selbst ein Bild machen. (noch ein Link)

Auf der selben Seite der Aufklärungsarbeit.de bekommt man denn auch ganz folgerichtig eine Leseprobe aus den "echten Protokolle der Weisen von Zion", allerdings nicht als direktes Zitat, sondern wie Folgt "getarnt":

"(Deutsches Freimaurerorgan "Auf der Warte" vom 1. Mai 1926, zit. n. Ulrich Fleischauer, "Die echten Protokolle der Weisen von Zion", Sachverständigengutachten, erstattet im Auftrag des Richteramtes V in Bern, Erfurt 1935, S. 109f)."

Der Verfasser der Seite ist ein gewisser Manuel Strapatin und der verschickt auch unaufgefordert Werbe-Emails mit z.B. folgendem Inhalt:

[...]Ich bitte euch daher einen Blick auf unsere Seite zu werfen.

http://www.aufklaerungsarbeit.de

In der Zeitschrift findet ihr unter anderem Berichte von

Jan van Helsing und Jo Conrad,

wie auch von weniger namenhaften Autoren, die aber über nicht weniger
wichtige Themen berichten.


Herzliche Grüße
Manuel Strapatin
(Echnaton)

Die Quelle von der ich den Auszug aus der obigen Mail habe ist ariplex.com. Unbedingt mal ganz lesen!


Gruß

TanduayJoe
 

Bundeskanzler

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@Tanuday

Was hast Du denn plötzlich für ein merkwürdiges Demokratie-Verständnis. Du bezeichnest öffentlich zugängliche Quellen als BRAUNEN DRECK, nur weil Dir da eine Meinung nicht passt?

Ich bezeichne Dich doch nicht auch als ROSE SOCKE... Irgendwie bist Du ein bisschen einseitig ausgerichtet.
 

TanduayJoe

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Deine öffentlich zugängliche Quelle ist doch sehr zweifelhaft! Ich denke schon, daß eine Homepage bzw Zeitschrift, die mit Beiträgen von Jo Conrad und Jan van Helsing auf Leserfang geht mit Fug und Recht mit "BRAUNER DRECK" tituliert werden darf. Auch in der aktuellen Ausgabe von Aufklärungsarbeit.de kommt der Helsing-Adept Jo Conrad wieder zu Wort. Auch hier unter parsimony.net nachzulesen!

Öffentlich zugänglich ist auch folgende Seite: politik-digital.de. Von dieser Seite aus gelangt man dann zu Links, z.B. von den "Skinheads of the Racial Holy War", die an Deutlichkeit dann nichts mehr zu wünschen übrig lassen! Direkt auf diese nationalsozialistischen und rassistischen Seiten zu linken habe ich vermieden, da sie vermutlich gegen die folgenden (und wahrscheinlich noch gegen ein paar weitere) Paragraphen des Strafgesetzbuches verstoßen:

§ 130. Volksverhetzung. (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1 zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2 die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a verbreitet,

b öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

d herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

§ 130a. Anleitung zu Straftaten. (1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.
(3) § 86 Abs. 3 gilt entsprechend.

Ergo: Was öffentlich zugänglich ist sollte nicht allein aus diesem Grund unkritisch für bare Münze genommen werden!


Links zu den Personen van Helsing und Jo Conrad:
Mäandern im esoterischen Sumpf
ard-report
uni-hamburg.de
rechts-ufologie
Falsche Fuffzger
Warburg-Bericht
Spotlight
esoterik


Gruß

TanduayJoe


P.S.: Besonders perfide fand ich kidmed.de - Ihre Seiten für Kindermedizin auf der man unter anderem auch rechtslastige Literatur und indizierte Bücher von Jan van Helsing herunterladen kann, bzw. konnte. Auch ein Link zu Aufklärungsarbeit.de fehlte nicht.
 
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