Glaubensschaftler
Anwärter
- Registriert
- 22. Juni 2004
- Beiträge
- 5
Tag,
ich hab zur Zeit die Diskussion mit einem Freund ob die ersten beiden Strophen des Deutschlandliedes verboten sind oder einfach nur nicht zur Nationalhymne gehören.
Ich trete für letzteres ein und beziehe mich auf den Wikipedia Artikel hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied#Die_.E2.80.9Everbotenen.E2.80.9C_Strophen
Er jedoch setzt mir eine andere Quelle vor:
http://www.bundesregierung.de/PureHtml/-,9200.430594/dokument.htm
Ich zitiere daraus:
"Mit dem Untergang des Reiches geriet somit auch das Deutschlandlied auf den Index. Die Alliierten setzten seinen Gesang unter Strafe. Illegal erklang es erstmals wieder 1948 auf einer Kundgebung der Deutschen Reichspartei in Wolfsburg."
"Im Mai setzte er sich dann nach einem Briefwechsel mit Heuss durch: Bei staatlichen Anlässen wurde wieder die dritte Strophe von Hoffmann von Fallersleben gesungen."
In seiner Quelle wird nie erwähnt das das Verbot der Alliierten je aufgehoben wurde und auch Wikipedia ist etwas zu unklar. Denn einerseits steht dort:
"Nach Ende des Zweiten Weltkrieges verboten die Militärregierungen das Deutschlandlied mit allen drei Strophen. Später wurde dieses Verbot aufgehoben (siehe Bundesrepublik Deutschland nach 1990)."
Andererseits ist bei besagten Abschnitt nur von der dritten Strophe die Rede!
"Nach der deutschen Wiedervereinigung (Beitritt der damaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland) erklärten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl im August 1991 in einem Briefwechsel die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur Nationalhymne."
Könntet ihr die Sache bitte aufklären?
ich hab zur Zeit die Diskussion mit einem Freund ob die ersten beiden Strophen des Deutschlandliedes verboten sind oder einfach nur nicht zur Nationalhymne gehören.
Ich trete für letzteres ein und beziehe mich auf den Wikipedia Artikel hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied#Die_.E2.80.9Everbotenen.E2.80.9C_Strophen
Er jedoch setzt mir eine andere Quelle vor:
http://www.bundesregierung.de/PureHtml/-,9200.430594/dokument.htm
Ich zitiere daraus:
"Mit dem Untergang des Reiches geriet somit auch das Deutschlandlied auf den Index. Die Alliierten setzten seinen Gesang unter Strafe. Illegal erklang es erstmals wieder 1948 auf einer Kundgebung der Deutschen Reichspartei in Wolfsburg."
"Im Mai setzte er sich dann nach einem Briefwechsel mit Heuss durch: Bei staatlichen Anlässen wurde wieder die dritte Strophe von Hoffmann von Fallersleben gesungen."
In seiner Quelle wird nie erwähnt das das Verbot der Alliierten je aufgehoben wurde und auch Wikipedia ist etwas zu unklar. Denn einerseits steht dort:
"Nach Ende des Zweiten Weltkrieges verboten die Militärregierungen das Deutschlandlied mit allen drei Strophen. Später wurde dieses Verbot aufgehoben (siehe Bundesrepublik Deutschland nach 1990)."
Andererseits ist bei besagten Abschnitt nur von der dritten Strophe die Rede!
"Nach der deutschen Wiedervereinigung (Beitritt der damaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland) erklärten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl im August 1991 in einem Briefwechsel die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur Nationalhymne."
Könntet ihr die Sache bitte aufklären?