sillyLilly schrieb:Im Rahmen von Wiedergutmachungsleistungen hat der Bund bislang insgesamt rd. 37 Mrd. € zugunsten von Opfern geleistet, die in der Zeit des Nationalsozialismus wegen politischer Gegnerschaft oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder Weltanschauung verfolgt worden sind und hierdurch Schaden (z. B. an Körper oder Gesundheit oder im beruflichen/wirtschaftlichen Fortkommen) erlitten haben.
Dir ist aber schon klar das diese Zahlungen größtenteils an Deutsche gingen?
Das ist an den Forum-Teilnehmer sicher nicht als Fangfrage gedacht, ist es aber, da wir in Deutschland bestimmte Einzelheiten in diesem Themenkomplex tabuisiert finden, teils auch mit gesetzlichen Restriktionen. Daher schlage ich vor, diesen Part aus dem WV-Forum herauszunehmen, um solche Forum-Teilnehmer nicht in Schwierigkeiten zu bringen.
Details kannst Du aber selber recherchieren, denn die deutschen Reparationen wurden in verschiedenen Einzelprogrammen ausgezahlt, was speziell im Bundesentschädigungsgesetz (BEG), im Bundesrückerstattungsgesetz (BRuG), im Israelvertrag und in besonderen Vereinbarungen mit über 10 anderen Staaten festgelegt ist. Dabei spielt das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) eine wesentliche Rolle. Es basiert auf einem Ausgleichsgesetz, das vorher schon in der amerikanischen Besatzungszone erlassen wurde. Unterschieden wird in Reparationen und Wiedergutmachungsleistungen, wobei letzterer Begriff umstritten ist, und in Frage stellt, ob Wiedergutmachung denn generell möglich sei und wenn ja, wie. Die Aktion Sühnezeichen etwa hatte versucht, eine Alternative zu sondieren und zu etablieren.