Ich mache mir schon länger Gedanken über die Frage: Wann dürfen wir endlich eine Verfassung beschließen?
Das Grundgesetz ist am 23.05.49 in Kraft getreten. Und lange nach diesem Beschluss stellt man fest, dass die angekündigte Absicht, eine Verfassung für die BRD zu beschließen, nicht greifbar wird.
Im Artikel 146 des Grundgesetzes steht:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://www.bundestag.de/gesetze/gg/
Vielleicht könnt Ihr bei der Klärung einiger Fragen beitragen.
Ist das Grundgesetz einer Verfassung gleichzusetzen?
Welche rechtlichen, politischen Wirkungen können durch eine fehlende Verfassung eintreten?
thanx`n greetinx - c5_md
Das Grundgesetz ist am 23.05.49 in Kraft getreten. Und lange nach diesem Beschluss stellt man fest, dass die angekündigte Absicht, eine Verfassung für die BRD zu beschließen, nicht greifbar wird.
Im Artikel 146 des Grundgesetzes steht:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://www.bundestag.de/gesetze/gg/
Vielleicht könnt Ihr bei der Klärung einiger Fragen beitragen.
Ist das Grundgesetz einer Verfassung gleichzusetzen?
Welche rechtlichen, politischen Wirkungen können durch eine fehlende Verfassung eintreten?
thanx`n greetinx - c5_md