Deutsche Flaggen (Kaiserliche Reichskriegsflagge)

LStrike

Großmeister
Registriert
19. Oktober 2003
Beiträge
999
Moin Moin

Ich beschäftige mich gerade ein wenig mit der Deutschen Geschichte.
Dabei bin ich unvermeidbar auch auf Informationen, Bilder der verschiedenen Flaggen und Wappen gestoßen.
Nun bin ich da auf etwas gestoßen, was mich ein wenig wundert:

Das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit ist in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland als Verstoß gegen die
öffentliche Ordnung verboten.
(Zitat Flaggenlexikon.de)

Und

In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches strafbar unter § 86, 86a StGB. Die ursprüngliche Reichskriegsflagge darf jedoch, ebenso wie die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919, in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen,
Niedersachsen, Mecklenburg Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden Württemberg und Bayern gezeigt werden und wird vor allem von rechtsradikalen Organisationen bei Aufmärschen u.Ä. in Unkenntnis ihrer eigentlichen Bedeutung mißbraucht.
(Zitat Wikipedia)


Wieso ist das so ? Warum darf man bei uns im Norden die kaiserliche Reichskriegsflagge zeigen, aber woanders, z.B. Hessen nicht ?

Kann mir jemand mehr über diesen Sachverhalt des Zeigens der Kaiserlichen Flagge erzählen (Links,Litteratur Tipps) , vielleicht auch mit Hinweisen auf das jeweilige Recht ?


Folgene Links führen zu einigen Infos über die kaiserliche Kriegsflagge:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge
http://www.flaggenlexikon.de/index2-d.htm (Deutschland - Historische Flaggen)


PS: Bin natürlich an allem zu diesem Thema (Geschichte Deutschlands) interssiert.


greetz LStrike
 

jones

Erleuchteter
Registriert
6. Oktober 2002
Beiträge
1.655
deine informationen bezüglich der flaggen sind nicht mehr ganz aktuell.
die kaiserliche reichskriegsflagge ist nicht mehr verboten - sie kann aber "wenn gefahr für die öffentliche ordnung besteht" eingezogen werden.
 

LStrike

Großmeister
Registriert
19. Oktober 2003
Beiträge
999
Das diese Flaggen nicht mehr verboten sind, weiß ich. In meinem Eröffnungspost steht ja, dass man sie zB in Schleswi-Holstein zeigen darf.

Aber warum den zB in Hessen nicht ? Woher diese gesetzlichen Unterschiede?
Darum ging es mir ja unter anderem. (Gesetzliche Lage)


greetz LStrike
 

Aphorismus

Ehrenmitglied
Registriert
22. Dezember 2004
Beiträge
3.690
Sieht für mich schlichtweg nach Länderhoheit aus. Sprich: die Frage welche Flaggen gezeigt werden dürfen ist wohl genauso Ländersache, wie die Frage, was für Schulformen für Kinder angeboten werden. Zumindest wäre das eine mögliche Erklärung, die eigentlich nahe liegt.
 

LStrike

Großmeister
Registriert
19. Oktober 2003
Beiträge
999
Na gut, dann will ich das erst mal so hinnehmen.
Vielleicht fällt ja irgendjemanden noch etwas ein.

Danke erstmal.


greetz LStrike
 

hellas

Großmeister
Registriert
24. Mai 2002
Beiträge
504
also das ist eigentlich ganz einfach.

die flagge des kaiserreiches ist nicht verboten, weil sie nicht gegen das strafgesetz verstösst. das kaiserliche deutschland ist nichts, wo man sich als deutscher für schämen braucht. im gegenteil, denke ich mal, soweit ich das als halbausländer beurteilen kann

und so sieht die normale flagge aus:
180px-Flag_Germany_1871.png


so die kriegsflagge:
37.jpg


die kriegsflagge des dritten reiches ist absichtlich in anlehnung des kaiserreiches entworfen worden (offiziell, ohne verschwörungstheorie).
die nazis haben bewusst damit an die goldene zeit des kaiserreichs anknüpfen wollen, da ja die zeit der demokratie ehr für unzufriedenheit gesorgt hatte.
deswegen benutzen auch die neo-nazis die reichsflagge, weil sie damit eine indirekte anlehnung auf ihre ideale finden, und damit auch nicht die strafgesetze übertreten


edit,... oh man, sind die von fahnenversand dämlich... hattu geklaut? :roll:

leider finde ich auf anhieb keinen anderen link. aber ihr wisst ja hoffendlich, wie sie aussieht.
die naziflagge ist so populär, das man keine des kaiserreichs auf die schnelle findet...
 

LStrike

Großmeister
Registriert
19. Oktober 2003
Beiträge
999
Hier findest du die Kaiserliche Reichkriegsflagge)

http://de.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge
http://www.flaggenlexikon.de/index2-d.htm (Deutschland - Historische Flaggen)


Im Flaggenlexikon und auf wiki kannst du die Entstehnung der Flaggen (Kaiserreich und Drittes Reich nachlesen)
(Spiegelt genau das wider was du gesagt hast.

Aber damit ist noch immer nicht die unterschiedliche Rechtslage in bezug auf das zeigen der Flagge geklärt.
 

forcemagick

Forenlegende
Registriert
12. Mai 2002
Beiträge
6.038
nur so zur info... ein beitrag hier im board sollte in aller regel aus mehr bestehen als eben aus einem vereinzelten smilie oder einem zeichen.. du bist relativ neu hier und es scheint auch sonst nicht deine angewohnheit zu sein solche einzeichenpostings zu machen... vermeide es bitte zukünftig .. solche postings wie dieses sind halt leider ziemlich aussagenfrei und stehen nur reichlich unnütz im thread.

 

hellas

Großmeister
Registriert
24. Mai 2002
Beiträge
504
____________________________________
offtopic
hey forcemagic
du bist moderator geworden?
herliches beileid ;-), nequatsch,...find ich cool

weiter so!:)
_____________________________________

on topic

hie ein auszug aus dem strafgesetzbuch

§ 86 Strafgesetzbuch - Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
09.07.2003 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b) 3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91)§ 86Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen


(1) Wer Propagandamittel

(...)



4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

(...)

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.


(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


_____________

also, man verstösst nur gegen das gesetz, wenn man mit einer fahne propaganda betreibt.
wenn also ein hakenkreuz auf der fahne ist, dann darfst du sie nicht öffentlich zeigen, weil du dann die oben beschriebenen abschnitte missachtest.
(wenn die fahne uneinsichtbar zuhause über dem karmien hängt, ist das deine sache)

und bei der kaiserlichen flagge handelt es sich ja um kein propagandamittel, weil es schliesslich eine fahne des kaisers ist, und der ex-monarchie faschistische beweggründe zu unterstellen, wäre galub ich schwer zu beweisen!
demnach ist die fahne also kein propagandamittel, und kann völlig normal erworben werden.

und somit ein grund für die neo-nazis diese fahne in der öffentlichkeit zu benutzen, weil es die gleichen farben hat, und eine anlehnung hitlers an "alte zeiten" wiederspiegelt.

so schleichen die sich an dem gesetz vorbei, und können weiterhin ihre meinung kund tun, solange es keine volkshetze und propaganda ist.
 

Ähnliche Beiträge

Oben