Aphorismus
Ehrenmitglied
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- 22. Dezember 2004
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- 3.690
@ Ein_Liberaler:
Dass die in Deutschland geltenden Gesetze nicht vom Berg Sinai stammen, sondern von Menschen gemacht worden sind, da sind wir uns schon einig, nehme ich mal an. Und dass ihnen somit auch keine automatische, ultimative moralische Autorität inne wohnt, ist doch an und für sich auch klar? Dann kann man doch durchaus an Hand dieses Einzelfallbeispiels die Frage stellen, ob ein Fall, in dem ein 17jähriger Junge verhältnismäßig harmlose sexuelle Handlungen an einem passiv agierenden vermeintlich 15jährigen Mädchen durchführt, auch sinnvoll unter dieses Gesetz zu fallen hat, oder eine strenge Auslegung des Gesetzes einen entscheidenden Punkt verpaßt.
Und hier verpaßt das von dir zitierte Gesetz gleich mehrere Punkte, allen voran das vom Mädchen vorgegebene Alter. Weder war die Gesamtsituation ein klassischer Vergewaltigungsablauf - die große Schwester saß auf dem Balkon -, noch kam es überhaupt zu Penetration. Stattdessen wurde wohl irgendwie gefummelt und der Junge ist dabei gekommen. Und das Mädchen kann sich nicht so recht erinnern.
Da einfach nur zu sagen: "Es war gegen das Gesetz, darum gehört er bestraft!", ist einfach nur Quark. Und jedes deutsche Gericht, da bin ich mir sicher, wird das auch so sehen. Mildernde Umstände noch und nöcher.
@ Norma:
Das Bild von dem scheuen 13jährigen Mädchen (Lamm) und dem aggressiv-dauergeilen, aber-eigentlich-schon-groß-genug-um-es-besser-wissen-zu-müssen-seienden 17jährigen (Wolf) was bei allem, was du hier geschrieben hast, bei mir - vielleicht ja fälschlicherweise - ankommt, finde ich recht einseitig. Vielleicht liegt das aber ja auch nur daran, dass der Junge hier ja teilweise verteidigt wird, das Mädchen weniger?
Dass die in Deutschland geltenden Gesetze nicht vom Berg Sinai stammen, sondern von Menschen gemacht worden sind, da sind wir uns schon einig, nehme ich mal an. Und dass ihnen somit auch keine automatische, ultimative moralische Autorität inne wohnt, ist doch an und für sich auch klar? Dann kann man doch durchaus an Hand dieses Einzelfallbeispiels die Frage stellen, ob ein Fall, in dem ein 17jähriger Junge verhältnismäßig harmlose sexuelle Handlungen an einem passiv agierenden vermeintlich 15jährigen Mädchen durchführt, auch sinnvoll unter dieses Gesetz zu fallen hat, oder eine strenge Auslegung des Gesetzes einen entscheidenden Punkt verpaßt.
Und hier verpaßt das von dir zitierte Gesetz gleich mehrere Punkte, allen voran das vom Mädchen vorgegebene Alter. Weder war die Gesamtsituation ein klassischer Vergewaltigungsablauf - die große Schwester saß auf dem Balkon -, noch kam es überhaupt zu Penetration. Stattdessen wurde wohl irgendwie gefummelt und der Junge ist dabei gekommen. Und das Mädchen kann sich nicht so recht erinnern.
Da einfach nur zu sagen: "Es war gegen das Gesetz, darum gehört er bestraft!", ist einfach nur Quark. Und jedes deutsche Gericht, da bin ich mir sicher, wird das auch so sehen. Mildernde Umstände noch und nöcher.
@ Norma:
Das Bild von dem scheuen 13jährigen Mädchen (Lamm) und dem aggressiv-dauergeilen, aber-eigentlich-schon-groß-genug-um-es-besser-wissen-zu-müssen-seienden 17jährigen (Wolf) was bei allem, was du hier geschrieben hast, bei mir - vielleicht ja fälschlicherweise - ankommt, finde ich recht einseitig. Vielleicht liegt das aber ja auch nur daran, dass der Junge hier ja teilweise verteidigt wird, das Mädchen weniger?