geschmackloss
Großmeister
- Registriert
- 11. Dezember 2002
- Beiträge
- 504
hallo
ich wusste nicht so ganz in welches thema dieser thread passt also hab ich ihn hierein(politik) gestellt das kam dem am nächsten
mich würde mal interessieren wie das in sachsen ist. ob es lehrern vom gesetz her noch erlaubt ist, bei einem 18 jährigen schüler, wegen schulischer sachen deine eltern anzuschreiben oder anzurufen.
ich selbst glaube das dies gegen das datenschutzgesetz verstösst da man volljährig ist und diese belangen selbst bestimmen darf.aber bin mir auch nicht 100%ig sicher
kann mir da jemand (mit gesetzestexten) weiterhelfen?
ich wusste nicht so ganz in welches thema dieser thread passt also hab ich ihn hierein(politik) gestellt das kam dem am nächsten
mich würde mal interessieren wie das in sachsen ist. ob es lehrern vom gesetz her noch erlaubt ist, bei einem 18 jährigen schüler, wegen schulischer sachen deine eltern anzuschreiben oder anzurufen.
ich selbst glaube das dies gegen das datenschutzgesetz verstösst da man volljährig ist und diese belangen selbst bestimmen darf.aber bin mir auch nicht 100%ig sicher
kann mir da jemand (mit gesetzestexten) weiterhelfen?