Hallo zusammen, ich hab da eine Frage die mir im Kopfe schwirrt und wollte mal wissen wie ihr darüber denkt ?
Wie der Titel es schon sagt, wollte ich wissen ob man jemanden als Psychopath bezeichnen darf, obwohl es keinen Grund bzw Beweis dafür gibt und man einfach damit erreichen will das andere Leute über eine bestimmte Person schlecht denken/reden?
Hintergrund:
Eine Person ist Mitglied in einen dieser neuen Studiportalen, wo es die Möglichkeit gibt, selber Gruppen mit den unterschiedlichsten Themen zu eröffnen.
Nun hat sich dort eine Gruppe mit dem Namen:
Ich habe eine(n) psychopathische(n) Exfreund(in)
gebildet, wo sich schon einige User drin tummeln und laut der Beschreibung, Erfahrungen austauschen.
Meine Frage ist nun, wenn diese Person diese Gruppe nutzt, um anderen Personen bzw ihren Freunden in diesem Portal, mitteilen zu wollen versucht das ihr Ex, nach ihrer Meinung wofür es keine ärztliche Beweise gibt, ein Psychopath sein soll ... ist das nicht Rufschädigung bzw Üble Nachrede ?
ich zitiere nach dem StGB § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bitte da um eure Meinung, danke
mfg
dojo
Wie der Titel es schon sagt, wollte ich wissen ob man jemanden als Psychopath bezeichnen darf, obwohl es keinen Grund bzw Beweis dafür gibt und man einfach damit erreichen will das andere Leute über eine bestimmte Person schlecht denken/reden?
Hintergrund:
Eine Person ist Mitglied in einen dieser neuen Studiportalen, wo es die Möglichkeit gibt, selber Gruppen mit den unterschiedlichsten Themen zu eröffnen.
Nun hat sich dort eine Gruppe mit dem Namen:
Ich habe eine(n) psychopathische(n) Exfreund(in)
gebildet, wo sich schon einige User drin tummeln und laut der Beschreibung, Erfahrungen austauschen.
Meine Frage ist nun, wenn diese Person diese Gruppe nutzt, um anderen Personen bzw ihren Freunden in diesem Portal, mitteilen zu wollen versucht das ihr Ex, nach ihrer Meinung wofür es keine ärztliche Beweise gibt, ein Psychopath sein soll ... ist das nicht Rufschädigung bzw Üble Nachrede ?
ich zitiere nach dem StGB § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bitte da um eure Meinung, danke
mfg
dojo