Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/94660Bei dem Versuch hätten die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen, "die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers". Installiert habe der ins Visier Genommene die Software aber nicht.
Boardadmin schrieb:Heise berichtet in einem Nebensatz von der ersten richterliche genehmigten Onlinedurchsuchung:
eine CD in den Briefkasten geworfen