Ausbildungsvergütung nach Abschluss?

geschmackloss

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Hallo
weiß nich genau ob das der richtige themenbereich dafür is dachte mir aber da es zu wirtschaft gehört passt es hier rein.

meine Frage:
habe am 11. juni 07 meine berufsausbildung erfolgreich beendet und werde vom betrieb auch übernommen. nach der prüfung habe ich nun gehört das wir trotzdem bis zum ende des monats (20 tage noch) nur lehrlingsgeld bekommen sollen, werden aber schon als vollständige facharbeiter eingesetzt (samstags mittagsschichten...). Dies alles mit der begründung es wäre zu aufwendig im monat vertrag zu wechseln.

Darf mein betrieb das rechtlich überhaupt?
da ich ja nach dem feststellen des prüfungsergebnisses fertiger facharbeiter bin und meiner meinung auch voll bezahlt werden müsste.

vielen dank schon mal für euer interesse.
 

Winston_Smith

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Erstmal Glückwunsch zur beendeten Ausbildung! :D


Wegen das Gehalts: Ab wann gilt denn Dein neuer Vertrag? Ab dem 12. Juni? Oder ab dem 01. Juli?

ws
 

Simple Man

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Habt ihr einen Betriebsrat, den du fragen könntest? Ansonsten evtl. bei der Gewerkschaft nachfragen oder bei der IHK ...

Ansonsten müssen die dich eigentlich voll bezahlen, schließlich bist du kein Auszubildender mehr ... was steht denn im Ausbildungsvertrag, ab wann die Ausbildung beendet ist?
 

somebody

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Auch von mir, Glückwünsche !

rein rechtlich ist das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung beendet, folglich müsstest du auch voll bezahlt werden, bzw einen Folgevertrag haben der direkt an den Termin der Notenvergabe anknüpft.



Bin grade noch auf der Arbeit etwas angebunden, ich schaue mal das ich nachher noch was dazu schreibe.

beste Grüße
..somebody..
 

geschmackloss

Großmeister
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erstmal danke für die glückwünsche:lol:


also nen neuen vertrag haben wir noch nich steht aber 100% fest sind schon eingeteilt fürs ganze jahr. Im augenblick haben blos alle urlaub die die nen vertrag machen können

mein ausbildungsvertrag endet erst im januar 2008, dann wäre die reguläre lehrzeit zu ende habe meine ausbildung um ein halbes jahr verkürzt wegen gutem durchschnitt.

mit unserem betriebsrat hab ich schon gesprochen aber der hat nich wirklich ahnung is eher so ein scheinorgan :wink:
 

Simple Man

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geschmackloss schrieb:
mein ausbildungsvertrag endet erst im januar 2008, dann wäre die reguläre lehrzeit zu ende habe meine ausbildung um ein halbes jahr verkürzt wegen gutem durchschnitt.
Steht sicherlich auch drin, dass die Ausbildung bis Januar '08 läuft oder bis zum Tag der Abschlußprüfung, oder?

Und wenn dir nach der bestandenen Abschlußprüfung (und Information der entsprechenden Stellen im Betrieb) keiner sagt: "Hau ab", dann gilt das eh als mündlicher Arbeitsvertrag.

Wie gesagt, ansonsten mal an die Gewerkschaft/IHK wenden, aber es dürfte mich wundern, wenn das i. O. sein sollte. Ansosnsten so klären, dass sie dir das Geld für diesen Monat im nächsten Monat nachzahlen.
 

Shishachilla

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Hi, Glückwünsche,

da ich ja im Juli auch mit meiner Ausbildung fertig bin:
Die Ausbildung ist erst dann beendet, wenn du deinen Gesellenbrief in der Hand hältst, bzw. wenn er deinem Betrieb zugeschickt wird, da das meist drei Wochen dauert, geht das Ausbildungsverhältnis in den allermeisten Fällen bis Ende des Monats. Rechtlich gesehen weiß ich nicht ganz genau wie das läuft, jedoch hab ich mich bei der Kammer informiert, und die sagten, ich müsste warten, bis ich den Brief in der Hand halte, bevor ich dem Chef in den Allerwertesten trete :lol:
Im Ernst, bevor du es dir da vershicet würde ich den Monat zu Ende schaffen, hast dir nich noch bissi Urlaub aufgespart?
Ich verkürze übrigens auch, und hab meine Prüfung am 18. Juli, und muss den Juli auch bis Ende arbeiten, und hab mit bisschen Glück Anfang August den Brief. :wink:
 

somebody

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Shish, das ist leider nicht korrekt!!
Das Ausbildungsverhältnis endet bei bestandener Prüfung mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG).

Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 16.6.05 (6 AZR 411/04) anhand der Prüfungsordnung der IHK für München und Oberbayern (in anderen Industrie- und Handelskammern bestehen vergleichbare Regelungen) konkretisiert.

Nach dieser Prüfungsordnung stellt der Prüfungsausschuss gemeinsam die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen sowie das Gesamtergebnis fest. Der Ausschuss soll dem Prüfungsteilnehmer am letzten Prüfungstag mitteilen, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber wird dem Prüfungsteilnehmer unverzüglich eine Bescheinigung ausgehändigt, die als Termin des Bestehens bzw. Nichtbestehens den Tag der letzten Prüfungsleistung nennt.

Das BAG stellt fest, dass keine Bedenken bestehen, den Tag der letzten Prüfungsleistung als Termin des Bestehens bzw. Nichtbestehens der Prüfung einzusetzen, sofern an diesem Tag der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis festgestellt hat.

Quelle

Das Ausbildungsverhältnis ist in der Sekunde, in der du von deinem Prüfer gesagt bekommst "Bestanden" beendet, Zeugnisse, Gesellenbriefe und so weiter spielen da überhaupt keine Rolle, auch die Note ist absolut unwichtig...Du bekommst nur eine relativ formlose Bestätigung das du es geschafft hast.


...meine Prüfung am 18. Juli, und muss den Juli auch bis Ende arbeiten, und hab mit bisschen Glück Anfang August den Brief.

Stell dir mal vor der Brief geht verloren, das Amt brennt ab...Dann wärst du dein Leben lang Azubi 8O

Edit:
In der schon erwähnten BAG-Entscheidung wird festgestellt, dass bei einer Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung, obwohl keine ausdrückliche Vereinbarung vorliegt, ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet wird (BAG 16.6.05, 6 AZR 411/04). Die/Der ehemalige Auszubildende hat Anspruch auf das Arbeitsentgelt, wie es für die entsprechende Tätigkeit im Betrieb gezahlt wird (z.B. Grundgehalt und Zuschläge, Facharbeiterlohn usw.). Sofern das Kündigungsschutzgesetz im Betrieb Anwendung findet, gilt es auch für den weiterbeschäftigten Auszubildenden, da die in § 1 Abs. 1 KSchG vorgesehene Wartezeit von sechs Monaten bereits durch die Ausbildungszeit erfüllt ist.

auch aus obiger Quelle.

Hier steht ja eindeutig drin, das nach Ende der Ausbildung (=bestandene Prüfung) ein normales Arbeitsverhältnis eingegangen wird welches auch normal bezahlt wird bzw. werden muss.
 

Shishachilla

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ohhhhhhhhhhhh, na das is ja fett....
Und wenn das nicht nur für M und Oberbayern gilt ist das noch fetter. Na da sieht man mal, dass man sich auf die Aussagen von Ausbildungsmeister und Lehrern nich wirklich verlassen sollte.... Da weiß keiner so recht bescheid :don:
Danke dir für die Belehrung, dann brauch ich Ende Juli meinen Urlaub gar nich nehmen *freufreu*, kann ich jetzt schon verplempern *freufreu* :D
 

geschmackloss

Großmeister
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cool hab ich mir auch so gedacht jetzt weiss ich wenigstens sicher bescheid
danke euch :D
 

Angel of Seven

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somebody schrieb:
Hier steht ja eindeutig drin, das nach Ende der Ausbildung (=bestandene Prüfung) ein normales Arbeitsverhältnis eingegangen wird welches auch normal bezahlt wird bzw. werden muss.


So siehst aus, außerdem ist das oben genannte Argument: " Dies alles mit der begründung es wäre zu aufwendig im monat vertrag zu wechseln."
absoluter Nonsens. Jede Lohnbuchhaltung und Finanzsoftware setzt eine Einstellung, Vertragsänderung oder Entlassung mitten im Monat sebstverständlich vorraus, in meiner Firma und vielen anderen ist das gang und gebe, wenn Not am Mann ist wird man eben zum 11.ten eingestellt und nicht am ersten. Das ist überhaupt kein Problem, dann tippt die Alte in der Personalabteilung halt ne 11 ein, im Grunde nur eine Eins mehr. Der Berechnungssyntax des Gehalts und des Zeitkontos ist es vollkommen egal wann das Einstellungsdatum ist...
Ich fürchte Du wirst herbe vera****ht...... 8)



Edit:

@Shishachilla

die genannte Bundes...AG-Zitate gelten für die ganze Bundesrepublik....

LG


AoS
 
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