BlackCoffee2
Geselle
- Registriert
- 21. Juni 2002
- Beiträge
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Hallo liebe WV-Gemeinde,
vor einiger Zeit habe ich mit ein paar Freunden an einer Castor-Demonstartion teilgenommen.
Nachdem wir einigen Minuten dem Zug gefolgt sind gab es an einer Straße eine Gabelung. Wir sind dabei in die Entgegengesetze Richtung (richtung Bahnhof) gegangen als der Zug. Das war eine spontane Entscheidung, ich selber hatte niemals im Sinn gehabt den Bahnhof zu entern. Natürlich schirmte die Polizeit schon 200 Meter davor alles ab. Also haben wir gleich eine andere Richtung eingeschlagen, ebenfalls spontan, und gingen Richtung Bezirksregierung die im übrigen auf den Weg zum Demonstartionszug führte. Ich selber hatte nicht im Sinn mich dort aufzuhalten, noch irgendwie Stunk zu machen, ich habe mich im Eifer des Gefechts von meinen Freunden beeinflußen lassen mit ihnen zu gehen und nicht den Weg zurück wie wir in die Nähe des Bahnhofs gekommen sind.
Der Weg an der Bezirksregierung vorbei führte über eine Brücke. Dort wurden dann 80 Personen, mich einbezogen, von der Polizei umzingelt und für circa 2 Stunden festgehalten. Das hätte meiner Meinung nicht sein müssen, da ich einfach nur längs gegangen wäre um zum Zug wieder zu gelangen.
Heute habe ich von der Stadt folgendes Schreiben erhalten...
Nun, ich möchte gerne von meinem Anhörunsgrecht gebrauch machen nur bin ich mir nicht 100% sicher was ich sagen soll und was lieber nicht. Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen, wäre sehr nett! Danke.
vor einiger Zeit habe ich mit ein paar Freunden an einer Castor-Demonstartion teilgenommen.
Nachdem wir einigen Minuten dem Zug gefolgt sind gab es an einer Straße eine Gabelung. Wir sind dabei in die Entgegengesetze Richtung (richtung Bahnhof) gegangen als der Zug. Das war eine spontane Entscheidung, ich selber hatte niemals im Sinn gehabt den Bahnhof zu entern. Natürlich schirmte die Polizeit schon 200 Meter davor alles ab. Also haben wir gleich eine andere Richtung eingeschlagen, ebenfalls spontan, und gingen Richtung Bezirksregierung die im übrigen auf den Weg zum Demonstartionszug führte. Ich selber hatte nicht im Sinn mich dort aufzuhalten, noch irgendwie Stunk zu machen, ich habe mich im Eifer des Gefechts von meinen Freunden beeinflußen lassen mit ihnen zu gehen und nicht den Weg zurück wie wir in die Nähe des Bahnhofs gekommen sind.
Der Weg an der Bezirksregierung vorbei führte über eine Brücke. Dort wurden dann 80 Personen, mich einbezogen, von der Polizei umzingelt und für circa 2 Stunden festgehalten. Das hätte meiner Meinung nicht sein müssen, da ich einfach nur längs gegangen wäre um zum Zug wieder zu gelangen.
Heute habe ich von der Stadt folgendes Schreiben erhalten...
Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 15 und 29 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG)
Ihnen wird vorgeworfen, am 10.11.2003 um 16.50, in Lüneburg, Reichenbachstraße / Ortsteil Altstadt, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Verstoß gegen §§ 15 und 29 Abs. 1 Nr. 1 VersG.
Der Vorwurf beruht auf folgendem Sachverhalt:
Sie haben durch Verlassen der vorgegebenen Wegstrecke gegen eine vollziehbare Auflage gemäß $ 15 Abs. 1 VersG verstoßen. Die Auflage, den festgelegenden Ablauf des Aufzuges (Route und Kundgebungen) unbedingt einzuhalten, wurde Ihnen per Lautsprecher durch den Versammlungsleiter mitgeteilt.
ihc gebe Ihnen Gelegenheit einer Stellungnahme bis zum 23.01.2004.
Sie sind nicht verpflichtet, von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch zu machen. Nach Ablauf der o.g. Frist wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Mit freundlichem Gruß,
Heintzmann
Nun, ich möchte gerne von meinem Anhörunsgrecht gebrauch machen nur bin ich mir nicht 100% sicher was ich sagen soll und was lieber nicht. Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen, wäre sehr nett! Danke.