Ein_Liberaler
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Kartoffelkanonen sind verboten worden? Wann und in welchem Gesetz?
Dafür sind Softair-Kriegwaffen-Replika völlig legal, da der Anscheinparagraph weggefallen ist. Das verstehe wer will...Ein_Liberaler schrieb:Darf ich mich selbst zitieren?
Ansonsten: Hysterie, bei Behörden (1000 Haussuchungen?) sowohl wie bei Journalisten.
Auf einer Hamburger Kirmes wurden mal Erbsenpistolen konfisziert, und die Dicke Berta von Playmobil fällt unters Waffengesetz.
Gibt es da eine Frage?DrJones schrieb:Bedeutet das, das mich im Ernstfall die Polizei erschießen kann weil sie die Softair in meiner Hand für echt hält?
Bzw. das die Polizei hinterher weniger Ärger kriegt...
Die Kartoffelkanone stellt eine Handfeuerwaffe dar, da das Projektil durch Verpuffungsgase durch den Lauf getrieben wird. Auf die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen sind 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsentzug ausgesetzt.
Ja, so ist es. Könnte ich ein Lied von singen. Aber vielleicht sieht hier mal ein Polizist vorbei - der wird sich entsprechend äußern können.Trasher schrieb:Muss erst eine Kugel aus dem Lauf geflogen kommen, bevor man in Notwehr handeln kann?
Rein Interessehalber.Munich schrieb:Man kann auch aus getrockneten Pflanzen sehr sehr sehr leicht Sprengstoff herstellen, und das ohne weitere Zutaten.
Ich bin zwar gegen die Einschränkung der Bürgerechte aber es hätte auch Vorteile wenn es in Zukunft solche Biowaffen-Anschläge wegen eines Verbotes der "Rohstoffe" nicht mehr geben würde.agentP schrieb:scharf gewürzten, die am Tag danach einiges an Sprengkraft entwickeln?
Dann müsste ich Dich wohl oder übel noch entschlossener erschießen, damit Du mich nicht mehr anklagen kannst.holo schrieb:Ich würde nicht bedeutungslos sagen. Aber wenn ich dich bedrohe, du dich mir mit einer Waffe zur Wehr setzt, dann kann es schon sein, dass du deine Unschuld (Notwehr) nicht beweisen kannst. Denn als Angeklagter (durch mich) musst du dich ja vor Gericht verteidigen. Ohne Beweise (und angenommen, du hast nicht geschossen) gibt das ganz sicher Stress für dich wegen Bedrohung mit einer Waffe.
agentP schrieb:oder eher die roten, scharf gewürzten, die am Tag danach einiges an Sprengkraft entwickeln?
Irrtum, mein Bester. Es steht nicht Aussage gegen Aussage, wenn du mit mir kurzen Prozess machen würdest. Du stehst mit dem Hintern an der Wand und darfst deine Unschuld beweisen.Trasher schrieb:Dann müsste ich Dich wohl oder übel noch entschlossener erschießen, damit Du mich nicht mehr anklagen kannst.
Wenn es keine Zeugen gibt, steht sowieso meistens Aussage gegen Aussage. Und wer nun wen bedroht, wenn wir beide aufeinanderzielen, dürfte auch schwer zu differenzieren sein.
Na ja wenn du gerade jemanden abgeknallt hast dann ist es doch völlig normal das du deine Unschuld beweisen musst.holo schrieb:Irrtum, mein Bester. Es steht nicht Aussage gegen Aussage, wenn du mit mir kurzen Prozess machen würdest. Du stehst mit dem Hintern an der Wand und darfst deine Unschuld beweisen.
Klingt fast so als wolltest du sagen "unser" Rechtsystem erlaubt es das man vor Gericht lügt.holo schrieb:und ich immer noch atme - bin ich das Opfer und darf Lügen, bis sich die Balken biegen - während du mit deiner Verteidigung beschäftigt bist.
Ist doch logisch.holo schrieb:Du stehst eh schlecht da, wenn eine Schusswaffe im Spiel war.