Ab morgen alle Webseiten an die Regierung schicken?

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Die Bundesregierung hat in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom heutigen Mittwoch die umstrittene Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht.... Sie regelt auf Basis des seit seiner Verabschiedung 2006 für Unruhe sorgenden Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), welche Netzpublikationen bei der DNB quasi als "Pflichtexemplar" elektronisch eingereicht und für die Archivierung freigegeben werden müssen.[Laut dem DNBG sind neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach einer Abmahnung eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.

ganzer Text
http://www.heise.de/newsticker/fore...-das-doch-mal/forum-146137/msg-15751974/read/

Hab ich das richtig verstanden? Diese Vollidioten wollen tatsächlich ,daß alle die eine Webseite betreiben - nicht nur die selbige an die Regierung schicken - sondern auch alle Änderungen?

Das wird ja vor allem bei Foren lustig.

Hat mal einer ausgerechnet wieviel Bandbreite so ein Dauerstream benötigt, wenn nur alle deutschen Foren quasi permanent uploaden und ob deren FTP das überhaupt packt?

Ich fass es nicht. :don:

So hirnrissig können doch nicht mal deutsche Politiker sein.

Bitte sagt mir, daß ich das falsch verstanden habe.
 
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Scheint tatsächlich so zu sein ..

Hab grad noch was dazu gefunden:

Am 23. Dezember 2005 ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung veröffentlicht worden. Zwei Tage vor dem Achtelfinale der deutschen Mannschaft bei der Fußball-WM wurde dieses Gesetz beschlossen. Zwei Tage vor dem Viertelfinale erschien das Gesetz im Bundesgesetzblatt.
Wer bei diesen Terminen an Zufall denkt hat Recht, bei einer freiheitlich, demokratischen Regierung kann kein Kalkül dahinter stecken.Welches Gesetz? Ein unwichtiges?

NEIN, die meisten von uns sind davon betroffen und mit einer Strafe von 10.000,00 EUR bedroht!

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. Im Kern sagt es folgendes aus: eine umfangreiche staatliche Erfassung des nahezu gesamten deutschen Teils des Internets. Jede Webseite, jede Nachrichtensendung, jede Börsenpublikation und alle anderen Medien in Deutschland gehören dazu und müssen künftig bei der Nationalbibliothek abgeliefert oder zumindest bereitgestellt werden. Im zweiten Schritt sollen auch internetübliche Veröffentlichungen, Forumsbeiträge oder Weblogs archiviert werden.

Und der dritte Schritt betrifft das gesamte deutsche Netz. Seiten von Vereinen, Verbänden, Werbetreibenden, Privatleuten usw. Nicht nur professionelle Webauftritte auch private Homepages fallen darunter, egal ob mit Passwort geschützt oder nicht.

Toll!

Also sogar passwortgeschützte private Homepages?! Ja, alle Geheimnisse, internes Firmenwissen oder vereinsinterne Informationen usw. Ach ja, jedes Update muß der Deutschen Nationalbibliothek verfügbar gemacht werden. Das wird toll wenn Nachrichtenseiten pro Tag einige hundert oder tausend Updates auf die Server der Deutschen Nationalbibliothek schieben. Vor allem aber weil die Deutsche Nationalbibliothek dafür ca 25 bis 30 Mitarbeiter und das Wahnsinnsbudget von 1.900.000 EUR zur Verfügung hat.

Die können sparsam mit Geld umgehen, da könnte manche Regierung etwas davon lernen. Wie das funktionieren und durchgesetzt werden soll, ließ der Gesetzgeber allerdings offen.

(Nur zur Info, Google hat ca. 7000 Mitarbeiter und ca. 800.000.000 US$ für seine weltweite Recherche zur Verfügung gestellt)

Ja, es gäbe eigentlich noch mehr, viel mehr, aber es reicht erst mal. Nächste Woche werden diese und andere Themen produzieren.

Ganzer Text: http://www.cczwei.de/index.php?id=issuearchive&issueid=20
 

Mr. Anderson

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Hm, möglich wäre ja, dass die unsere Artikel haben wollen, sowie Lexikon, War History und Terrorarchiv.
 

Zerch

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...wohl ein weiterer kleiner Schritt im Vorhaben das Internet zu bändigen. - es läuft wohl auf Informationskontrolle hinaus (?)
 

Mr. Anderson

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Finde ich eher abwegig, da die Nationalbibliothek die Informationen ja archiviert und Allen zugänglich macht.
 

dkR

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Ich stell mir das grad lustig vor:
Man geht zur Bibilothekk und fordert Ask1.org, Band August-September 07, Seiten 1600-5480 an. Woraufhin der Hansel mitm Bollerwagen loszieht und die Bände anschleppt. :lol:
 

EvilEden

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Mr. Anderson schrieb:
Finde ich eher abwegig, da die Nationalbibliothek die Informationen ja archiviert und Allen zugänglich macht.

verstoßen die damit nicht gegen das urheberrecht? ich meine das "allen zugänglich machen".
 

Lazarus

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Ich sehe da auch ein Sicherheits/Wettbewerbs-Problem - schließlich wären auch interne und administrative Bereiche betroffen wenn ich das richtig verstehe....

Sollte die Angelegenheit wirklich ernst werden - was ich in naher Zukunft eher bezweifel - wird die Wirtschaft schon dafür sorgen, dass Ausnahmeregeln geschaffen werden!

Und schließlich wären auch interne Bereiche parteilicher und staatlicher Seiten betroffen... :-%:

Aber realistisch gesehen ist es technisch und organisatorisch eh Zukunftsmusik, also: :muede:
 
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EvilEden schrieb:
verstoßen die damit nicht gegen das urheberrecht? ich meine das "allen zugänglich machen".

Nee, sowas gilt immer nur für die ANDEREN, niemals für die Regierung, die darf alles. :read:

Was das "Zugänglichmachen" betrifft:

"Das Nähere regelt die Gebührenordnung der Deutschen Bibliothek"

Wir müssen also unter Zwang alle - auf eigene Kosten - unser Zeug abliefern und die vertickern uns das dann wieder gegen bares.
 

Mr. Anderson

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dkR schrieb:
Zugänglicher als im Internet?
Naja, sagen wir mal "ergänzend" zum Internet. ;)

Aber imho wird aus der FAQ schon deutlich, dass sie nur "Publikationen" sammeln wollen; irgendwelche internen privaten Bereiche aus Foren können eigentlich nicht dazu gehören.

Und was das Urheberrecht angeht: Dafür zu sorgen, dass andere Leute es lesen können; das sollte eine Bibliothek schon tun dürfen. Zumindest was wissenschaftliche Arbeiten angeht.
 

Shishachilla

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Und warum genau muss man das denen schicken??? Wenn man es sowieso im Netz "veröffentlicht" hat, dann kann doch jeder drauf zugreifen und es für sich speichern. Die Nationalbibliothek könnte das doch auch. :gruebel:

Wo ist nur der :bahnhof:-smiley? :motz:
 

Winston_Smith

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Wieso eigentlich "an die Regierung schicken"? Z.Hd. welches Bundesministers? Oder an alle aus der Regierung? :kerze:

ws
 

Mr. Anderson

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Hier vielleicht noch ein interessanter Abschnitt aus der FAQ:
DNB schrieb:
Was sammelt die Deutsche Nationalbibliothek nicht?

Im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek und in der Pflichtstückverordnung werden einige Kategorien von Druckwerken von der Sammelpflicht ausgenommen.

Beispiele dafür sind

* Schriften mit bis zu 4 Seiten Umfang, wenn sie nicht als zusammengehörig gekennzeichnet sind oder Musiknoten enthalten;
* Druckwerke in einer geringeren Auflage als 10 Exemplare, wenn es sich nicht um Dissertationen oder Habilitationsschriften handelt oder die Druckwerke "on demand" herausgegeben werden;
* Originalkunstmappen ohne Titelblatt und solche mit Titelblatt aber weniger als 5 Seiten Text
* Gelegenheitsschriften:
allein zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken. Dazu gehören zum Beispiel reine Werbeschriften, Verkaufskataloge, Bedienungsanleitungen, Einzelmerkblätter;
zu rein innerbetrieblichen Zwecken wie zum Beispiel Aushänge, Arbeitsanweisungen, Aktenmaterialien;
zur Verkehrabwicklung, etwa Einzelfahrpläne, Einzeltarife, örtliche Fernsprechbücher;
zum häuslichen oder geselligen Leben, zum Beispiel Gesellschaftsspiele, Kartenspiele, wenn sie nicht ausdrücklich pädagogischen Zwecken dienen, zum Abreißen bestimmte Posterbücher, Postkarten, Kalender etc., Malbücher, Bastelmaterial, wenn es nicht zu einem Buch gehört;
* Betriebsprogramme und programmierte Geräte, elektronische Actionspiele, elektronische Kartenspiele;
* unveränderte Neuauflagen (durchgesehene, korrigierte und ähnliche Auflagen gelten als verändert)
DNB, Erwerbung - Häufige Fragen

Ich schätze mal, die meisten Forenbeiträge dürften in eine dieser Kathegorien fallen ;)
 

paul20dd

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geht es hier eigentlich nur um .de Domains oder alle auf deutschen Servern gespeicherte Seiten, private, von nicht öffentlichem Interesse sollen ja nicht dazu zählen... ?
 

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