Ärger mit Vermieter

Makoto

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Meine Eltern haben Probleme mit dem Vermieter angeblich hätte es im Haus mehrmals (Mehrfamilienhaus) Beschwerden wegen Lärmbelästigung gegeben.

Meine Eltern können sich nicht erklären woher und warum, auch die nachtbarn auf der etage wundern sich über die Anschuldigungen.

Auf nachfrage von wem die Anschuldigungen kommen und welche Art von Lärm es sich handelt gibt der Vermieter keine Auskunft. :?!?:

Und jetzt nachdem wieder eine Beschwerde einging möchte der Vermieter einen Hausbesuch machen um herauszufinden woher der Lärm kommt, meine Eltern lehnen das aber ab sie halten das für eine Schikane.

Meine frage: Darf der Vermieter wegen verdacht auf Lärmbelästigung die Wohnung betreten? :?!?:
 

Hosea

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Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zu besichtigen. Er braucht dafür keinen besonderen Grund angeben. Wenn man es so möchte, muß er schriftlich die "Besichtigung einfordern". So gesehen, ist sein Grund/Anliegen egal.
Andersrum etwas merkwürdig, da er ja die angebliche Lärmbelästigung auch im Hausflur ausmachen könnte/müßte.

Lg Hosea
 

Makoto

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Können meine eltern den zutritt verweigern?

Weil wären sie ruhe störer würden sie wohl kaum lärm machen in anwesenheit des Vermieters. :plemplem:

Und ist es korrekt das der vermieter die lärm ursache nicht nennen will?
 

Shishachilla

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Auf der anderen Seite, was spricht dagegen, den Vermieter mal rein zu lassen wenn man nichts zu verheimlichen hat?
Man will sich doch auch mit seinem Vermieter gut stellen, oder?
Also des lieben Frieden willens würd ich ihn halt reinlassen, damit er sich davon überzeugen kann, dass da keine Baumaßnahmen durchgeführt werden. ;-)
 

jones

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nö dem vermieter den zutritt verweigern können sie nicht, die wohnung gehört noch immer ihm.

was haben deine eltern denn zu verbergen, daß sie ihn nicht reinlassen wollen.
 

Angel of Seven

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jones schrieb:
was haben deine eltern denn zu verbergen, daß sie ihn nicht reinlassen wollen.

Na.... vielleicht die Privatsphäre???
Es geht doch keinem was an wie zb. das private Schlafzimmer gestaltet ist... oder?


LG


AoS
 

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Nunja,

wenn man keinen gesteigerten Wert auf ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter legt, so kann man das wohl in diesem Fall verweigern.

Bei diesem Lärmproblem sehe ich eigentlich kein berechtigtes Interesse des Vermieters die Wohnung zu inspizieren.

Mir als Mieter wäre auch nicht wohl dabei den Vermieter aus diesem sinnfreien Anlass rumschnüffeln zu lassen.

Ein anderer Fall wäre beispielsweise Nachmieter, Besichtigung eines Mietmangels oder ein Notfall.

Links zum Thema:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/wohnungsbesichtigung-vermieter-durchsetzbarkeit.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-516.htm
 

Makoto

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Ja die Privatsphäre ist doch ein Geschützes rechts gut sein da darf er doch nicht einfach stören oder?

Meine Eltern wollen in nicht rein lassen weil der Mieter nicht sagt um was für Lärm es sich handelt der von der Wohnung ausgehen soll.
Außerdem ist es nicht das erste Problem mit dem Vermieter wir vermuten das er einfach den zu gang zur Wohnung sucht um irgend ein Grund zu finden meinen Eltern zu schaden.
 

Makoto

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Danke für die links!


Wir haben auch die Nachtbar gefragt auf der Etage und sie meinten das meine Eltern + 2 Schwestern die leisesten Mieter seit langen sind in den Haus.

Einige haben wir nicht fragen können vielleicht sehen die das anders.
 

Shiraffa

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jones schrieb:
nö dem vermieter den zutritt verweigern können sie nicht, die wohnung gehört noch immer ihm.

was haben deine eltern denn zu verbergen, daß sie ihn nicht reinlassen wollen.

Muss man etwas zu verbergen haben, um seine Rechte aufzugeben?
Was bist denn du für einer? Lern erst mal dein Grundgesetz, bevor du so nen Schmarrn von dir gibst! Im Speziellen Artikel 13 der Grundrechte.
 

holo

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Makoto schrieb:
Meine Eltern haben Probleme mit dem Vermieter angeblich hätte es im Haus mehrmals (Mehrfamilienhaus) Beschwerden wegen Lärmbelästigung gegeben.

Meine Eltern können sich nicht erklären woher und warum, auch die nachtbarn auf der etage wundern sich über die Anschuldigungen.

Auf nachfrage von wem die Anschuldigungen kommen und welche Art von Lärm es sich handelt gibt der Vermieter keine Auskunft. :?!?:

Und jetzt nachdem wieder eine Beschwerde einging möchte der Vermieter einen Hausbesuch machen um herauszufinden woher der Lärm kommt, meine Eltern lehnen das aber ab sie halten das für eine Schikane.

Meine frage: Darf der Vermieter wegen verdacht auf Lärmbelästigung die Wohnung betreten? :?!?:
Oftmals ist es den Verursachern nicht bewusst, welche Qualität Lärm sie bewirken - zumal Geräusche in einer Nachbarwohnung anders klingen können.
Wenn es sich um eine Verdachtsäußerung handelt, dann ist das lästig, aber okay.
Anders wäre es, wenn man konkret beschuldigt wäre. In diesem Fall würde ich auf eine Namensnennung zwecks Gespräch drängen oder aber gegebenenfalls klar stellen, dass ich den Weg der Anzeige wegen Verleumdung unter Nennung des Vermieters als Zeugen erstatten könnte und dann ohnehin erfahre, wer mich beschuldigt hat - kommt eben für mich darauf an, ob Sanktionen zu befürchten sind.

Nun kommt noch in Betracht, dass der Lärm vielleicht innerhalb landesrechtlich geregelter Ruhezeiten entstanden ist. Dazu ist nicht jede Art Lärm verboten bzw. nicht jedes "normale Wohngeräusch" erlaubt. So oder so wäre das ein Fall für das Ordnungsamt, den die Beschwerde führenden Mieter in Anspruch nehmen können ...
Da schließe ich mich dem Admin an und meine, dass ein berechtigtes Interesse zur Besichtigung entfällt, wenn es eine Institution gibt, die über eine Qualifikation und entsprechendes Gerät verfügt. Ich wüsste auch nicht, was er bei einer Besichtigung hören will ;-)

Dem Kontext nach vermute ich eine Lärmquelle, die sich über Wände bei den anderen Mietern bemerkbar macht und unter Umständen nicht vom bekannten Nachbarn nebenan zu hören ist.

Vielleicht handelt es sich um einen Baumangel, durch den eine gewisse Qualität Lärm entsteht ... da gibt es so viele Möglichkeiten und Gerichtsurteile ... und es stehen hier leider viel zu wenig Informationen zur Verfügung.

Gruß
Holo
 

Matt

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