schönen tag,
ich kenne mich leider nicht besonders aus mit politik bzw. mit den verfassungen demokratischer staaten, doch soviel ich weiß ist eine wahl (zumindest in den meisten) demokratischen ländern bei einer wahlbeteiligung von unter 50% ungültig und muß wiederholt werden.
was wäre nun aber (zumindest rein hypotetisch), wenn daraufhin eine wiederholte wahl ebenfalls die 50% grenze nicht erreichen würde?
angenommen, dies wäre bei präsidentschaftswahlen (oder natürlich auch bei allen anderen wahlen) der fall - wie sieht die gesetzeslage in solch einem fall dann aus? käme dann ein präsident an die macht, der von (fast) niemandem gewählt worden ist? oder würden einfach die gesetze diesbezüglich dann abgeändert werden?
l.g.
nathanael
ich kenne mich leider nicht besonders aus mit politik bzw. mit den verfassungen demokratischer staaten, doch soviel ich weiß ist eine wahl (zumindest in den meisten) demokratischen ländern bei einer wahlbeteiligung von unter 50% ungültig und muß wiederholt werden.
was wäre nun aber (zumindest rein hypotetisch), wenn daraufhin eine wiederholte wahl ebenfalls die 50% grenze nicht erreichen würde?
angenommen, dies wäre bei präsidentschaftswahlen (oder natürlich auch bei allen anderen wahlen) der fall - wie sieht die gesetzeslage in solch einem fall dann aus? käme dann ein präsident an die macht, der von (fast) niemandem gewählt worden ist? oder würden einfach die gesetze diesbezüglich dann abgeändert werden?
l.g.
nathanael