Laut Spiegel-Online setzt sich Innenminister Schäuble dafür ein, neben dem Verteidigungsfall den "Quasi-Verteidigungsfall" in der Verfassung zu verankern. Dies soll beispielsweise dazu dienen, die Bundeswehr unter besonderen Voraussetzungen dazu zu berechtigen, Passagierflugzeuge abzuschießen. Zum Beispiel im Falle eines terroristischen Angriffes, der bisher nicht unter die Definition des Verteidigungsfalles fällt. Das ursprünglich angestrebte "Luftsicherheitsgesetz" wurde vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,457291,00.html
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemals die Voraussetzung dafür gegeben sein wird, dass man sicher zwischen dem Leben der Passagiere und dem konkret gefährdeten Leben am Boden abwägen kann.
Das einzige, was man mit Sicherheit weiß, ist, wieviele und vor allem wer sich an Bord der Maschine befindet. Mit etwas verschwörerischer Fantasie ergeben sich da durchaus interessante Szenarien.
Weiterhin ist es doch nahezu unmöglich, ein Flugzeug abzuschießen und kontrolliert abstürzen zu lassen, über dem dichtbesiedelten europäischen Festland wird die Abwägung der Menschenleben schnell zum Glücksspiel.
Was will der Innenminister erreichen? Welche "Quasi-Verteidigungsfälle" wird der sich als nächstes ausdenken? Ich kann keinen Sinn an einem solchen Gesetz erkennen. Wenn das BVerfG entscheidet, dass Menschenleben in diesen Fällen nicht abgewägt werden dürfen, dann wird es doch in der nächsten Runde nicht den Quasi-Verteidigungsfall passieren lassen, der das Abwägen doch zulässig macht.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,457291,00.html
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemals die Voraussetzung dafür gegeben sein wird, dass man sicher zwischen dem Leben der Passagiere und dem konkret gefährdeten Leben am Boden abwägen kann.
Das einzige, was man mit Sicherheit weiß, ist, wieviele und vor allem wer sich an Bord der Maschine befindet. Mit etwas verschwörerischer Fantasie ergeben sich da durchaus interessante Szenarien.
Weiterhin ist es doch nahezu unmöglich, ein Flugzeug abzuschießen und kontrolliert abstürzen zu lassen, über dem dichtbesiedelten europäischen Festland wird die Abwägung der Menschenleben schnell zum Glücksspiel.
Was will der Innenminister erreichen? Welche "Quasi-Verteidigungsfälle" wird der sich als nächstes ausdenken? Ich kann keinen Sinn an einem solchen Gesetz erkennen. Wenn das BVerfG entscheidet, dass Menschenleben in diesen Fällen nicht abgewägt werden dürfen, dann wird es doch in der nächsten Runde nicht den Quasi-Verteidigungsfall passieren lassen, der das Abwägen doch zulässig macht.