Rechtliche Konsequenzen nach Drogenkonsum in Holland?

BJ

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Was mich mal interessieren würde….
Wenn man als Deutscher mit dem Auto nach Holland fährt und dort dann Drogen konsumiert, was dort ja völlig legal ist, aber dann bei der Rückfahrt an der deutschen Grenze von der Polizei aufgehalten wird, was dann passiert.
Was ist, wenn sie Drogen bei dir finden? Ich meine, bestraft wirst auf alle Fälle oder, ist ja nicht legal hier. Aber in wie fern wirst bestraft?
Und zweitens, was ist, wenn sie einen Drogentest machen und der dann positiv ist.
Wie sind da die rechtlichen Bestimmungen, würde mich mal interessieren. Auch bzgl. Führerschein und so?
:?:
 

dkR

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Kommt auf die Menge und Art der Drogen an, die du einführst. Bei geringen Mengen Hasch (Eigenbedarf) wird das Verfahren AFAIK eingestellt.
Wenn du unter Drogeneinfluß Autofährst ist wohl - durchaus zurecht - dein Führerschein ne ganze Weile weg.
Was hast du denn vor? :p
 

BJ

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vorhaben tu ich eigtl nix....interessiert mich eben..
naja was heißt unter drogeneinfluss autofahren....wie definiert sich das?
ich mein was weiß ich, du bist ne woche in amsterdam und gehst gleich zu anfang in nen coffee shop, auch wenn du dann nimmer reingehst, die drogen sind ja trotzdem nachweisbar...fällt das trotzdem unter autofahren unter drogeneeinfluss?
und was is wenn du mitm zug fährst?
 

BJ

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eigtl hast du recht, in der regel, aber die regel hat ausnahmen ;-)
und ich hab auch nicht gemeint, dass sie nen test machen wenn du von münchen nach hamburg fährst, aber wenn du aus holland kommst, da kanns schon sein, dass du kontrolliert wirst....deswegen frag ich
 

Gaara

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Mit dem Zug kann dir nix passieren, da kannst du dich zukiffen solange du willst, darfst aber nichts mitnehmen. Hier ist der Konsum ja nur bei Autofahren strafbar sonst nicht (wobei der Besitz immer strafbar ist).
 

somebody

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dasselbe, Konsum ist auch in Deutschland nicht verboten, Besitz dagegen illegal...Du kannst dich bis zur Besinnungslosigleit abschiessen, solange du nicht ausfallend wirst und/oder etwas mit dir führst passiert nichts (du darfst natürlich niemanden gefährden, was du ja beim Autofahren unter Drogeneinfluss tust)

Es kann natürlich sein das der Polizist beim überprüfen feststellt das du einen Führerschein hast, und so deine Fahrtauglichkeit in Frage stellt, er muss dann aber beweisen dass du unter Drogeneinfluss Auto fährst, und das ist relativ unmöglich wenn er dich nicht dabei erwischt hat.
 

_Dark_

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ich glaube es geht eher um konsumiert haben, als um konsum ohne gleichzeitigen besitz..

was mich mal interessieren würde:

man hat schon drei, vier monaten nicht mehr gekifft, fährt dann nach amsterdam und kommt mit wahnsinnswerten nach hause zurück, raucht hier aber nicht weiter.. der arbeitgeber bittet einen, aus welchen gründen auch immer, zum drogentest, der dann natürlich positiv ist..

wie kann man hier mit konsequenzen rechnen?
 

_Dark_

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also einem sehr guten freund von mir ist das vor kurzem passiert.. er arbeitet als auszubildender bei einer bank und wurde vom chef ins büro zitiert.. es hieß dann "mir ist zu ohren gekommen, dass sie sich jedes wochenende die birne zukiffen", usw..

dabei hatte er seit mind. 4 monaten nichts mehr geraucht.. das problem war einfach, dass er eine augenkrankheit hat, die die augen recht leicht reizbar machen.. als wir am samstag davor in der stadt waren, kam ein "kollege" von ihm zufällig vorbei und meinte, dass er gekifft hätte, usw..

der hat ihn dann wohl angeschwärzt..

in diesem zusammenhang..
 

Aphorismus

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Nochmal zum ursprünglichen Topic:

Wenn du aus Holland mit dem Auto zurückkommst, sind mehrere Scenarios denkbar. Scenario I: du hast keine Drogen dabei. Scenario II: du hast bis zu 5 gramm Cannabisprodukte dabei. Scenario III: du hast mehr als 5 gramm Canabisprodukte dabei.

Solltest du keine Drogen dabei haben (Scenario I), aber in Holland gekifft haben, ist die Frage, ob du a) unter der Wirkung der Droge stehend Auto gefahren bist oder b) entweder nicht mehr unter Einfluss der Droge Auto gefahren bist, bzw. c) du zwar unter Einfluss der Droge warst, als du kontrolliert wurdest, allerdings nicht selber Auto gefahren bist.

Scenario I a): Du hast kein Dope dabei, bist aber offenbar bekifft und fährst Auto. Die Polizisten werden einen Schnelltest durchführen. Fällt dieser positiv aus, was anzunehmen ist, kann dein Lappen erstmal weg sein, da es in Deutschland strafbar ist unter dem Einfluss von THC Auto zu fahren - egal wo du konsumiert hast und ob es da legal war.

Scenario I b): Du hast kein Dope dabei, hast vor ein paar Tagen in Holland gekifft, bist aber nüchtern, als dich die Polizei auf dem Rückweg anhält, während du am Steuer sitzt. Falls dich die Beamten für bekifft halten, machen sie einen Schnelltest. Fällt dieser positiv aus, obwohl du nur Tage vorher gekifft hast, solltest du einen Bluttest verlangen, um nachzuweisen, dass du nicht stoned bist. Fällt der (sehr zuverlässige) Bluttest negativ aus, ist dein Führerschein nicht in Gefahr und alles ist in Butter.

Scenario I c): Du sitzt bekifft aber ohne Drogen dabei zu haben bei einem Freund im Auto. Die Beamten werden höchstwahrscheinlich nur den Fahrer des Wagens zum Drogentest bitten, egal wie bekifft du bist. Der Konsum der Droge ist nicht strafbar und hat darüber hinaus im Ausland stattgefunden, sodass du im Grunde nicht zu belangen bist. Allerdings scheint es Einzelfälle zu geben, in denen die Polizei es trotzdem versucht hat - meistens scheitern diese Fälle in zweiter Instanz.

Scneario II a): Du kommst aus Holland zurück, fährst selber Auto, hast bis zu 5 gramm Canabisprodukte dabei und bist bekifft. Die Polizisten machen einen Schnelltest, der positiv ausfällt und finden das Dope. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bist du deinen Führerschein ein Jahr lang los, unter Umständen sogar länger.

Scenario II b): Du fährst selber Auto, kommst aus Holland zurück, bist nüchtern, hast aber weniger als 5 gramm Canabisprodukte dabei. Die Polizisten machen einen Schnelltest. Fällt dieser positiv aus obwohl du nicht bekifft bist, solltest du einen Bluttest verlangen um deine Nüchternheit zu beweisen. In der Regel, aber nicht notwendigerweise immer, wird, wenn deine Nüchternheit bewiesen worden ist, das Verfahren gegen dich gegen Zahlung eines Bußgelds eingestellt. Deinen Führerschein darfst du behalten.

Scenario II c): Du sitzt bei einem Freund im Auto, kommst aus Holland zurück und hast weniger als 5 gramm Canabisprodukte dabei, die die Polizisten in einer Kontrolle finden. Als Verfahren kommt gegen dich nur ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Frage. Da es sich aber um eine geringe Menge handelt, wird das Verfahren allerdings in der Regel eingestellt werden, unter Umständen verbunden mit einer Geldstrafe. Allerdings kann der Fahrer des Wagens seinen Führerschein verlieren, wenn es das Gericht als erwiesen ansehen sollte, dass er davon gewusst hat, dass du Dope dabei hattest, was ja bei einem kurzen Trip über die Grenze mit anschließendem Coffeeshop-Besuch recht wahrscheinlich ist.

Scenario III a): Du kommst aus Holland zurück, bist bekifft, fährst selber Auto und hast mehr als 5 gramm Canabisprodukte dabei. In diesem Fall ist dein Führerschein mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst einmal weg. Darüber hinaus wirst du eine von der jeweiligen Menge abhängige Strafe kriegen. Sollte dein ganzes Auto allerdings mit Kilos vollgepackt sein, kann das Fahrzeug sogar beschlagnahmt werden. In diesem Fall wird es das Gericht außerdem als erwiesen ansehen, dass du vorhattest, die Drogen zu verkaufen, was das Strafmaß noch verschärfen wird. Ist es dein erstes Delikt kommst du eventuell noch mit einer Bewährungsstrafe davon; handelt es sich aber um eine sehr große Menge oder bist du bereits vorher straffällig geworden, kannst du mit einer Gefängnisstrafe von ein bis fünf Jahren rechnen.

Scenario III b): Du kommst aus Holland zurück, fährst selber, bist nicht bekifft und hast mehr als 5 gramm Canabisprodukte dabei. Überraschenderweise kannst du trotzdem mit Führerscheinentzug bestraft werden, da du dein Fahrzeug benutzt hast, um damit eine Straftat zu begehen. Die anderen Strefen sind wieder mengenabhängig.

Scenario III c) Du sitzt bei einem Freund im Auto und hast mehr als 5 gramm Cannabisprodukte dabei. Hier gilt wieder das gleiche wie bei Scenario II c) - der Fahrer des Wagens kann seinen Führerschein verlieren, es kann sogar das Fahrzeug gepfändet werden, wenn es das Gericht als erwiesen ansieht, dass er davon wusste, dass du Drogen dabei hattest. Während die Gerichte recht schnell dabei sind, Führerscheine in solchen Fällen zu entziehen, werden Autos in der Regel nur gepfändet, wenn es sich um eine Menge handelt, die deutlich über der 5 gramm Grenze liegt, sprich: sich im Kilo-Bereich bewegt.
 

Sensoe

Großmeister
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@Apho

mit den 5g wär ich vorsichtig.
Klar,wenn dich die Polizei irgendwo kontrolliert und 5g bei dir findet,dürfte das soweit stimmen.

Allerdings gehts hier wohl eher um den Zoll,und die sollen wohl auch beim Schmuggel geringer Mengen nicht ganz so kulant sein.

Ich kann jedem nur abraten auch nur irgendwas mit über die Grenze zu nehmen.
Mir und nem Kumpel wurde mal das halbe Auto zerlegt...geht schneller als man meint ;)
 

Hidratos

Meister
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so ich kläre mal das führerschein dingens auf:

Der Urin oder schweißtest ist freiwillig. wenn man gekifft hat sollte man den eig. immer verweigern und den bluttest machen. wichtig ist keinerlei konsumangaben zu machen. nun gibt es 2 möglichkeiten a und b

a: es wurde aktives thc festgestellt:

es wird post von der bußgeldstelle kommen. jenachdem ob man ausfallerscheinungen hatte oder nicht, hat man eine straftat (teuer +punkte)
oder eine ordnungswidrigkeit begangen. bei der OWI muss man rund 500€ bezahlen und den FS einen monat lang abgeben + 4 punkte.

danach schickt die buß´geldstelle den ganzen kram zur führerscheinstell, die die eignung zur führung eines kraftfahrzeugs anzweifeln wird und zur MPU auffordert. in einigen bundesländern wird zur bestehung der mpu ein abstinenznachweiß über ein halbes jahr verlangt.

b: es wurde kein aktives thc gefunden aber das abbauprodukt thc-cooh

in diesem falle ist man strafrechtlich gesehen nicht dabei. die werte werden dennoch zur polizei geschickt. generell ist die polizei verpflichtet, jede mit drogen im zusammenhang stehende sache der führerscheinstelle zu melden. je nachdem wie hoch die werte sind wird die führerscheinstelle die eignung zum KFZ führen anzweifeln und überprüfungsmaßnahmen anordnen. MPU oder ärztliches gutachten (mpu-light, man muss hin und wieder zum arzt und urinproben abgeben, des weitern ein gespräch über konsumverhalten führen).

fazit: Nichts mitnehmen! allein der fakt das man gras besessen hat, könnte der führerscheinstelle reichen, egal ob man im zug oder sonstwo erwischt wurde! am besten nicht mit dem auto fahren und das auto in d-land auch eine weile stehen lassen bis man sich sicher ist das man keine abbauprodukte mehr im körper hat. wäre ja nicht gut nach dem wochenend ausflug nach holland in deutschland dann auf dem weg zur arbeit angehalten zu werden und man müsste einen urin-test machen (dieser springt nämlich auf das abbauprodukt an!!!)

es dauert bei einmaligem konsum ca. ne woche bis der körper das abbauprodukt ausgeschieden hat, bei zweifeln einfach zum hausarzt und nen test machen.

wer diese tips befolgt sollte in holland kiffen können und frei von rechtlichen konsequenzen bleiben :D
 

Angel of Seven

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Also wenn man, sagen wir mal Samstag auf einer Party gekifft hat, am darauffolgenden Mittwoch angehalten wird, wird durch den Schnellttest das Abbauprodukt nachgewiesen, also man muss zur MPU, obwohl man gar nicht unter Cannabiseinfluß gefahren ist?

LG

AoS
 

Hosea

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Sehr gute Szenarien.

Aphorismus schrieb :

Sz.2a : Du kommst aus Holland zurück, fährst selber, bist nicht bekifft und hast mehr als 5 gramm Canabisprodukte dabei. Überraschenderweise kannst du trotzdem mit Führerscheinentzug bestraft werden, da du dein Fahrzeug benutzt hast, um damit eine Straftat zu begehen.

Das könnte wirklich passieren, z.b geben ja einige Coffe-Shops in Nrw/Grenznah nur 5 Gramm pro Kopf raus.

Der Bundesgerichtshof schränkt diese Praxis insofern ein, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis nur dann angeordnet werden darf, wenn das Tatgeschehen den Rückschluss darauf zulässt, dass der Täter eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Für dieses Szenario wäre man irgendwie, wieder bei dem Thema Drogenbesitz / Drogenkonsum.
Da ja der Drogenbesitz als alleiniges Tatgeschehen keinen Rückschlüß darauf zuläßt, das der Täter eine Gefahr für die Verkerhssicherheit darstellt.

Ein Führerscheinentzug dient - so die Begründung - grundsätzlich nicht der allgemeinen Kriminalprävention, sondern setzt eine Gefährdung des Straßenverkehrs voraus.

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/fuehrerscheinentzug-straftat.htm

Ich denke eben auch, das Drogenbesitz nicht immer Strafbar sein muß, geht ja daraus hervor :

Drogenbesitz bezeichnet den Straftatbestand des Besitzes von illegalen Drogen für Verteilung, Verkauf oder anderen Nutzen

Wenn man Drogen besitzt um ein "Ziel" zu erreichen, bzw sie in Anspruch nimmt. Anspruch würde irgendwie wieder Kenntnisstand voraussetzen.

Als Beispiel, jemand geht mit seinem Hund spazieren, setzt sich auf eine Parkbank und findet eine Schachtel mit ein paar Ziggis drin und sagen wir rein fiktiv 2 gramm Cannabis. Dummerweise wird er Abends von den Zivis kontrolliert und sie finden die Schachtel. Da er nicht wußte was in der Schachtel war/ist kann man ihm wohl (kaum) eine strafbare Nutzbarkeit durch den alleinigen Besitz unterstellen.
Klar nach dieser Sache, wird er aufpassen was er findet, da er ja grundsätzlich nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen will.

Lg Hosea
 

BJ

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danke an alle :) , habt mir wirklich sehr geholfen...jetzt kann man wohl sagen, ich bin informiert :D
 

Aphorismus

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Sensoe schrieb:
@Apho

mit den 5g wär ich vorsichtig.
Klar,wenn dich die Polizei irgendwo kontrolliert und 5g bei dir findet,dürfte das soweit stimmen.

Allerdings gehts hier wohl eher um den Zoll,und die sollen wohl auch beim Schmuggel geringer Mengen nicht ganz so kulant sein.

Das kann durchaus sein. Meine Infos beziehen sich tatsächlich nur auf den Fall, dass man kurz hinter der Grenze (etwa auf der A 30) von der Polizei angehalten und kontrolliert wird.

Der Zoll hat mich allerdings an der Schweizer Grenze schon einmal unbehelligt weiterfahren lassen, nachdem bei einer Mitfahrerin in meinem Wagen eine geringe Menge (deutlich unter 5 gramm Canabisprodukten) gefunden worden war und hat ihr die nicht einmal abgenommen. Die Polizisten hatten gesehen, dass ich - anders als meine Mitfahrer, zu denen auch die mit dem Dope gehörte - nicht da aus der Ecke kam und wollten mir dann keinen Ärger wegen ihrem Verhalten machen, nehme ich an. Kommt sowieso alles auf die Beamten an.

Sensoe schrieb:
Ich kann jedem nur abraten auch nur irgendwas mit über die Grenze zu nehmen.

*Unterschreib*

Hidratos schrieb:
Der Urin oder schweißtest ist freiwillig. wenn man gekifft hat sollte man den eig. immer verweigern und den bluttest machen.

Man kann Blut- und Schweißtest zwar verweigern, wenn die Beamten aber der Meinung sind, dass man bekifft ist und das auch tatsächlich stimmt, können sie einem zu dem Bluttest zwingen - und das bringt einem dann auch nichts.

Hidratos schrieb:
b: es wurde kein aktives thc gefunden aber das abbauprodukt thc-cooh

Ich weiß, dass Schweiß- und Urintest auch durch Passivrauchen (zum Beispiel durch das Zusammenwohnen mit einem Kiffer) oder das Essen erlaubter und gesetzlich einwandfreier gerösteter Hanfsamen positiv ausfallen können. Ist das mit THC-COOH genau so oder ist das tatsächlich ein Abbauprodukt, was nur beim Konsum von relevanten Mengen THC verursacht wird?

Hidratos schrieb:
es dauert bei einmaligem konsum ca. ne woche bis der körper das abbauprodukt ausgeschieden hat,

Das halte ich für eine sehr freundliche Schätzung. Stimmt es, dass THC eine Halbwertszeit von 14 Tagen hat?

Hosea schrieb:
Sehr gute Szenarien.

Aphorismus schrieb:
Sz.2a : Du kommst aus Holland zurück, fährst selber, bist nicht bekifft und hast mehr als 5 gramm Canabisprodukte dabei. Überraschenderweise kannst du trotzdem mit Führerscheinentzug bestraft werden, da du dein Fahrzeug benutzt hast, um damit eine Straftat zu begehen.

Das könnte wirklich passieren, z.b geben ja einige Coffe-Shops in Nrw/Grenznah nur 5 Gramm pro Kopf raus.

Soweit ich weiß ist es in ganz Holland den Coffeeshops untersagt mehr als 5 gramm pro Person und Tag zu verkaufen. Das kiann natürlich ein Coffeeshop-Hopping nicht verhindern und soll auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es trotzdem viele Läden gibt, wo man (auch an der Grenze zu NRW) auf Nachfrage bei Sympathie mit erheblich größeren Mengen versorft werden kann.
 
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