Geheimabkommen zur Datenauslieferung an die USA veröffentli

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Unfassbar, was sich unsere Verwaltung so alles erlaubt, in der Hoffnung wir sind zu Blöd das heraus zu bekommen.

Hier ein paar Perlen wie mit unseren Daten umgegangen wird:

Die Abfrage der deutschen Datenbanken soll keinerlei Verdachtsgrad oder Anlass voraus setzen

Die Betroffenen erfahren niemals von dem Informationsaustausch.

Europäer erhalten kein Recht, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren.

Hier das ganze Papier:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/253/1/lang,de/
 

agentP

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Wenn das ein Geheimabkommen ist, wie kommen die an den Text? Und warum wird dieses "wie" mit keinem Wort erwähnt?


Juristendeutsch ist ja immer so eine Sache, aber nach meinem Dafürhalten steht §17 des Abkommens in Widerspruch zu den Beahauptungen:

# Die Abfrage der deutschen Datenbanken soll keinerlei Verdachtsgrad oder Anlass voraus setzen – sie wäre willkürlich bei beliebigen Personen möglich, beispielsweise bei der Einreise von Touristen in die USA.
[...]
# Die Betroffenen erfahren niemals von dem Informationsaustausch.

Das mal gnaz unabhängig davon, dass ich von dem ganzen Voratsdatengemauschel auch ohne so einen Vetrag wenig halte.
 

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