Frage zum Verbotsgesetz 1947

hapatree

Großmeister
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Hallo,

Ich habe eine Frage an euch:
Ich habe vor, mir in einem Fotoonlineshop aus Deutschland (einem ganz normalen) eine Kamera aus den Jahren 1943-45 zu kaufen. Auf dem Produktfoto sieht man neben dem Kameranamen einen roten Punkt, der aussieht als sei er mit Paint o.ä. erstellt worden.
Ich vermute mal, dass sich darunter irgendein Reichsadler oder Hakenkreuz verbirgt, da die Produktionsfirma eine deutsche ist.
Wenn ich die Kamera kaufe, und gleich nach Empfang diese Gravierung irgendwie unkenntlich mache, mache ich mich dann trotzdem strafbar, weil ich die Kamera bestellt habe?

Und wie ist das in Deutschland? Macht sich der Laden nicht auch strafbar, weil er die anbietet?

Naja ich hoffe auf Antwort.


Hab vergessen zu erwähnen: Ich komm aus Österreich, wo ja diesbezüglich glaub ich andre Regelungen gelten....aber ich kenn mich ja überhaupt nicht aus, deswegen frag ich ja
 

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Hallo,

Du machst Dich durch den Kauf dieser Kamera gar nicht strafbar.
Auch musst Du nicht den Adler samt Hakenkreuz entfernen. Wäre schon ziemlich seltsam wenn man die Dinger von allen Gegenständen und aus Büchern entfernen müsste.

Aus wissenschaftlichen oder Sammlergründen ist es erlaubt. Allerdings würde ich das Dingen irgendwie überkleben wenn ich damit draussen rumlaufe, zumindest in unseren Breiten würde man sich damit keine Freunde machen.

Wie gesagt - keine Straftat.

Und zu Sinn und Zweck des Hakenkreuzverbots und sogar des Verbots durchgestricherner Hakenkruze muss man wohl nichts sagen.
 

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