Aerger mit Ex-Vermieter! Hife!

JimmyBond

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liebe leute, brauche hilfe von juristen und co.

es geht um einen freund, er ist umgezogen. im dezember beendete er sein vertrag mit dem alten vermieter. hatte schon schluessel abgegeben und so weiter... gestern bekam er einen brief von ex-vermieter. dort teilte er ihm folgendes mit:

sehr geehrter herr ***,

hiermit teilen wir ihnen mit, dass die o. a. wohnung per 15.01.2005 neu vermietet ist. wir bitten sie daher noch, die 1/2 januar-miete von *** auf das konto des vermieters zu ueberweisen.

so nun meine frage. geht das ueberhaupt? darf der vermieter geld anfordern obwohl mein kumpel mit dem januar nix mehr zu schaffen hat?

hoffe ihr koennt da weiter helfen und danke im vorraus.
 

Don

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Je nach Vertrag gibt es eine Kündigungsfrist. Hat Dein Kumpel MItte Oktober gekündigt, so ist eine 1/2 Monatsmiete im Januar legitim.
Soweit mir bekannt gilt die Regelung das DREI Monate im vorraus gekündigt werden muß. Von beiden Seiten. Also egal ob Vermieter oder Mieter.
Hier würde ich das Mietrecht bemühen und nochmal nachlesen.

In diesem Sinne

Don
 

JimmyBond

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das heisst also er darf die wohnung nicht betreten muss aber dafuer zahlen oder was?

ausserdem wurde er im grunde vom vermieter rausgeschmissen (das haette ich wohl im anfangspost erwaehnen sollen)

noch was: der vertrag wurde irgendwann mitte dezember aufgeloest oder wie man das nennt..
 

Don

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Der Vertrag wurde aufgelöst? Deinem Kumpel wurde vom Vermieter aus die Wohnung gekündigt???

Das sind komplett andere Vorrausetzungen, die ohne Anwalt der im Mietsrecht beschlagen ist nicht beantwortet werden können hier. Sry, aber zu Spekulationen oder evtl. zutreffende Rechte/Pflichten kann ich mich nicht äußern.

Mein Tip Mieterschutzbund oder ein Anwalt befragen der nicht gleich viel Geld will. Aber meist ist eine 1/2 Monatsmiete weniger als die Anwaltsgebühr.

mfg Don
 

_Dark_

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kann mich don anschließen..
in jeder stadt gibt es eine geschäftsstelle des mieterbundes..
da wird man meist kostenlos von fachleuten beraten..

der soll da mal hingehen und dann halt mal weiterschauen :roll:
 

agentP

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Ob der Mieter oder der Vermieter kündigen ist nicht wirklich relevant, denn in jedem Fall gibt es eine Kündigungsfrist. Entweder im Mietvertrag oder wenn im Mietvertrag nichts steht dann die gesetzliche Frist.
Miete zahlen muß dein Freund bis zum Ende der Vertragsdauer, ob er noch einen Schlüssel besitzt oder nicht ist irrelevant. Allerdings hätte er den Schlüsel nicht abgeben müssen, solange der Vertag noch besteht.
Ein grosser Unterschied ist zwischen der "Mietvertrag wurde gekündigt" und der "Mietvertrag wurde aufgelöst". In erstem Fall gelten die Fristen im zweiten Fall eher nicht, denn wenn der Vertrag aufgelöst wird ist es so als gebe es gar keinen Vertrag mehr. Vielleicht solltest du da nochmal genau nachfragen.
 
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