Über das Reklamieren von bei eBAY gekaufter Hardware

saschay2k

Großmeister
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Was mir heute passiert ist, kann ich einfach nicht glauben.

Vor ca. 4 Wochen habe ich über eBAY bei einem Anbieter namens www.****-discount.de eine CF-CARD von Extrememory mit 512MB zu einem wirklich guten Preis erstanden. Diese Karte habe ich mit meiner Digital IXUS 5 betrieben. Nach einiger Zeit meldete mir die Kamera immer öfter einen "Speicherkarten-Fehler" der mit einem Datenverlust einherging, was bei Urlaubsfotos wirklich sehr ärgerlich ist. Mein Kartenleser am PC und NORTON Disk Doktor bestätigten diesen Fehler (Ungültige Dateigröße)

Zu erwähnen sei, dass die Kamera mit einer 256 MB CF-Karte des gleichen Anbieters (Extrememory) einwandfrei arbeitet.

Also habe ich die Karte formatiert und als defekt an den Anbieter zurückgeschickt (per Einschreiben).

Heute bekam ich folgende eMail von Alta-Discount:

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Hallo,

Wir haben ihre Reklamation heute erhalten und konnten bei der Überprüfung und Formatierung des Speicher keinen Fehler feststellen.

Bitte überweisen sie uns 15,00 EUR Überprüfungspauschale (7,10EUR Überprüfung + 7,90 Versandkosten), unter Verwendungszweck *******, dann senden wir ihnen den Speicher wieder zu. Danke

Mit freundlichem Gruß

Susan von Teichman
Alta-Discount
Winterbacher Str. 52
73614 Schorndorf

www.alta-discount.de <blocked::eek:utbind://28/www.alta-discount.de>

07181-255565
---------------------------

Was sagt ihr dazu? Mir fehlen die Worte ... :?
 

dkR

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Dumm gelaufen. :?
Finde ich allerdings schon sehr dreist von dem Laden. Aber wenn die behaupten, sie hätten keinen Fehler gefunden sehe ich keine Möglichkeit da was zu machen. Das die sowas nicht als Kulanz abhandeln finde ich allerdings merkwürdig.
 

saschay2k

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BGB § 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

BGB § 475 Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie
durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
 

dkR

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schon klar. Aber da der Laden keinen Mangel festgestellt hat, muß er auch keine Kosten zum beseitigen selbiger übernehmen. Wer sagt den, dass z.B. einfach deine Kamera nicht mit der Speicherkarte kompatibel ist?
 

Er4z3r

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Wieso zensierst du den Firmennamen, aber lässt ihn in der Mail darunter stehen? :lol:
 

saschay2k

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Er4z3r schrieb:
Wieso zensierst du den Firmennamen, aber lässt ihn in der Mail darunter stehen? :lol:

Sorry - ein Versehen ... passiert Bild Online auch ständig ...

Es mag schon sein, dass die Speicherkarte "in Ordnung" ist - wenn ich auch der Meinung bin, dass Ding hat einen Schlag. Es ist allerdings meiner Meinung nach nicht Rechtens vom Käufer (der ja normalerweise nicht die Kompetenz hat, zu beurteilen, ob ein gekauftes Produkt tatsächlich defekt ist, oder nur ein Fehler in der Handhabung vorliegt) einen Pauschale von 15 EUR zu verlangen. Desweiteren wurde das Produkt unter der Premisse verkauft, kompatibel zu allen gängigen Digitalkameras zu sein ( ... und wenn die IXUS nicht gängig ist - weiss ich es auch nicht mehr) - dieser Sachverhalt würde dann wohl nicht erfüllt, womit die Karte nicht die Leistung erbringt, die ich gekauft habe.

Dann hätte ich sogar das Recht, den vollen Kaufbetrag zurück zu verlangen.
 

Trasher

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Vielleicht hast Du die Pflicht, die Durchsicht zu bezahlen, kommt ganz auf die bestätigten AGBs an. Ich würde jedoch zunächst erst einmal darauf bestehen, die Karte wiederzubekommen. Mit welchem Recht dürfen die sich denn Dein Eigentum als Pfand einbehalten?
 

Tortenhuber

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also aus der c't weiss man, wie schwer solche auseinandersetzungen werden können, von daher wünsche ich dir shconmal viel glück und ich bin deiner meinung, was den umtausch des produktes angeht
 

saschay2k

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Trasher schrieb:
Vielleicht hast Du die Pflicht, die Durchsicht zu bezahlen, kommt ganz auf die bestätigten AGBs an. Ich würde jedoch zunächst erst einmal darauf bestehen, die Karte wiederzubekommen. Mit welchem Recht dürfen die sich denn Dein Eigentum als Pfand einbehalten?

In den AGBs steht nichts von dieser Vorgehensweise eine Reklamationspauschale von EUR 15 zu berechnen. Ich habe mir inzwischen auch von einem Bekannten, der gerade seinen Doktor in Jura macht bestätigen lassen, dass diese Praxis unzulässig ist - da sie zum Nachteil des Käufers gereicht und damit ungültig ist, selbst wenn sie in den ABGs stehen würde.

Eine entsprechende Mail habe ich gestern an den Verein gesendet. Bin mal neugierig, wie es jetzt weitergeht. Aber sicher ist eines und das habe ich auch schon der Dame im Call Center gesagt: "Wie die Sache auch ausgeht. Ihr habt einen Kunden weniger ..."
 

saschay2k

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So eben erhielt ich eine MAIL von Alta Disount:

Alta-Discount schrieb:
Hallo,

Ich habe ihren Speicher, wie abgesprochen, getestet.

Und er funktionierte ohne Fehler.

Leider nur bis zum 29 Bild. Ich werde ihnen einen anderen Speicher zusenden. Das mit den 15EUR hat sich somit erledigt.

Einen schönen Tag noch, und danke für das "höflich bleiben am Telefon".


Mit freundlichem Gruß

Eva Caparelli
Alta-Discount
Winterbacher Str. 52
73614 Schorndorf

www.alta-discount.de
07181-255565

SIEG!
 

zerocoolcat

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...haben sie das mit dem "höflich bleiben am Telfeon" ironisch gemeint? bist du ausfällig geworden? :twisted:
 

saschay2k

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zerocoolcat schrieb:
...haben sie das mit dem "höflich bleiben am Telfeon" ironisch gemeint? bist du ausfällig geworden? :twisted:

Ich bleibe in solchen Situationen immer höflich. Allerdings hat die Dame wohl gemerkt, wie viel Mühe es mich gekostet hat, höflich zu bleiben. :)
 

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