Finanzamt / Fragen und Tatsachen

Lightning-Angel

Großmeister
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Huhu Boardies,

ich befürchte fast im falschen Bereich zu sein ;) aber dennoch:

da mich mein Ansässiges Finanzamt ständig in der Warteschleife hängen lässt und ich partout keine Zeit habe um dort mal vorbei zu schauen hab ich da glatt mal ein paar Fragen an euch.

Ich führe ein „Nicht überwachungspflichtiges Einzelgewerbe“ das auch keine Anmeldung bei der Handwerkskammer bedarf. Ich verrichte eine Service Leistung die mir mein Auftraggeber mit bsw. 1400€ Netto entrichtet. Den genauen Betrag bsw. 1400€ stelle ich ihm in Rechnung und er bezahlt (netto).

Was muss ich nun von diesen 1400€ netto noch an das Finanzamt entrichten. z.B. Einkommenssteuer?!

Nun weiter nach meinen infos entrichte ich selbst Krankenversicherung Soziversich. Und evtl. (kein muss) Rentenversich.. entrichte ich nun auch noch die Lohnsteuer oder fällt die weg da die Einkommenssteuer hier einsetzt. Wie ihr seht ich habe keine Ahnung. :) aber das wollt ich ja ändern ;)

Bevor ich so richtig los lege und die Selbstständigkeit selbstständig wird würde ich gern nun diese und noch anfallende fragen gerne mit euch klären.

Da ich denke das Erfahrung und Allg. wissen aus Bekanntenkreisen usw. mehr wert sind als das Ablesen eines Gesetzes

Ich möchte euch erstmal für eure Hilfe im voraus bedanken.

Lg L-A
 

Artaxerxes

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Hallo Lightning-Angel,

Mal 'ne Frage, hast Du einen Gewerbeschein? Verheiratet?

Wenn ja würdest Du gut mit der Einnahme-Überschussrechnung leben können, dazu gibts einige Tipps beim Googlen! Bei Verheirateten gibt's dann noch die getrennte Veranlagung - ist auch 'ne Möglichkeit.

Aber sinnvoll ist die Anschaffung eines Steuerprogramms - z. B. Taxman! Da ist ein umfangreiches Steuerlexikon dabei, welches Dir so ziemlich alle Fragen beantworten kann.

Gruß Artaxerxes
 

Lightning-Angel

Großmeister
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Verheiratet nein und nen Einzelgewerbeschein. Seit einer Woche :oops:

Mich interessiert u.a. auch was ich an Verpflichtungen gegenüber der Steuer habe wenn ich bsw. ein Netto einkommen von 1400€ habe. Was geht davon ab was bleibt mir. Was muss ich abtreten was kann ich.

Ich lade mal TAXMAN herunter :) dann schau ich mal wäre allerdings dennoch dankbar für eine kleine Vorrechungn
 

Artaxerxes

Erleuchteter
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Hallo Lightning-Angel,

also im Prinzip steht alles im Taxman. Nur so mal einige wichtige Schritte:

1. Steuernummer beim Finanzamt (FA) besorgen!

2. elektronische Vorsteueranmeldung (Elster) beim FA beantragen. (Vordrucke gibt's im Web und bei Deinem FA)

3. Kosten für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs errechnen: (Büro, Computer, Software, Telefon, Deko, Anstreicher, Lampen etc.)

4. Alle diese Kosten sind direkt absetzbar, die darauf gezahlte Mehrwertsteuer kann - beim FA - als Vorsteuer abgesetzt werden - siehe auch Punkt 5. (Achtung! - neue Regeln für absatzfähige Rechnungen beachten - musst Du mal googlen oder steht auch auf der Homepage vom FA. Nicht ordnungsgemäße Rechnungen muss der Lieferant umschreiben)

5. Deinem Arbeitgeber musst Du vermutlich monatlich eine Rechnung für Deine Arbeit schreiben. (inklusive Mehrwertsteuer, die monatlich angemeldet und gezahlt werden muss - daher ist die Steuernummer wichtig)

6. Krankenkasse und Rentenbeiträge musst Du aus eigener Tasche bezahlen, daher bei der Krankenkasse und BfA informieren. (werden als Entnahmen gewertet aber bei der Steuererklärung angerechnet)

7. Alle laufenden Kosten, die mit Deiner Arbeit im Zusammenhang stehen werden gegen die Einkünfte aufgerechnet. Sollte ein steuerfähiger Überschuss entstehen, so kann man in den ersten zwei Jahren der Neugründung so genannte Ansparabschreibungen bilden, um künftige Investitionen zu tätigen. (steuermindernd).

8. Achte darauf, dass Du für alle Auslagen (Werbung, Bewirtung, Reisekosten etc.) abzugsfähige Belege erhälst!

9. Für Deinen privaten Bedarf kannst Du jederzeit Entnahmen tätigen (separates Geschäftskonto wäre dann sinnvoll). Die werden dann in der Jahresanmeldung - Einkommenssteuer - berücksichtigt und versteuert!

10. Separate Buchführung ist nicht notwendig, wichtig allerdings ist ein Kassenbuch und die chronologische Ordnung der Belege - am besten auch durchnumerieren!

So - ist ja 'ne Menge vorab, aber wenn Du Dich noch weiter informieren willst - kommt ja auch auf Deine spezifische Arbeitssituation an - dann bietet Dir Taxman da eine große Hilfe. (Die Kosten für die Software "Taxman" kannst Du natürlich auch geltend machen :lol: )

Gruß und Frohes Schaffen wünscht

Artaxerxes

PS: Genaue Kalkulation, welche Steuerbelastung Dich treffen kann, hängt von Deinem Überschuss ab - kann man auch mit Taxman nur prognostizieren. Damit Du nicht zuviel Rückstellungen - für Steuern - bilden musst, rechne mal mit Deinem monatlichen Privatbedarf. Dann kann man immer noch die Ansparabschreibungen einrechnen.
 

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